25.02.2015 Aufrufe

ADN 2015

ADN 2015

ADN 2015

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung Teil 5 -<br />

von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (<strong>ADN</strong>)<br />

Vorschriften für den Versand<br />

Gefahr der Klasse 5.1<br />

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />

Gefahr der Klasse 5.2<br />

Organische Peroxide<br />

(Nr. 5.1) (Nr. 5.2)<br />

Symbol (Flamme über einem Kreis):<br />

schwarz auf gelbem Grund;<br />

Symbol (Flamme): schwarz oder weiß auf rotem (obere Hälfte)<br />

und gelbem Grund (untere Hälfte);<br />

Ziffer „5.1“ in der unteren Ecke<br />

Ziffer „5.2“ in der unteren Ecke<br />

Gefahr der Klasse 6.1<br />

Giftige Stoffe<br />

(Nr. 6.1)<br />

Symbol (Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen): schwarz auf weißem Grund;<br />

Ziffer „6“ in der unteren Ecke<br />

Gefahr der Klasse 6.2<br />

Ansteckungsgefährliche Stoffe<br />

(Nr. 6.2)<br />

In der unteren Hälfte des Gefahrzettels darf angegeben sein: „ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHE STOFFE“<br />

und „BEI BESCHÄDIGUNG ODER FREIWERDEN UNVERZÜGLICH GESUNDHEITSBEHÖRDEN<br />

VERSTÄNDIGEN“; Symbol (Kreis, der von drei sichelförmigen Zeichen überlagert wird) und Angaben:<br />

schwarz auf weißem Grund;<br />

Ziffer „6“ in der unteren Ecke<br />

<strong>ADN</strong> <strong>2015</strong> © CCNR 2014 662

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!