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Seite 62 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5263<br />

8.6 3. Tiret<br />

Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen,<br />

um die Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern?<br />

Die Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)<br />

werden vor allem in der Industrie und in der öffentlichen<br />

Strom-/Wärmeversorgung seit Jahrzehnten intensiv genutzt.<br />

Ihr Ausbau in der öffentlichen Versorgung wurde in den<br />

70er und 80er Jahren durch breit angelegte Bund/Länderprogramme<br />

massiv gefördert. Die wesentlichen fernwärmegeeigneten<br />

KWK-Gebiete im Land wurden dabei ausgebaut.<br />

Durch die Entwicklung auch kleinerer Erzeugungsanlagen<br />

(z.B. Blockheizkraftwerke) konnten – teilweise ebenfalls<br />

unterstützt durch staatliche bzw. steuerliche Förderungen<br />

– zunehmend auch kleinere wärmebedarfsintensive<br />

Potentiale für den KWK-Einsatz erschlossen werden.<br />

Die Staatsregierung hält die zeitlich und finanziell begrenzte<br />

Förderung bereits bestehender und vor allem energietechnisch<br />

modernisierter KWK-Anlagen für die öffentliche<br />

Versorgung durch das derzeitige Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz<br />

(KWKG) zusammen mit anderen, insbesondere<br />

steuerlichen Erleichterungen für ausreichend und grundsätzlich<br />

gerechtfertigt. Diese Förderung trägt der besonderen<br />

Problemlage und dem gebotenen politischen Vertrauensschutz<br />

dieser Anlagen in der Umbruchsituation nach der<br />

Strommarkt-Liberalisierung Rechnung. Sie ist deshalb in<br />

der Sache vertretbar, jedoch in der Form der Umlagefinanzierung<br />

über die Strompreise – anstatt über den öffentlichen<br />

Haushalt – ebenso wie das EEG ordnungspolitisch problematisch,<br />

weil sie für diese Form der Energieerzeugung den<br />

Preismechanismus aushebelt und einen Subventionstatbestand<br />

verschleiert. Darüber hinausgehende gesetzliche Förder-<br />

oder Zwangsregelungen zugunsten eines forcierten,<br />

wirtschaftlich aber nicht tragfähigen, KWK-Ausbaus lehnt<br />

die Staatsregierung ab. Die Technologie der KWK ist heute<br />

hochentwickelt und für alle Anwendungsbereiche technisch<br />

weitgehend ausgereift. Sie ist – bei wärmetechnisch geeigneten<br />

Voraussetzungen und damit energetisch effizient<br />

eingesetzt – grundsätzlich auch wirtschaftlich. Die Staatsregierung<br />

geht davon aus, dass nach dem erfolgten Abbau<br />

liberalisierungsbedingter Überkapazitäten in der mittelfristig<br />

anstehenden Phase, in der der deutsche Strommarkt<br />

wieder neue Kraftwerke brauchen wird, auch der Zubau<br />

energiewirtschaftlich sinnvoller und damit effizienter<br />

KWK-Anlagen marktgesteuert ohne Subventionen erfolgen<br />

kann.<br />

8.7 Atomkraft<br />

8.7 1. Tiret<br />

In welchen Fällen wurden andere Vertragsparteien im<br />

Rahmen der Alpenkonvention über kerntechnische<br />

Anlagen (z.B. geplanten Änderungen, Genehmigungsverfahren,<br />

Störfälle) durch die Staatsregierung informiert?<br />

Im Rahmen der Alpenkonvention bestand kein Anlass, eine<br />

andere Vertragspartei über kerntechnische Anlagen zu<br />

informieren. Es wurden auch keine diesbezüglichen Wünsche<br />

an die Staatsregierung herangetragen. Allerdings bestehen<br />

zwischen Deutschland und einer Reihe von Nachbar-<br />

ländern Abkommen zum Informationsaustausch zu Fragen<br />

der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes, so<br />

z.B. mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz. Sofern<br />

Bayern gemeinsame Grenzen mit diesen Staaten hat, wird<br />

das StMUGV vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit, das Deutschland im Rahmen<br />

o.g. Informationsabkommen vertritt, eingeladen, an bilateralen<br />

Informationstreffen teilzunehmen. Darüber hinaus<br />

besteht generell die Möglichkeit, Informationen zu Vorkommnissen<br />

in bayerischen kerntechnischen Anlagen im<br />

Internet abzurufen.<br />

8.7 2. Tiret<br />

In welchen Fällen wurde die Staatsregierung von anderen<br />

Vertragsparteien im Rahmen der Alpenkonvention<br />

über kerntechnische Anlagen (z.B. geplante Änderungen,<br />

Genehmigungsverfahren, Störfälle) informiert?<br />

Im Rahmen der Alpenkonvention wurde die Bayerische<br />

Staatsregierung durch keine andere Vertragspartei über<br />

kerntechnische Anlagen informiert. Im Übrigen siehe Antwort<br />

zur vorhergehenden Frage.<br />

9. Verkehr<br />

9.1 Belastung von Schutzgütern<br />

9.1 1. Tiret 1. Frage<br />

Wie definiert die Staatsregierung das Maß für Belastungen<br />

und Risiken aus dem Verkehr, das gemäß Art. 1<br />

(1) des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention für<br />

Mensch, Tier, Pflanzen und deren Lebensräume erträglich<br />

ist?<br />

Das Maß für Belastungen und Risiken wird in EU-<br />

Richtlinien bzw. bundesweiten Gesetzen/Vorschriften unter<br />

Verwertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aus<br />

der Wirkungsforschung bestimmt.<br />

In der 22. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe<br />

in der Luft sind die Immissionsgrenzwerte für verschiedene<br />

Schadstoffe, u.a. auch der verkehrsrelevanten Schadstoffe<br />

Feinstaub, Stickstoffoxide, Benzol und Kohlenmonoxid<br />

festgelegt. Des Weiteren existieren in der 33. Verordnung<br />

zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung zur Verminderung von Sommersmog,<br />

Versauerung und Nährstoffeinträgen) Immissionswerte<br />

(Alarm- und Informationsschwellen, Zielwerte zum Schutz<br />

der menschlichen Gesundheit und Vegetation) für Ozon,<br />

ferner nationale Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid,<br />

Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen<br />

sowie für Ammoniak .<br />

9.1 1. Tiret 2. Frage<br />

Wie ermittelt die Staatsregierung die Regenerationsfähigkeit<br />

und Tragfähigkeit betroffener Umweltmedien<br />

und die Belastbarkeitsgrenzen ökologischer Strukturen<br />

und natürliche Stoffkreisläufe für Stoffeinträge gemäß<br />

Art. 3 (1) des Verkehrsprotokolls?<br />

Das LfU untersucht im Zuge der bodenkundlichen Landesaufnahme<br />

flächendeckend Bodenzustand und Bodeneigenschaften<br />

und ermittelt im Rahmen der Untersuchung

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