Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 33<br />
4.5 3. Tiret<br />
Wie viele ganzjährig oder zeitliche befristete Schon- und<br />
Ruhezonen sind in den bayerische Alpen festgesetzt?<br />
Wie groß sind die dadurch beruhigten Bereiche, welchen<br />
Anteil haben sie am gesamten bayerischen Alpenraum?<br />
Gemäß Art. 21 Abs. 1 BayJG können Flächen, die zum<br />
Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung<br />
oder für die Wildforschung von besonderer<br />
Bedeutung sind, zu Wildschutzgebieten erklärt werden.<br />
Ferner kann nach Art. 21 Abs. 4 BayJG die untere Jagdbehörde<br />
durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das<br />
Betreten der freien Natur in erforderlichem Umfang zum<br />
Schutz der dem Wild als Nahrungsquellen, der Aufzucht-,<br />
Brut- und Nistgelegenheiten dienenden Lebensbereiche<br />
(Biotope) sowie zur Durchführung der Wildfütterung in<br />
Notzeiten vorübergehend untersagen oder beschränken. Die<br />
Bildung von Wildschutzgebieten erweist sich als notwendig,<br />
um bei der zunehmenden Inanspruchnahme der freien<br />
Natur durch die Bevölkerung, insbesondere durch Erholungssuchende,<br />
Zonen der Ruhe ausweisen zu können, die<br />
oftmals bestandsbedrohten Wildarten wenigstens zeitweise,<br />
vornehmlich während der Überwinterungs-, Fortpflanzungs-,<br />
Aufzucht- und Mauserzeit ungestörten Aufenthalt<br />
bieten. Weiter veranlasst die Wildschadenssituation v.a. im<br />
Hoch- und Mittelgebirge dazu, vermehrt Wildschutzgebiete<br />
zur störungsfreien Durchführung der Wildfütterung und<br />
damit zur Wildschadensverhütung auszuweisen.<br />
Für den Bereich der bayerischen Alpen bestehen 12 rechtsverbindlich<br />
nach Art. 21 Abs. 1 BayJG ausgewiesene Wildschutzgebiete<br />
mit einer Gesamtfläche von rd. 1730 Hektar.<br />
Dies entspricht 0,32 % Anteil am gesamten bayerischen<br />
Alpenraum, bzw. 0,7 % Anteil an der Waldfläche im bayerischen<br />
Alpenraum.<br />
Für den Bereich der bayerischen Alpen bestehen 4 Anordnungen<br />
nach Art. 21 Abs. 4 BayJG zum Schutz der Biotope<br />
und zur Durchführung der Wildfütterung mit einer Gesamtfläche<br />
von rd. 200 Hektar.<br />
Dies entspricht 0,04 % Anteil am gesamten bayerischen<br />
Alpenraum, bzw. 0,08 % Anteil an der Waldfläche im bayerischen<br />
Alpenraum.<br />
4.6 Umsetzung von Fachprogrammen und -plänen des<br />
Naturschutzes/Schutzgebietsbetreuung<br />
4.6 1. Tiret<br />
Inwieweit wurden Maßnahmenvorschläge der Zustandserfassungen<br />
und der Pflegepläne in Naturschutzgebieten<br />
bislang umgesetzt?<br />
Die Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen der Zustandserfassungen<br />
und Pflegepläne in Naturschutzgebieten erfolgt<br />
nicht systematisch auf das jeweilige Gebiet bezogen, sondern<br />
im Rahmen der Anwendung von Förderprogrammen<br />
wie Erschwernisausgleich, Vertragsnaturschutzprogramm<br />
und Landschaftspflege- und Naturparkprogramm (teilweise<br />
auch in eigenständigen Projekten). Beispiele für Umsetzungen<br />
im Rahmen von Projekten sind Moorrenaturierungen<br />
durch Anstau von Entwässerungsgräben.<br />
4.6 2. Tiret<br />
Für wie viele Moore in den bayerischen Alpen sind im<br />
Moorentwicklungskonzept (MEK) Maßnahmenvorschläge<br />
enthalten? In wie vielen dieser Moore wurde die<br />
Umsetzung der Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen?<br />
Das Moorentwicklungskonzept schlägt für 97 Moore Pflege-<br />
und Entwicklungsmaßnahmen in den bayerischen Alpen<br />
vor.<br />
In 23 Mooren wurde mit der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen<br />
begonnen; in vier Mooren sind diese<br />
Maßnahmen abgeschlossen. Ergänzend hierzu ist anzumerken,<br />
dass im Rahmen der FFH-Prüfung die vordringlichen<br />
Maßnahmen priorisiert werden.<br />
4.6 3. Tiret<br />
Wie viele und welche Umsetzungsprojekte des Artenund<br />
Biotopschutzprogramms werden in den bayerischen<br />
Alpen durchgeführt, welche wurden abgeschlossen?<br />
Bislang wurden bzw. werden im landesweiten Biotopverbund<br />
BayernNetz Natur sechs Projekte in den bayerischen<br />
Alpen umgesetzt. Aktuell in Umsetzung befindlich sind<br />
vier Projekte:<br />
─ Hochlagenmoore im Hinteren Bregenzer Wald, Landkreis<br />
Ostallgäu<br />
─ INTERREG-Projekt<br />
Ostallgäu<br />
Pfronten-Außerfern, Landkreis<br />
─ Buckelwiesen bei Mittenwald, Landkreis Garmisch-<br />
Partenkirchen<br />
─ Streuwiesen und Quellmoore am Samerberg, Landkreis<br />
Rosenheim<br />
Bereits abgeschlossen wurden zwei Projekte:<br />
─ Landschaftsraum Weiler, Landkreis Lindau (Bodensee)<br />
─ Ammergauer Wiesmahdhänge, Landkreis Garmisch-<br />
Partenkirchen Hochlagenmoore<br />
4.6 4. Tiret<br />
Inwieweit sind die Maßnahmenvorschläge aus dem<br />
Gesamtkonzept Ammerschlucht sowie aus dem Gutachten<br />
„Freizeit und Erholung im Karwendel – naturverträglich“<br />
realisiert?<br />
Gesamtkonzept Ammerschlucht<br />
Ziel der Umsetzung des Gesamtkonzeptes soll die Reduzierung<br />
von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen<br />
(Kanuten, Angler, anderen Freizeitnutzungen) sowie<br />
die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher (z.B. Geschiebeproblematik,<br />
Durchgängigkeit), forstwirtschaftlicher und<br />
naturschutzfachlicher Belange sein. Bisher konnte folgendes<br />
erreicht werden:<br />
─ Betretungsregelung vom Land aus (Allgemeinverfügung).<br />
Wird derzeit neu gefasst (u.a. haben sich die störungsempfindlichen<br />
Stellen - Brutplätze des Flussuferläufers)<br />
durch Hochwasser verlagert.