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Connect Starke iPhone Konkurrenten

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Fotos: © dervish11, rangizzz, Ziven – shutterstock / © Ballonkistenmann, suze – photocase.de<br />

98<br />

benefit<br />

Meine Nummer kommt mit!<br />

Ewige Treue zahlt sich im Mobilfunk nicht aus. Doch<br />

wer seine alte Rufnummer zu einem neuen Anbieter<br />

mitnehmen will, sollte einiges beachten: Damit die<br />

Portierung klappt, muss man beim alten Anbieter frühestens<br />

vier Monate vor und bis einen Monat nach<br />

Vertragsende kündigen. Beim neuen Provider kann<br />

man dann einen Vertrag mit gleichzeitiger Rufnum-<br />

connect 10/2011<br />

Einfach<br />

sicher<br />

surfen<br />

Wer oft im Web unterwegs ist, muss sich viele Passwörter merken.<br />

Dem nicht genug: Alle drei Monate empfiehlt es sich, die Codes zu ändern.<br />

Da kommt die Passwort-Wechsel-App der Initiative „Deutschland<br />

sicher im Netz“ (DsiN) goldrichtig: Sie zeigt nicht nur per Fotos und<br />

Videos, wie man bei vielen Portalen wie Ebay, Amazon oder Facebook<br />

schnell und einfach sein Passwort wechselt, sondern vor allem, wie<br />

man ein sicheres erstellt und sich dieses auch merkt. Die Gratis-App<br />

gibt’s für <strong>iPhone</strong>, Android und Windows Phone. www.sicher-im-netz.de<br />

Anbieter<br />

Portierungs<br />

gebühr<br />

Deutsche Telekom 24,95 €<br />

Vodafone 25,60 €<br />

Base 24,95 €<br />

Telefonica O2 29,95 €<br />

Mobilcom/Debitel 29,95 €<br />

Aldi/Simyo/Blau.de 24,95 € / 25 € / 24,95 €<br />

Congstar 24,99 €<br />

Fonic 25 €<br />

Fyve 24,95 €<br />

Maxxim 30,72 €<br />

mermitnahme abschließen. Wichtig: Die Adressdaten<br />

müssen identisch mit den beim alten Anbieter hinterlegten<br />

sein. Neben Vertrags- können inzwischen alle<br />

Prepaid-Kunden ihre Rufnummer mitnehmen. Dabei<br />

wird ihnen vom alten Anbieter mitunter eine Verzichtserklärung<br />

auf ihr Restguthaben abverlangt. Was die<br />

Rufnummernportierung kostet, zeigt die Tabelle oben.<br />

Rechtstipp<br />

ARAG-Experte<br />

Rüdiger Obarowski<br />

Beim Wechsel des Festnetz-<br />

Telefonanbieters besteht ein<br />

Rechtsanspruch auf Beibehaltung<br />

der Rufnummer. Eine entsprechende<br />

gesetzliche Bestimmung wurde<br />

in das Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG, § 46 Abs. 2) aufgenommen. Die<br />

Regelung soll verhindern, dass Kunden<br />

wegen dem drohenden Verlust ihrer<br />

gewohnten Rufnummer von einem<br />

Anbieterwechsel absehen. Der Kunde<br />

muss die sogenannte Portierung beim<br />

neuen Anbieter beauftragen. Der stimmt<br />

die Übernahme der gewohnten Telefonnummer<br />

dann mit dem alten Anbieter ab.<br />

Seit 2002 können auch Mobilfunkkunden<br />

ihre Handynummer beim Anbieterwechsel<br />

behalten. Die hiergegen gerichtete Klage<br />

von T-Mobile wies das Verwaltungsgericht<br />

Köln seinerzeit ab (VG Köln, Az.: 11 K<br />

4430/00). Aber Vorsicht! Ein Wechsel des<br />

Anbieters liegt nur dann vor, wenn der Endnutzer<br />

einen Vertrag mit einem neuen Anbieter<br />

abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung<br />

bezüglich des Telefondienstes<br />

mit dem bisherigen Anbieter beendet ist.<br />

Bei einem Vertragswechsel ohne Wechsel<br />

des Anbieters besteht nach dem TKG kein<br />

Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer.<br />

Es steht dann im Ermessen des<br />

jeweiligen Anbieters, ob er die Beibehaltung<br />

ermöglicht.<br />

Gratis-Plausch<br />

Ist doch schön, wenn mal jemand anders<br />

zahlt: Wer in die Festnetze von 39<br />

Ländern inklusive Deutschland anruft,<br />

blecht mit dem werbefinanzierten<br />

Webdienst Peterzahlt.de keinen Cent.<br />

Neuerdings bietet das Portal auch Anrufe<br />

in ausländische Mobilnetze – und<br />

verlangt nur halb so viel wie Skype.<br />

<strong>iPhone</strong>- und Android-User mit Sprachflat<br />

oder Inklusivminuten erreichen<br />

mit der App Cheap Calls die USA,<br />

Kanada, China, Großbritannien, Frankreich,<br />

Italien und Polen gar für lau.

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