Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 21<br />
Dieser Entwicklung der Flächennutzungsplanung wurde<br />
bereits bisher in Veröffentlichungen und Fortbildungsseminaren<br />
Rechnung getragen, beispielsweise in den von der<br />
Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern<br />
herausgegebenen Broschüren „Planungshilfen für die Bauleitplanung“,<br />
„Kosten- und flächensparende Wohngebiete“,<br />
sowie in Veranstaltungen und einer Arbeitshilfe zum Thema<br />
„Kommunales Flächenressourcen-Management“.<br />
2.3 3. Tiret<br />
Wo wurden in den Regionalplänen der Alpenregionen<br />
Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt<br />
gemäß Punkt 3.3.1.2 des Landesentwicklungsprogramm<br />
Bayern ausgewiesen?<br />
Von dem Gebiet der Alpenkonvention sind drei Regionale<br />
Planungsverbände betroffen: Allgäu (16), Oberland (17)<br />
und Südostoberbayern (18). In allen Regionen sind Konzepte<br />
zur Ausweisung von Vorranggebieten für Hochwasserabfluss<br />
und -rückhalt beschlossen oder in Kraft getreten.<br />
Übersicht über die Verfahrensstände zu Änderungen der<br />
Regionalpläne – Kapitel Hochwasserschutz:<br />
Region<br />
Allgäu (16)<br />
Oberland (17)<br />
Südostoberbayern<br />
(18)<br />
Rechtsverbindlichkeit<br />
In Kraft seit<br />
1.7.2002<br />
In Kürze Verbindlicherklärung<br />
In Kraft seit<br />
1.3.2001<br />
Fundstelle<br />
GVBl 2002<br />
S. 274<br />
Abschließende<br />
Beschlussfassung<br />
am<br />
19.10.2005<br />
GVBl 2001<br />
S. 66<br />
2.3 4. Tiret<br />
Wie hat sich die Fläche der amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete<br />
in den Landkreisen des bayerischen<br />
Alpenraums in den letzten 10 Jahren entwickelt?<br />
Wurden oberhalb der vom Pfingsthochwasser 1999 bzw.<br />
vom Hochwasser im August 2005 besonders betroffenen<br />
Siedlungen Überschwemmungsflächen in angemessener<br />
Größenordnung ausgewiesen? Wenn nein, warum<br />
nicht?<br />
Auf Grunde der gewässerspezifischen Eigenschaften lassen<br />
sich an Wildbächen die Überschwemmungsgrenzen i.d.R.<br />
nicht genau festlegen. Die Berechnung und Festsetzung<br />
eines Überschwemmungsgebiets bleibt im Alpenraum somit<br />
auf die größeren Gewässer in Tallagen beschränkt.<br />
Wegen des oft großen Gefälles stehen Rückhalteräume, die<br />
relevante Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben,<br />
nur begrenzt zur Verfügung.<br />
In den letzen 10 Jahren wurde das Überschwemmungsgebiet<br />
an den Tiroler Achen (Lkr TS, 3,7 km²) festgesetzt.<br />
Außerdem wurden für die Iller, die Isar (Oberlauf) sowie<br />
die Berchtesgadener Achen die Unterlagen zur Festsetzung<br />
bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eingereicht.<br />
Für die Berechnung vorgesehen bzw. derzeit gerade in<br />
Arbeit sind die Gewässer Ammer, Loisach, Isar (ab Bad<br />
Tölz), Weissach, Rottach, Schlierach, Leitzach, Weiße und<br />
Rote Traun sowie die Saalach.<br />
Von den Hochwasserereignissen 1999 und 2005 waren v.a.<br />
die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Garmisch-Partenkirchen<br />
und Bad Tölz betroffen. Oberhalb von Sonthofen<br />
wurden Überschwemmungsgebiete an der Iller und Stillach<br />
ausgewiesen. Die Berechnung der Überschwemmungsgebiete<br />
(Loisach) oberhalb von Eschenlohe bzw. Garmisch-<br />
Partenkirchen ist in Bearbeitung. Für die relevanten Isarabschnitte<br />
oberhalb von Bad Tölz liegen die Unterlagen für<br />
die Festsetzung beim Landratsamt vor. Unterhalb des Sylvensteinspeichers<br />
wie auch an der Jachen müssen die Überschwemmungsgebiete<br />
noch berechnet werden.<br />
2.3 5. Tiret<br />
Welchen Anteil nehmen realisierte sowie nach der Bauleitplanung<br />
gewidmete, aber noch nicht realisierte Siedlungs-,<br />
Gewerbe- und Verkehrsflächen in den festgesetzten<br />
Überschwemmungsgebieten und den wassersensiblen<br />
Bereichen der bayerischen Alpen ein? Wie haben<br />
sich die Flächen jeweils seit dem Pfingsthochwasser<br />
1999 verändert?<br />
Der Staatsregierung liegen keine statistischen Daten über in<br />
Bauleitplänen dargestellte bzw. festgesetzte Siedlungs-,<br />
Gewerbe- und Verkehrsflächen in festgesetzten und nicht<br />
festgesetzten Überschwemmungsgebieten vor.<br />
2.3 6. Tiret<br />
Wie stimmen sich die Staatsregierung und die Nachbarländer<br />
– insbesondere im Inntal – bei der Ausweisung<br />
von Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte ab?<br />
Die Regierungen von Oberbayern und Schwaben beteiligen<br />
die österreichischen Bundesländer bei allen überörtlich<br />
raumbedeutsamen Vorhaben (Einzelhandelsgroßprojekte),<br />
von denen sie annimmt, dass ihre Auswirkungen grenzüberschreitend<br />
sind. Auch von österreichischer Seite wird<br />
bei vergleichbaren Vorhaben, z. B. bei Standortverordnungen<br />
für Einzelhandelsvorhaben, die bayerische Seite beteiligt.<br />
2.3 7. Tiret<br />
Wie plant die Staatsregierung die nach Art. 12 des Protokolls<br />
„Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“<br />
der Alpenkonvention vorgesehenen, jedoch nach dem<br />
Bericht Deutschlands für den Überprüfungsausschuss<br />
der Alpenkonvention bislang ausstehenden Prüfungen<br />
durchzuführen? Dabei ist darauf einzugehen, wie im<br />
Rahmen des nationalen Rechts Nutzer alpiner Ressourcen<br />
veranlasst werden können, marktgerechte Preise zu<br />
zahlen, die die Kosten der Bereitstellung der genannten<br />
Ressourcen in den wirtschaftlichen Wert einbeziehen?<br />
Die 1. Frage betrifft im Überprüfungsbericht Frage 19 zum<br />
Raumplanungsprotokoll zu „Ausgleichsmaßnahmen zwischen<br />
Gebietskörperschaften auf geeigneter Ebene, um die<br />
nachhaltige Entwicklung des Alpenraums zu unterstützen“.<br />
In diesem Sinne besteht in Bayern z.B. bei der Förderung