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ADN 2015

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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung Teil 9 -<br />

von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (<strong>ADN</strong>)<br />

Bauvorschriften<br />

9.3.3.17.3 Zugänge von Deck aus und Öffnungen von Räumen ins Freie müssen geschlossen werden können.<br />

Folgender Hinweis muss am Zugang zu diesen Räumen angebracht sein:<br />

Während des Ladens, Löschens und Entgasens<br />

nicht ohne Erlaubnis des Schiffsführers öffnen.<br />

Sofort wieder schließen.<br />

9.3.3.17.4 Eingänge und zu öffnende Fenster von Aufbauten und Wohnungen sowie andere Öffnungen zu<br />

diesen Räumen müssen mindestens 2 m vom Bereich der Ladung entfernt sein. Steuerhaustüren<br />

und -fenster dürfen innerhalb dieser 2 m nur angeordnet sein, wenn keine direkte Verbindung vom<br />

Steuerhaus zur Wohnung besteht.<br />

9.3.3.17.5 a) Antriebswellen der Lenz- und Ballastpumpen im Bereich der Ladung dürfen durch das Schott<br />

zwischen Betriebsraum und Maschinenraum hindurchgeführt werden, wenn die Betriebsraumanordnung<br />

den Vorschriften des Absatzes 9.3.3.11.6 entspricht.<br />

b) Die Durchführung der Welle durch das Schott muss gasdicht und von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft<br />

zugelassen sein.<br />

c) Ein Anschlag muss die erforderlichen Betriebsanweisungen enthalten.<br />

d) Im Schott zwischen Maschinenraum und Betriebsraum im Bereich der Ladung und zwischen<br />

Maschinenraum und Aufstellungsraum dürfen Durchführungen für elektrische Kabel, Hydraulikleitungen<br />

und Rohrleitungen für Mess-, Regel- und Alarmeinrichtungen angebracht werden,<br />

wenn die Durchführungen gasdicht und von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft zugelassen<br />

sind. Durchführungen durch ein Schott, das mit einer Brandschutzisolierung „A-60“ nach<br />

SOLAS 74 Kapitel II-2, Regel 3 versehen ist, müssen eine gleichwertige Brandschutzisolierung<br />

haben.<br />

e) Durch das Schott zwischen Maschinenraum und Betriebsraum im Bereich der Ladung dürfen<br />

Rohrleitungen hindurchgeführt werden, wenn es sich dabei um Rohrleitungen zwischen maschinellen<br />

Anlagen im Maschinenraum und im Betriebsraum handelt, welche im Betriebsraum keine<br />

Öffnungen enthalten.<br />

f) Vom Maschinenraum aus dürfen abweichend von Absatz 9.3.3.11.4 Rohrleitungen durch den<br />

Betriebsraum im Bereich der Ladung, den Kofferdamm, den Aufstellungsraum oder den Wallgang<br />

hindurch ins Freie geführt werden, wenn sie innerhalb des Betriebsraumes, des Kofferdammes,<br />

des Aufstellungsraumes oder des Wallgangs in dickwandiger Ausführung verlegt sind<br />

und im Betriebsraum, im Kofferdamm, im Aufstellungsraum oder im Wallgang keine Flanschverbindungen<br />

oder Öffnungen haben.<br />

g) Wenn eine Antriebswelle von Hilfsmaschinen durch eine über Deck gelegene Wand führt, muss<br />

die Durchführung gasdicht sein.<br />

9.3.3.17.6 Ein im Bereich der Ladung unter Deck angeordneter Betriebsraum ist als Pumpenraum für die Aufstellung<br />

einer Lade- und Löschanlage nur zulässig, wenn:<br />

- der Pumpenraum durch einen Kofferdamm oder ein Schott, das mit einer Brandschutzisolierung<br />

„A-60“ nach SOLAS 74 Kapitel II-2 Regel 3 versehen ist oder durch einen Betriebsraum oder einen<br />

Aufstellungsraum vom Maschinenraum oder von Betriebsräumen außerhalb des Bereichs<br />

der Ladung getrennt ist;<br />

- das vorstehend geforderte „A-60“-Schott keine Durchbrüche gemäß Absatz 9.3.2.17.5 a) hat;<br />

- Lüftungsaustrittsöffnungen mindestens 6 m von Zugängen und Öffnungen der Wohnungen und<br />

Betriebsräume außerhalb des Bereichs der Ladung entfernt angeordnet sind;<br />

- Zugangs- und Lüftungsöffnungen von außen verschließbar sind;<br />

- alle Lade- und Löschleitungen sowie die Rohrleitungen der Nachlenzsysteme auf der Saugseite<br />

der Pumpe im Pumpenraum direkt am Schott mit einer Absperrarmatur versehen sind. Die erforderliche<br />

Bedienung der Armaturen im Pumpenraum und das Starten der Pumpen sowie die<br />

notwendige Regulierung des Flüssigkeitsstromes muss von Deck aus erfolgen;<br />

- die Pumpenraumbilge mit einer Einrichtung zum Messen des Füllstands versehen ist, die einen<br />

optischen und akustischen Alarm im Steuerhaus auslöst, wenn sich in der Pumpenraumbilge<br />

Flüssigkeit ansammelt;<br />

<strong>ADN</strong> <strong>2015</strong> © CCNR 2014 893

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