Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 27<br />
Allerdings wäre dies mit einem erheblichen zusätzlichen<br />
Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb wurde dieser<br />
Weg bisher nicht eingeschlagen.<br />
3.4 6. Tiret<br />
Hält die Staatsregierung die Förderung der Asphaltierung<br />
von für den Individualverkehr gesperrten landwirtschaftlichen<br />
Talwegen und Alm-/Alpwegen angesichts<br />
der Versiegelung und der Unbeliebtheit bei Erholungssuchenden<br />
weiterhin für vertretbar?<br />
Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob Gründe der Verkehrssicherheit<br />
(Gefahr der Bildung von Erosionsrinnen)<br />
und der Kosten (einschließlich der Folgekosten für die<br />
Unterhaltung der Wege) eine Asphaltierung erforderlich<br />
machen.<br />
Die Vielzahl der Wanderer und Biker auf diesen Abschnitten,<br />
die den Bergbauern die Benutzung dieser von ihnen<br />
mitfinanzierten Wege oft erschweren, stellt im Übrigen das<br />
Argument der Unbeliebtheit sehr wohl in Frage.<br />
3.4 7. Tiret<br />
Auf einem Teil der Almen/Alpen werden Mineraldünger<br />
ausgebracht und Pestizide verwendet. Ist die Staatsregierung<br />
der Meinung, dass dies mit der v.a. landeskulturell<br />
begründeten hohen Förderung der Alm-/Alpwirtschaft<br />
vereinbar ist?<br />
Der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger oder von<br />
Gülle ist aus Sicht der Staatsregierung auf Almen/Alpen<br />
nicht angebracht, da mit ihm die Artenvielfalt, insbesondere<br />
zu ungunsten der Kräuter, reduziert wird. Ausnahmen bilden<br />
hüttennahe Teilflächen zur Heugewinnung, die Urbarmachung<br />
von Rodungsflächen im Zuge der Trennung von<br />
Wald und Weide sowie Rekultivierungsmaßnahmen auf<br />
Erosionsflächen, auf denen stickstoffhaltige Mehrnährstoffdünger<br />
zur besseren und schnelleren Grasnarbenbildung<br />
eingesetzt werden.<br />
Im Einzelfall kann entsprechend dem Ergebnis der Bodenuntersuchung<br />
eine Grunddüngung mit Phosphor, Kali und<br />
Kalk möglich sein, um der natürlichen Versauerung der<br />
Böden als Folge der Kalkauswaschung durch die hohen<br />
Niederschläge zu begegnen. Letzteres gilt auch im Interesse<br />
eines kräuterreichen Pflanzenbestandes, der auf einem bestimmten<br />
pH-Wert angewiesen ist.<br />
Chemische Pflanzenschutzmittel werden nur in Form der<br />
Einzelpflanzenbehandlung gegen einseitig überhandnehmende<br />
(z. B. Alpenampfer, Disteln) oder für das Weidevieh<br />
giftige Kräuter (z. B. Weißer Germer, Alpenkreuzkraut)<br />
angewandt. Für die Ausbringung ist in jedem Fall ein Sachkundenachweis<br />
erforderlich, der die ordnungsgemäße Anwendung<br />
gewährleistet. Grundsätzlich haben aber biologische<br />
und mechanische Maßnahmen (z. B. mähen, ausreißen)<br />
Vorrang.<br />
3.4 8. Tiret<br />
Plant die Staatsregierung im Zuge der Forstreform den<br />
Verkauf von Lichtweideflächen oder Alm-/Alpgebäuden<br />
auf Staatsgrund?<br />
Im Zuge der Forstreform ist der Verkauf von Lichtweideflächen<br />
oder Alm-/Alpgebäuden nicht geplant. Die in Verbindung<br />
mit der Bereinigung von Forstrechten stehenden<br />
Grundstücksgeschäfte (insbesondere Weiderechtsbereinigung)<br />
werden wie bisher weiter geführt.<br />
3.5 Gentechnik<br />
3.5 1. Tiret<br />
Ist der Anbau gentechnisch veränderter Organismen<br />
mit dem Ziel der Alpenkonvention, naturgemäße und<br />
gebietscharakteristische Bewirtschaftungsmethoden in<br />
den Berggebieten zu begünstigen, nach Auffassung der<br />
Staatsregierung zu vereinbaren?<br />
Aufgrund fehlender Ackerflächen im Berggebiet stellt sich<br />
dort die Frage nach dem Anbau gentechnisch veränderter<br />
Kulturpflanzen nicht.<br />
3.5 2. Tiret<br />
Befürwortet die Staatsregierung die Erzeugung und<br />
Vermarktung von Milch aus gentechnikfreier Erzeugung?<br />
Die Staatsregierung unterstützt nachhaltig die Erzeugung<br />
und Vermarktung von lebensmittelrechtlich einwandfreier,<br />
gesundheitlich unbedenklicher und qualitativ hochwertiger<br />
Milch. Die Entscheidung über die Erzeugung und Vermarktung<br />
von Milch aus „gentechnikfreier“ Erzeugung bleibt<br />
dem einzelnen Milcherzeugerbetrieb vorbehalten. Nach<br />
dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist eine Veränderung<br />
der Milch durch gentechnisch veränderte Futtermittel nicht<br />
nachweisbar.<br />
3.5 3. Tiret<br />
Sind besondere Schutzmaßnahmen vor Auskreuzung<br />
von gentechnisch veränderten Organismen in und im<br />
Umgriff von Schutzgebieten und NATURA 2000-Flächen<br />
vorgesehen?<br />
Gegenwärtig sind in den Genehmigungsbescheiden für das<br />
Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen<br />
keine besonderen Schutzmaßnahmen vor Auskreuzung<br />
von gentechnisch veränderten Organismen in und im Umgriff<br />
von Schutzgebieten und NATURA 2000-Flächen<br />
vorgesehen.<br />
Die Frage der möglichen Auskreuzung hängt von der Bestäubungsbiologie<br />
der jeweiligen Kulturpflanze und dem<br />
Auftreten potentieller Kreuzungspartner in der Umgebung<br />
der Anbaufläche ab. Ferner ist zu prüfen, ob im Hinblick<br />
auf die Eigenschaften des transgenen Konstruktes eine<br />
Auskreuzung zu ökologischen Schäden führen würde.<br />
3.5 4. Tiret<br />
Wie wird sichergestellt, dass es in den großflächigen<br />
angrenzenden gentechnikfreien Regionen Österreichs<br />
zu keinen Kontaminationen durch den Anbau von gentechnisch<br />
veränderten Organismen in Bayern kommt?<br />
Die Staatsregierung setzt sich für die Koexistenz des Anbaus<br />
gentechnisch veränderter Pflanzen mit der herkömmlichen<br />
Landwirtschaft und dem Ökolandbau ein. Zur Gewährleistung<br />
der Koexistenz sind Grundsätze der guten<br />
fachlichen Praxis zu beachten.