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Interpellation

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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 33<br />

4.5 3. Tiret<br />

Wie viele ganzjährig oder zeitliche befristete Schon- und<br />

Ruhezonen sind in den bayerische Alpen festgesetzt?<br />

Wie groß sind die dadurch beruhigten Bereiche, welchen<br />

Anteil haben sie am gesamten bayerischen Alpenraum?<br />

Gemäß Art. 21 Abs. 1 BayJG können Flächen, die zum<br />

Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung<br />

oder für die Wildforschung von besonderer<br />

Bedeutung sind, zu Wildschutzgebieten erklärt werden.<br />

Ferner kann nach Art. 21 Abs. 4 BayJG die untere Jagdbehörde<br />

durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das<br />

Betreten der freien Natur in erforderlichem Umfang zum<br />

Schutz der dem Wild als Nahrungsquellen, der Aufzucht-,<br />

Brut- und Nistgelegenheiten dienenden Lebensbereiche<br />

(Biotope) sowie zur Durchführung der Wildfütterung in<br />

Notzeiten vorübergehend untersagen oder beschränken. Die<br />

Bildung von Wildschutzgebieten erweist sich als notwendig,<br />

um bei der zunehmenden Inanspruchnahme der freien<br />

Natur durch die Bevölkerung, insbesondere durch Erholungssuchende,<br />

Zonen der Ruhe ausweisen zu können, die<br />

oftmals bestandsbedrohten Wildarten wenigstens zeitweise,<br />

vornehmlich während der Überwinterungs-, Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht- und Mauserzeit ungestörten Aufenthalt<br />

bieten. Weiter veranlasst die Wildschadenssituation v.a. im<br />

Hoch- und Mittelgebirge dazu, vermehrt Wildschutzgebiete<br />

zur störungsfreien Durchführung der Wildfütterung und<br />

damit zur Wildschadensverhütung auszuweisen.<br />

Für den Bereich der bayerischen Alpen bestehen 12 rechtsverbindlich<br />

nach Art. 21 Abs. 1 BayJG ausgewiesene Wildschutzgebiete<br />

mit einer Gesamtfläche von rd. 1730 Hektar.<br />

Dies entspricht 0,32 % Anteil am gesamten bayerischen<br />

Alpenraum, bzw. 0,7 % Anteil an der Waldfläche im bayerischen<br />

Alpenraum.<br />

Für den Bereich der bayerischen Alpen bestehen 4 Anordnungen<br />

nach Art. 21 Abs. 4 BayJG zum Schutz der Biotope<br />

und zur Durchführung der Wildfütterung mit einer Gesamtfläche<br />

von rd. 200 Hektar.<br />

Dies entspricht 0,04 % Anteil am gesamten bayerischen<br />

Alpenraum, bzw. 0,08 % Anteil an der Waldfläche im bayerischen<br />

Alpenraum.<br />

4.6 Umsetzung von Fachprogrammen und -plänen des<br />

Naturschutzes/Schutzgebietsbetreuung<br />

4.6 1. Tiret<br />

Inwieweit wurden Maßnahmenvorschläge der Zustandserfassungen<br />

und der Pflegepläne in Naturschutzgebieten<br />

bislang umgesetzt?<br />

Die Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen der Zustandserfassungen<br />

und Pflegepläne in Naturschutzgebieten erfolgt<br />

nicht systematisch auf das jeweilige Gebiet bezogen, sondern<br />

im Rahmen der Anwendung von Förderprogrammen<br />

wie Erschwernisausgleich, Vertragsnaturschutzprogramm<br />

und Landschaftspflege- und Naturparkprogramm (teilweise<br />

auch in eigenständigen Projekten). Beispiele für Umsetzungen<br />

im Rahmen von Projekten sind Moorrenaturierungen<br />

durch Anstau von Entwässerungsgräben.<br />

4.6 2. Tiret<br />

Für wie viele Moore in den bayerischen Alpen sind im<br />

Moorentwicklungskonzept (MEK) Maßnahmenvorschläge<br />

enthalten? In wie vielen dieser Moore wurde die<br />

Umsetzung der Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen?<br />

Das Moorentwicklungskonzept schlägt für 97 Moore Pflege-<br />

und Entwicklungsmaßnahmen in den bayerischen Alpen<br />

vor.<br />

In 23 Mooren wurde mit der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen<br />

begonnen; in vier Mooren sind diese<br />

Maßnahmen abgeschlossen. Ergänzend hierzu ist anzumerken,<br />

dass im Rahmen der FFH-Prüfung die vordringlichen<br />

Maßnahmen priorisiert werden.<br />

4.6 3. Tiret<br />

Wie viele und welche Umsetzungsprojekte des Artenund<br />

Biotopschutzprogramms werden in den bayerischen<br />

Alpen durchgeführt, welche wurden abgeschlossen?<br />

Bislang wurden bzw. werden im landesweiten Biotopverbund<br />

BayernNetz Natur sechs Projekte in den bayerischen<br />

Alpen umgesetzt. Aktuell in Umsetzung befindlich sind<br />

vier Projekte:<br />

─ Hochlagenmoore im Hinteren Bregenzer Wald, Landkreis<br />

Ostallgäu<br />

─ INTERREG-Projekt<br />

Ostallgäu<br />

Pfronten-Außerfern, Landkreis<br />

─ Buckelwiesen bei Mittenwald, Landkreis Garmisch-<br />

Partenkirchen<br />

─ Streuwiesen und Quellmoore am Samerberg, Landkreis<br />

Rosenheim<br />

Bereits abgeschlossen wurden zwei Projekte:<br />

─ Landschaftsraum Weiler, Landkreis Lindau (Bodensee)<br />

─ Ammergauer Wiesmahdhänge, Landkreis Garmisch-<br />

Partenkirchen Hochlagenmoore<br />

4.6 4. Tiret<br />

Inwieweit sind die Maßnahmenvorschläge aus dem<br />

Gesamtkonzept Ammerschlucht sowie aus dem Gutachten<br />

„Freizeit und Erholung im Karwendel – naturverträglich“<br />

realisiert?<br />

Gesamtkonzept Ammerschlucht<br />

Ziel der Umsetzung des Gesamtkonzeptes soll die Reduzierung<br />

von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen<br />

(Kanuten, Angler, anderen Freizeitnutzungen) sowie<br />

die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher (z.B. Geschiebeproblematik,<br />

Durchgängigkeit), forstwirtschaftlicher und<br />

naturschutzfachlicher Belange sein. Bisher konnte folgendes<br />

erreicht werden:<br />

─ Betretungsregelung vom Land aus (Allgemeinverfügung).<br />

Wird derzeit neu gefasst (u.a. haben sich die störungsempfindlichen<br />

Stellen - Brutplätze des Flussuferläufers)<br />

durch Hochwasser verlagert.

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