Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 49<br />
6.1 3. Tiret<br />
Hält es die Staatsregierung angesichts der Belastbarkeitsgrenzen<br />
der bayerischen Alpen für sinnvoll, Obergrenzen<br />
für Beförderungskapazitäten und Aufstiegsanlagen<br />
festzulegen?<br />
Die Auswirkungen der Seilbahnen auf die Umwelt werden<br />
im Genehmigungsverfahren nach dem Bayerischen Eisenbahn-<br />
und Seilbahngesetz (BayESG) genau untersucht. Die<br />
Definition einer starren Obergrenze ist daher weder sinnvoll<br />
noch notwendig.<br />
6.1 4.Tiret<br />
Nach einer an der TU München erstellten Diplomarbeit<br />
(Kraus 2002) wurden in fast der Hälfte der Genehmigungen<br />
zu Beschneiungsanlagen die Anforderungen der<br />
Bekanntmachung zu Standort und Betrieb nicht erfüllt;<br />
in keinem der untersuchten 62 Genehmigungsbescheide<br />
wurden alle Anforderungen der Bekanntmachung beachtet.<br />
Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung<br />
aus dieser Untersuchung gezogen?<br />
Die genannte Diplomarbeit ist im StMUGV nicht bekannt<br />
und konnte wegen fehlender Angaben zu Verfasser und<br />
Titel auch nicht beschafft werden.<br />
Unabhängig davon regelt die Bekanntmachung lediglich<br />
allgemeine Grundsätze für die Genehmigung von Beschneiungsanlagen.<br />
Sie enthält hinsichtlich der Anforderungen<br />
an den Standort Regelvorgaben, hinsichtlich der<br />
Anforderungen an die Errichtung und an das Herstellen und<br />
Verteilen von künstlichem Schnee zum größten Teil Optimierungsgebote<br />
und ermessenslenkende Vorschriften. Diese<br />
Vorgaben sind nicht für jeden Einzelfall verbindlich und<br />
auch nicht in jedem Fall anwendbar und erforderlich, sondern<br />
werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
berücksichtigt und abgewogen. Im Übrigen ersetzte die<br />
Vollzugsbekanntmachung vom 5. Juni 2005 die Bekanntmachung,<br />
auf die sich die Diplomarbeit bezieht.<br />
6.1 5. Tiret<br />
Wie hoch ist der Anteil der in den letzten 10 Jahren<br />
genehmigten Anlagen zur künstlichen Beschneiung, zu<br />
denen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt<br />
worden sind?<br />
In den letzten 10 Jahren wurden im Regierungsbezirk<br />
Schwaben insgesamt 19 Anlagen zur künstlichen Beschneiung<br />
genehmigt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchgeführt. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurden bei<br />
insgesamt 46 genehmigten Anlagen zu zwei Genehmigungen<br />
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Damit<br />
wurden bei ca. 3,1% der Genehmigungen für Beschneiungsanlagen<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.<br />
Dieser geringe Anteil erklärt sich daraus, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />
nur dann durchzuführen sind,<br />
wenn der erzeugte Schnee auf einer Fläche von mehr als 15<br />
ha aufgebracht wird oder die Beschneiungsanlage sich ganz<br />
oder zu wesentlichen Teilen auf einer Höhe von mehr als<br />
1800m üNN befindet.<br />
6.1 6. Tiret<br />
Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die Zuschüsse<br />
der bayerischen Staatsregierung für Modernisierung<br />
und Neubau von Aufstiegshilfen incl. Nebenanlagen wie<br />
künstliche Beschneiungsanlagen bei den Bundesstützpunkten<br />
Ski Alpin/Snowboard (Garmisch-Partenkirchen,<br />
Götschen/Bischofswiesen, Alpines Trainingszentrum<br />
Allgäu)? Wie viel wurde davon für künstliche Beschneiungsanlagen<br />
eingesetzt, in welcher Höhe sind<br />
Finanzmittel hierfür eingeplant? Für welche weiteren<br />
Bauvorhaben an Bundesstützpunkten sind durch die<br />
Staatsregierung Fördermittel in welcher Höhe bereits<br />
zugesagt bzw. beantragt?<br />
In den letzten zehn Jahren wurden für Modernisierung und<br />
Neubau von Aufstiegshilfen und künstlichen Beschneiungsanlagen<br />
bei den Bundesstützpunkten Ski alpin/Snowboard<br />
in Garmisch-Partenkirchen, Bischofswiesen/Götschen<br />
und Bad Hindelang Landeszuschüsse in Höhe von<br />
insgesamt 691.974,65 € ausbezahlt. Darüber hinaus sind<br />
hierfür weitere Zuschüsse in Höhe von rd. 2,5 Mio. € in<br />
Aussicht gestellt.<br />
Nur für Beschneiungsanlagen wurden 430.026,13 € ausbezahlt<br />
und rd. 2,44 Mio. € in Aussicht gestellt. Für Beschneiungsanlagen<br />
sind im Haushaltsplan gesondert keine<br />
Mittel eingeplant. Diese Anlagen werden im Rahmen der<br />
Investitionsförderung im Hochleistungssport aus Kap. 0504<br />
TG 91 gefördert. Hier wird im Einzelfall eine Förderentscheidung<br />
getroffen.<br />
6.1 7. Tiret<br />
Wie viele Genehmigungen zu Beschneiungsanlagen oder<br />
Aufstiegshilfen enthalten Auflagen, Rückstellungen zur<br />
Beseitigung von Schäden und Rückbau zu bilden? Wie<br />
hoch ist die vorgeschriebene Summe? Wie wird die<br />
Rücklagenbildung kontrolliert? Wo wurden Beschneiungsanlagen<br />
oder Aufstiegshilfen in den letzten 10 Jahren<br />
zurück gebaut und mit welchen Geldern (Rückstellungen,<br />
öffentliche Gelder, Gelder anderer) wurden<br />
diese Maßnahmen finanziert? Gibt es in den bayerischen<br />
Alpen Aufstiegshilfen, die nicht mehr betrieben<br />
werden, aber bislang nicht zurückgebaut worden sind?<br />
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für Seilbahnunternehmen,<br />
Rückstellungen zur Beseitigung von Schäden und<br />
Rückbau zu bilden. Der Staatsregierung liegen daher auch<br />
keine Daten dazu vor. Ein Rückbau von Altanlagen erfolgte<br />
in den letzten zehn Jahren an den Seilbahnen, die durch<br />
neue Anlagen ersetzt worden sind. Der Staatsregierung<br />
liegen keine Daten über Seilbahnen vor, die nicht mehr<br />
betrieben werden und bislang noch nicht zurückgebaut<br />
worden sind.<br />
Auflagen, Rückstellungen zur Beseitigung von Schäden<br />
und Rückbau zu bilden, sind in keiner Genehmigung für<br />
Beschneiungsanlagen enthalten. Demzufolge waren auch<br />
keine Summen vorgeschrieben und keine Kontrolle der<br />
Rücklagenbildung nötig. Ein Rückbau von Beschneiungsanlagen<br />
fand in den letzten 10 Jahren nicht statt.