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Fotos: © dervish11, rangizzz, Ziven – shutterstock / © Ballonkistenmann, suze – photocase.de<br />
98<br />
benefit<br />
Meine Nummer kommt mit!<br />
Ewige Treue zahlt sich im Mobilfunk nicht aus. Doch<br />
wer seine alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter<br />
mitnehmen will, sollte einiges beachten: Damit die<br />
Portierung klappt, muss man beim alten Anbieter frühestens<br />
vier Monate vor und bis einen Monat nach<br />
Vertragsende kündigen. Beim neuen Provider kann<br />
man dann einen Vertrag mit gleichzeitiger Rufnum-<br />
connect 10/2011<br />
Einfach<br />
sicher<br />
surfen<br />
Wer oft im Web unterwegs ist, muss sich viele Passwörter merken.<br />
Dem nicht genug: Alle drei Monate empfiehlt es sich, die Codes zu ändern.<br />
Da kommt die Passwort-Wechsel-App der Initiative „Deutschland<br />
sicher im Netz“ (DsiN) goldrichtig: Sie zeigt nicht nur per Fotos und<br />
Videos, wie man bei vielen Portalen wie Ebay, Amazon oder Facebook<br />
schnell und einfach sein Passwort wechselt, sondern vor allem, wie<br />
man ein sicheres erstellt und sich dieses auch merkt. Die Gratis-App<br />
gibt’s für <strong>iPhone</strong>, Android und Windows Phone. www.sicher-im-netz.de<br />
Anbieter<br />
Portierungs<br />
gebühr<br />
Deutsche Telekom 24,95 €<br />
Vodafone 25,60 €<br />
Base 24,95 €<br />
Telefonica O2 29,95 €<br />
Mobilcom/Debitel 29,95 €<br />
Aldi/Simyo/Blau.de 24,95 € / 25 € / 24,95 €<br />
Congstar 24,99 €<br />
Fonic 25 €<br />
Fyve 24,95 €<br />
Maxxim 30,72 €<br />
mermitnahme abschließen. Wichtig: Die Adressdaten<br />
müssen identisch mit den beim alten Anbieter hinterlegten<br />
sein. Neben Vertrags- können inzwischen alle<br />
Prepaid-Kunden ihre Rufnummer mitnehmen. Dabei<br />
wird ihnen vom alten Anbieter mitunter eine Verzichtserklärung<br />
auf ihr Restguthaben abverlangt. Was die<br />
Rufnummernportierung kostet, zeigt die Tabelle oben.<br />
Rechtstipp<br />
ARAG-Experte<br />
Rüdiger Obarowski<br />
Beim Wechsel des Festnetz-<br />
Telefonanbieters besteht ein<br />
Rechtsanspruch auf Beibehaltung<br />
der Rufnummer. Eine entsprechende<br />
gesetzliche Bestimmung wurde<br />
in das Telekommunikationsgesetz<br />
(TKG, § 46 Abs. 2) aufgenommen. Die<br />
Regelung soll verhindern, dass Kunden<br />
wegen dem drohenden Verlust ihrer<br />
gewohnten Rufnummer von einem<br />
Anbieterwechsel absehen. Der Kunde<br />
muss die sogenannte Portierung beim<br />
neuen Anbieter beauftragen. Der stimmt<br />
die Übernahme der gewohnten Telefonnummer<br />
dann mit dem alten Anbieter ab.<br />
Seit 2002 können auch Mobilfunkkunden<br />
ihre Handynummer beim Anbieterwechsel<br />
behalten. Die hiergegen gerichtete Klage<br />
von T-Mobile wies das Verwaltungsgericht<br />
Köln seinerzeit ab (VG Köln, Az.: 11 K<br />
4430/00). Aber Vorsicht! Ein Wechsel des<br />
Anbieters liegt nur dann vor, wenn der Endnutzer<br />
einen Vertrag mit einem neuen Anbieter<br />
abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung<br />
bezüglich des Telefondienstes<br />
mit dem bisherigen Anbieter beendet ist.<br />
Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel<br />
des Anbieters besteht nach dem TKG kein<br />
Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer.<br />
Es steht dann im Ermessen des<br />
jeweiligen Anbieters, ob er die Beibehaltung<br />
ermöglicht.<br />
Gratis-Plausch<br />
Ist doch schön, wenn mal jemand anders<br />
zahlt: Wer in die Festnetze von 39<br />
Ländern inklusive Deutschland anruft,<br />
blecht mit dem werbefinanzierten<br />
Webdienst Peterzahlt.de keinen Cent.<br />
Neuerdings bietet das Portal auch Anrufe<br />
in ausländische Mobilnetze – und<br />
verlangt nur halb so viel wie Skype.<br />
<strong>iPhone</strong>- und Android-User mit Sprachflat<br />
oder Inklusivminuten erreichen<br />
mit der App Cheap Calls die USA,<br />
Kanada, China, Großbritannien, Frankreich,<br />
Italien und Polen gar für lau.