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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 9<br />

─ In Art. 2 b des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention<br />

haben sich die Vertragspartner verpflichtet,<br />

die Schalenwildbestände auf ein Maß zu begrenzen,<br />

das Naturverjüngung standortgerechter Bergwälder<br />

ohne besondere Schutzmaßnahmen ermöglicht.<br />

Sieht die Staatsregierung die Einzäunung von<br />

Verjüngungsflächen angesichts dieser Verpflichtungen<br />

als dauerhafte Strategie zum Verbissschutz<br />

jünger Bäume?<br />

─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um<br />

zukünftig Maßnahmen zur Regulierung der Wildbestände<br />

in grenznahen Gebieten mit Österreich<br />

abzustimmen, wie dies in Art. 2 des Bergwaldprotokolls<br />

der Alpenkonvention vereinbart wurde?<br />

─ Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, zur<br />

Wiedereinbürgerung von Beutegreifern zur Wiederherstellung<br />

eines natürlichen Selektionsdrucks<br />

und im Interesse des Naturschutzes, wie dies in<br />

Art. 2 des Bergwaldprotokolls vereinbart wurde?<br />

─ Wie bewertet die Staatsregierung den Vorschlag,<br />

die Verbissgutachten zukünftig nicht mehr nur für<br />

die Ebene der großräumigen Hegegemeinschaften<br />

zu erstellen, sondern diese für kleinere Teilräume<br />

(z.B. Reviere) zu präzisieren?<br />

5.6 Verkauf/Verpachtung von Forstdiensthütten<br />

─ Wie viele staatliche Forstdiensthütten im bayerischen<br />

Alpenraum sind derzeit verpachtet (Anzahl<br />

und %)? Ist zukünftig ein Verkauf oder eine verstärkte<br />

Verpachtung von nicht mehr benötigten<br />

Forstdiensthütten vorgesehen? Wie werden ggf.<br />

dabei naturschutzfachliche Ziele, wie z. B. die Vermeidung<br />

von Störungen von Wildtieren durch touristische<br />

Nutzungen, berücksichtigt?<br />

6. Tourismus<br />

Die bayerischen Alpen sind mit über 4,5 Mio. Urlaubsgästen<br />

und vielen Millionen Tagesausflüglern das am stärksten<br />

touristisch genutzte ländliche Gebiet in Bayern, wobei die<br />

Tourismusintensität sehr unterschiedlich ist. Die Einnahmen<br />

aus dem Tourismus sind in vielen Gemeinden für Einwohner<br />

und Kommunen wichtig, aber nur in wenigen Gemeinden<br />

Haupteinnahmequelle. Naturorientierte Aktivitäten<br />

– insbesondere das Wandern zu allen Jahreszeiten –<br />

rangieren in der Beliebtheit deutlich vor dem Alpin-Skisport.<br />

Die gebietsweise sehr starke touristische Belastung beeinträchtigt<br />

Natur und Landschaft. Problematisch sind insbesondere<br />

der massive Freizeit- und Urlaubsverkehr, der<br />

Ausbau von Liften mit Nebenanlagen wie Sommerrodelbahnen<br />

und künstliche Beschneiung und der stark zunehmende<br />

Trend zu Großveranstaltungen, v.a. in nicht erschlossenen<br />

Gebieten.<br />

Ziel der Vereinbarungen des Protokolls „Tourismus“ ist die<br />

umweltverträgliche Gestaltung des Tourismus. Die Vereinbarungen<br />

dazu sehen u.a. vor möglichst nur landschafts-<br />

und naturschonende Projekte zu fördern, naturräumliche<br />

Entwicklungsgrenzen zu beachten, bei Aufstiegshilfen, die<br />

ökologischen und landschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen<br />

und Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen<br />

Verkehrs zu fördern. Weitere Vereinbarungen zum Tourismus<br />

enthalten die Protokolle „Bodenschutz“ und „Naturschutz<br />

und Landschaftsplanung“ der Alpenkonvention.<br />

6.1 Aufstiegshilfen und Anlagen zur künstlichen Beschneiung<br />

─ Wie viele Personen können die Aufstiegshilfen in<br />

den bayerischen Alpen pro Stunde befördern, wie<br />

viele Aufstiegshilfen gibt es? Wie lang sind die<br />

präparierten Abfahrten und Freeride-Strecken? Wie<br />

haben sich die Daten in den letzten 10 Jahren entwickelt?<br />

(differenziert nach Skigebieten)<br />

─ Wurden in den letzten 10 Jahren Anträge auf Kapazitätssteigerungen<br />

von Aufstiegshilfen oder Anlagen<br />

zur künstlichen Beschneiung abgelehnt?<br />

Wenn ja, wo und mit welcher Begründung?<br />

─ Hält es die Staatsregierung angesichts der Belastbarkeitsgrenzen<br />

der bayerischen Alpen für sinnvoll,<br />

Obergrenzen für Beförderungskapazitäten und<br />

Aufstiegsanlagen festzulegen?<br />

─ Nach einer an der TU München erstellten Diplomarbeit<br />

(Kraus 2002) wurden in fast der Hälfte der<br />

Genehmigungen zu Beschneiungsanlagen die Anforderungen<br />

der Bekanntmachung zu Standort und<br />

Betrieb nicht erfüllt; in keinem der untersuchten 62<br />

Genehmigungsbescheide wurden alle Anforderungen<br />

der Bekanntmachung beachtet. Welche Konsequenzen<br />

hat die Staatsregierung aus dieser Untersuchung<br />

gezogen?<br />

─ Wie hoch ist der Anteil der in den letzten 10 Jahren<br />

genehmigten Anlagen zur künstlichen Beschneiung,<br />

zu denen Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

durchgeführt worden sind?<br />

─ Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die Zuschüsse<br />

der bayerischen Staatsregierung für Modernisierung<br />

und Neubau von Aufstiegshilfen incl.<br />

Nebenanlagen wie künstliche Beschneiungsanlagen<br />

bei den Bundesstützpunkten Ski Alpin/Snowboard<br />

(Garmisch-Partenkirchen, Götschen/Bischofswiesen,<br />

Alpines Trainingszentrum Allgäu)? Wie viel<br />

wurde davon für künstliche Beschneiungsanlagen<br />

eingesetzt, in welcher Höhe sind Finanzmittel hierfür<br />

eingeplant? Für welche weiteren Bauvorhaben<br />

an Bundesstützpunkten sind durch die Staatsregierung<br />

Fördermittel in welcher Höhe bereits zugesagt<br />

bzw. beantragt?<br />

─ Wie viele Genehmigungen zu Beschneiungsanlagen<br />

oder Aufstiegshilfen enthalten Auflagen,<br />

Rückstellungen zur Beseitigung von Schäden und<br />

Rückbau zu bilden? Wie hoch ist die vorgeschriebene<br />

Summe? Wie wird die Rücklagenbildung<br />

kontrolliert? Wo wurden Beschneiungsanlagen<br />

oder Aufstiegshilfen in den letzten 10 Jahren zurück<br />

gebaut und mit welchen Geldern (Rückstel-

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