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Interpellation

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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 21<br />

Dieser Entwicklung der Flächennutzungsplanung wurde<br />

bereits bisher in Veröffentlichungen und Fortbildungsseminaren<br />

Rechnung getragen, beispielsweise in den von der<br />

Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern<br />

herausgegebenen Broschüren „Planungshilfen für die Bauleitplanung“,<br />

„Kosten- und flächensparende Wohngebiete“,<br />

sowie in Veranstaltungen und einer Arbeitshilfe zum Thema<br />

„Kommunales Flächenressourcen-Management“.<br />

2.3 3. Tiret<br />

Wo wurden in den Regionalplänen der Alpenregionen<br />

Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt<br />

gemäß Punkt 3.3.1.2 des Landesentwicklungsprogramm<br />

Bayern ausgewiesen?<br />

Von dem Gebiet der Alpenkonvention sind drei Regionale<br />

Planungsverbände betroffen: Allgäu (16), Oberland (17)<br />

und Südostoberbayern (18). In allen Regionen sind Konzepte<br />

zur Ausweisung von Vorranggebieten für Hochwasserabfluss<br />

und -rückhalt beschlossen oder in Kraft getreten.<br />

Übersicht über die Verfahrensstände zu Änderungen der<br />

Regionalpläne – Kapitel Hochwasserschutz:<br />

Region<br />

Allgäu (16)<br />

Oberland (17)<br />

Südostoberbayern<br />

(18)<br />

Rechtsverbindlichkeit<br />

In Kraft seit<br />

1.7.2002<br />

In Kürze Verbindlicherklärung<br />

In Kraft seit<br />

1.3.2001<br />

Fundstelle<br />

GVBl 2002<br />

S. 274<br />

Abschließende<br />

Beschlussfassung<br />

am<br />

19.10.2005<br />

GVBl 2001<br />

S. 66<br />

2.3 4. Tiret<br />

Wie hat sich die Fläche der amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete<br />

in den Landkreisen des bayerischen<br />

Alpenraums in den letzten 10 Jahren entwickelt?<br />

Wurden oberhalb der vom Pfingsthochwasser 1999 bzw.<br />

vom Hochwasser im August 2005 besonders betroffenen<br />

Siedlungen Überschwemmungsflächen in angemessener<br />

Größenordnung ausgewiesen? Wenn nein, warum<br />

nicht?<br />

Auf Grunde der gewässerspezifischen Eigenschaften lassen<br />

sich an Wildbächen die Überschwemmungsgrenzen i.d.R.<br />

nicht genau festlegen. Die Berechnung und Festsetzung<br />

eines Überschwemmungsgebiets bleibt im Alpenraum somit<br />

auf die größeren Gewässer in Tallagen beschränkt.<br />

Wegen des oft großen Gefälles stehen Rückhalteräume, die<br />

relevante Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben,<br />

nur begrenzt zur Verfügung.<br />

In den letzen 10 Jahren wurde das Überschwemmungsgebiet<br />

an den Tiroler Achen (Lkr TS, 3,7 km²) festgesetzt.<br />

Außerdem wurden für die Iller, die Isar (Oberlauf) sowie<br />

die Berchtesgadener Achen die Unterlagen zur Festsetzung<br />

bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eingereicht.<br />

Für die Berechnung vorgesehen bzw. derzeit gerade in<br />

Arbeit sind die Gewässer Ammer, Loisach, Isar (ab Bad<br />

Tölz), Weissach, Rottach, Schlierach, Leitzach, Weiße und<br />

Rote Traun sowie die Saalach.<br />

Von den Hochwasserereignissen 1999 und 2005 waren v.a.<br />

die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Garmisch-Partenkirchen<br />

und Bad Tölz betroffen. Oberhalb von Sonthofen<br />

wurden Überschwemmungsgebiete an der Iller und Stillach<br />

ausgewiesen. Die Berechnung der Überschwemmungsgebiete<br />

(Loisach) oberhalb von Eschenlohe bzw. Garmisch-<br />

Partenkirchen ist in Bearbeitung. Für die relevanten Isarabschnitte<br />

oberhalb von Bad Tölz liegen die Unterlagen für<br />

die Festsetzung beim Landratsamt vor. Unterhalb des Sylvensteinspeichers<br />

wie auch an der Jachen müssen die Überschwemmungsgebiete<br />

noch berechnet werden.<br />

2.3 5. Tiret<br />

Welchen Anteil nehmen realisierte sowie nach der Bauleitplanung<br />

gewidmete, aber noch nicht realisierte Siedlungs-,<br />

Gewerbe- und Verkehrsflächen in den festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebieten und den wassersensiblen<br />

Bereichen der bayerischen Alpen ein? Wie haben<br />

sich die Flächen jeweils seit dem Pfingsthochwasser<br />

1999 verändert?<br />

Der Staatsregierung liegen keine statistischen Daten über in<br />

Bauleitplänen dargestellte bzw. festgesetzte Siedlungs-,<br />

Gewerbe- und Verkehrsflächen in festgesetzten und nicht<br />

festgesetzten Überschwemmungsgebieten vor.<br />

2.3 6. Tiret<br />

Wie stimmen sich die Staatsregierung und die Nachbarländer<br />

– insbesondere im Inntal – bei der Ausweisung<br />

von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte ab?<br />

Die Regierungen von Oberbayern und Schwaben beteiligen<br />

die österreichischen Bundesländer bei allen überörtlich<br />

raumbedeutsamen Vorhaben (Einzelhandelsgroßprojekte),<br />

von denen sie annimmt, dass ihre Auswirkungen grenzüberschreitend<br />

sind. Auch von österreichischer Seite wird<br />

bei vergleichbaren Vorhaben, z. B. bei Standortverordnungen<br />

für Einzelhandelsvorhaben, die bayerische Seite beteiligt.<br />

2.3 7. Tiret<br />

Wie plant die Staatsregierung die nach Art. 12 des Protokolls<br />

„Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“<br />

der Alpenkonvention vorgesehenen, jedoch nach dem<br />

Bericht Deutschlands für den Überprüfungsausschuss<br />

der Alpenkonvention bislang ausstehenden Prüfungen<br />

durchzuführen? Dabei ist darauf einzugehen, wie im<br />

Rahmen des nationalen Rechts Nutzer alpiner Ressourcen<br />

veranlasst werden können, marktgerechte Preise zu<br />

zahlen, die die Kosten der Bereitstellung der genannten<br />

Ressourcen in den wirtschaftlichen Wert einbeziehen?<br />

Die 1. Frage betrifft im Überprüfungsbericht Frage 19 zum<br />

Raumplanungsprotokoll zu „Ausgleichsmaßnahmen zwischen<br />

Gebietskörperschaften auf geeigneter Ebene, um die<br />

nachhaltige Entwicklung des Alpenraums zu unterstützen“.<br />

In diesem Sinne besteht in Bayern z.B. bei der Förderung

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