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ADN 2015

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Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung Teil 9 -<br />

von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (<strong>ADN</strong>)<br />

Bauvorschriften<br />

Echolot-Tabellen oder Kurven für den Füllstand von Ladetanks, Ballasttanks/-zellen und<br />

Trinkwasser-/Abwassertanks und der Tanks für flüssige Schiffsbetriebsstoffe mit Angabe<br />

der Kapazitäten, des Massenschwerpunkts und Angaben zu freien Oberflächen für<br />

jeden Ladetank, Ballasttank/-zelle, Trinkwasser-/Abwassertank und der Tanks für flüssige<br />

Schiffsbetriebsstoffe;<br />

Leerschiffsdaten (Gewicht und Massenschwerpunkt) infolge eines Krängungsversuchs<br />

oder einer Messung des Leergewichts in Kombination mit einer detaillierten Massenbilanz<br />

oder anderen annehmbaren Maßen; dort, wo die vorstehenden Angaben von einem<br />

Schwesterschiff abgeleitet sind, ist ein eindeutiger Hinweis auf das Schwesterschiff erforderlich<br />

und ist eine Kopie des bestätigten Krängungsversuchsberichts für dieses<br />

Schwesterschiff beizulegen;<br />

eine Kopie des bestätigten Prüfberichts ist dem Stabilitätshandbuch beizulegen;<br />

<br />

<br />

betriebliche Ladebedingungen mit allen relevanten Einzelheiten wie:<br />

– Leerschiffsdaten, Tankfüllungen, Lager, Schiffsbesatzung und andere relevante Positionen<br />

an Bord (Masse und Massenschwerpunkt für jede Position, freie Oberflächenmomente<br />

für flüssige Ladungen),<br />

– Tiefgang mittschiffs und an den Loten,<br />

– GM, GM korrigiert für freien Oberflächeneffekt,<br />

– GZ-Werte und Kurve,<br />

– Längsbiegemomente und Querkräfte an Ablesepunkten,<br />

– Informationen über Öffnungen (Lage, Art der Dichtung, Verschlussvorrichtungen) und<br />

– Informationen für den Schiffsführer;<br />

Berechnung des Einflusses des Ballastwassers auf die Stabilität mit Angabe, ob fest installierte<br />

Niveau-Anzeigegeräte für die Ballasttanks /<br />

-zellen vorhanden sein müssen, oder die Ballasttanks / -zellen nur vollständig befüllt oder<br />

leer gefahren werden dürfen.<br />

9.3.3.14 Stabilität (intakt)<br />

9.3.3.14.1 Bei Schiffen mit unabhängigen Ladetanks und bei Doppelhüllenbauweise mit in den Schiffsverbänden<br />

integrierten Ladetanks dürfen die sich aus der Leckrechnung ergebenden Intaktstabilitätsforderungen<br />

nicht unterschritten werden.<br />

9.3.3.14.2 Für Schiffe mit Tankbreiten von mehr als 0,70 B sind folgende Stabilitätsforderungen nachzuweisen:<br />

a) Innerhalb des positiven Bereiches der Hebelarmkurve bis zum Eintauchen der ersten nicht wetterdicht<br />

verschlossenen Öffnung muss ein aufrichtender Hebelarm (GZ) von mindestens 0,10 m<br />

vorhanden sein.<br />

b) Die Fläche des positiven Bereiches der Hebelarmkurve bis zum Eintauchen der ersten nicht<br />

wetterdicht verschlossenen Öffnung, jedoch vor einem Neigungswinkel 27°, darf 0,024 m·rad<br />

nicht unterschreiten.<br />

c) Die metazentrische Höhe (MG) muss mindestens 0,10 m betragen.<br />

Diese Anforderungen müssen eingehalten werden unter Berücksichtigung des Einflusses aller<br />

freien Flüssigkeitsoberflächen in Tanks für alle Stadien des Be- und Entladens.<br />

<strong>ADN</strong> <strong>2015</strong> © CCNR 2014 890

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