Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 9<br />
─ In Art. 2 b des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention<br />
haben sich die Vertragspartner verpflichtet,<br />
die Schalenwildbestände auf ein Maß zu begrenzen,<br />
das Naturverjüngung standortgerechter Bergwälder<br />
ohne besondere Schutzmaßnahmen ermöglicht.<br />
Sieht die Staatsregierung die Einzäunung von<br />
Verjüngungsflächen angesichts dieser Verpflichtungen<br />
als dauerhafte Strategie zum Verbissschutz<br />
jünger Bäume?<br />
─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um<br />
zukünftig Maßnahmen zur Regulierung der Wildbestände<br />
in grenznahen Gebieten mit Österreich<br />
abzustimmen, wie dies in Art. 2 des Bergwaldprotokolls<br />
der Alpenkonvention vereinbart wurde?<br />
─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, zur<br />
Wiedereinbürgerung von Beutegreifern zur Wiederherstellung<br />
eines natürlichen Selektionsdrucks<br />
und im Interesse des Naturschutzes, wie dies in<br />
Art. 2 des Bergwaldprotokolls vereinbart wurde?<br />
─ Wie bewertet die Staatsregierung den Vorschlag,<br />
die Verbissgutachten zukünftig nicht mehr nur für<br />
die Ebene der großräumigen Hegegemeinschaften<br />
zu erstellen, sondern diese für kleinere Teilräume<br />
(z.B. Reviere) zu präzisieren?<br />
5.6 Verkauf/Verpachtung von Forstdiensthütten<br />
─ Wie viele staatliche Forstdiensthütten im bayerischen<br />
Alpenraum sind derzeit verpachtet (Anzahl<br />
und %)? Ist zukünftig ein Verkauf oder eine verstärkte<br />
Verpachtung von nicht mehr benötigten<br />
Forstdiensthütten vorgesehen? Wie werden ggf.<br />
dabei naturschutzfachliche Ziele, wie z. B. die Vermeidung<br />
von Störungen von Wildtieren durch touristische<br />
Nutzungen, berücksichtigt?<br />
6. Tourismus<br />
Die bayerischen Alpen sind mit über 4,5 Mio. Urlaubsgästen<br />
und vielen Millionen Tagesausflüglern das am stärksten<br />
touristisch genutzte ländliche Gebiet in Bayern, wobei die<br />
Tourismusintensität sehr unterschiedlich ist. Die Einnahmen<br />
aus dem Tourismus sind in vielen Gemeinden für Einwohner<br />
und Kommunen wichtig, aber nur in wenigen Gemeinden<br />
Haupteinnahmequelle. Naturorientierte Aktivitäten<br />
– insbesondere das Wandern zu allen Jahreszeiten –<br />
rangieren in der Beliebtheit deutlich vor dem Alpin-Skisport.<br />
Die gebietsweise sehr starke touristische Belastung beeinträchtigt<br />
Natur und Landschaft. Problematisch sind insbesondere<br />
der massive Freizeit- und Urlaubsverkehr, der<br />
Ausbau von Liften mit Nebenanlagen wie Sommerrodelbahnen<br />
und künstliche Beschneiung und der stark zunehmende<br />
Trend zu Großveranstaltungen, v.a. in nicht erschlossenen<br />
Gebieten.<br />
Ziel der Vereinbarungen des Protokolls „Tourismus“ ist die<br />
umweltverträgliche Gestaltung des Tourismus. Die Vereinbarungen<br />
dazu sehen u.a. vor möglichst nur landschafts-<br />
und naturschonende Projekte zu fördern, naturräumliche<br />
Entwicklungsgrenzen zu beachten, bei Aufstiegshilfen, die<br />
ökologischen und landschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen<br />
und Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen<br />
Verkehrs zu fördern. Weitere Vereinbarungen zum Tourismus<br />
enthalten die Protokolle „Bodenschutz“ und „Naturschutz<br />
und Landschaftsplanung“ der Alpenkonvention.<br />
6.1 Aufstiegshilfen und Anlagen zur künstlichen Beschneiung<br />
─ Wie viele Personen können die Aufstiegshilfen in<br />
den bayerischen Alpen pro Stunde befördern, wie<br />
viele Aufstiegshilfen gibt es? Wie lang sind die<br />
präparierten Abfahrten und Freeride-Strecken? Wie<br />
haben sich die Daten in den letzten 10 Jahren entwickelt?<br />
(differenziert nach Skigebieten)<br />
─ Wurden in den letzten 10 Jahren Anträge auf Kapazitätssteigerungen<br />
von Aufstiegshilfen oder Anlagen<br />
zur künstlichen Beschneiung abgelehnt?<br />
Wenn ja, wo und mit welcher Begründung?<br />
─ Hält es die Staatsregierung angesichts der Belastbarkeitsgrenzen<br />
der bayerischen Alpen für sinnvoll,<br />
Obergrenzen für Beförderungskapazitäten und<br />
Aufstiegsanlagen festzulegen?<br />
─ Nach einer an der TU München erstellten Diplomarbeit<br />
(Kraus 2002) wurden in fast der Hälfte der<br />
Genehmigungen zu Beschneiungsanlagen die Anforderungen<br />
der Bekanntmachung zu Standort und<br />
Betrieb nicht erfüllt; in keinem der untersuchten 62<br />
Genehmigungsbescheide wurden alle Anforderungen<br />
der Bekanntmachung beachtet. Welche Konsequenzen<br />
hat die Staatsregierung aus dieser Untersuchung<br />
gezogen?<br />
─ Wie hoch ist der Anteil der in den letzten 10 Jahren<br />
genehmigten Anlagen zur künstlichen Beschneiung,<br />
zu denen Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />
durchgeführt worden sind?<br />
─ Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die Zuschüsse<br />
der bayerischen Staatsregierung für Modernisierung<br />
und Neubau von Aufstiegshilfen incl.<br />
Nebenanlagen wie künstliche Beschneiungsanlagen<br />
bei den Bundesstützpunkten Ski Alpin/Snowboard<br />
(Garmisch-Partenkirchen, Götschen/Bischofswiesen,<br />
Alpines Trainingszentrum Allgäu)? Wie viel<br />
wurde davon für künstliche Beschneiungsanlagen<br />
eingesetzt, in welcher Höhe sind Finanzmittel hierfür<br />
eingeplant? Für welche weiteren Bauvorhaben<br />
an Bundesstützpunkten sind durch die Staatsregierung<br />
Fördermittel in welcher Höhe bereits zugesagt<br />
bzw. beantragt?<br />
─ Wie viele Genehmigungen zu Beschneiungsanlagen<br />
oder Aufstiegshilfen enthalten Auflagen,<br />
Rückstellungen zur Beseitigung von Schäden und<br />
Rückbau zu bilden? Wie hoch ist die vorgeschriebene<br />
Summe? Wie wird die Rücklagenbildung<br />
kontrolliert? Wo wurden Beschneiungsanlagen<br />
oder Aufstiegshilfen in den letzten 10 Jahren zurück<br />
gebaut und mit welchen Geldern (Rückstel-