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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 49<br />

6.1 3. Tiret<br />

Hält es die Staatsregierung angesichts der Belastbarkeitsgrenzen<br />

der bayerischen Alpen für sinnvoll, Obergrenzen<br />

für Beförderungskapazitäten und Aufstiegsanlagen<br />

festzulegen?<br />

Die Auswirkungen der Seilbahnen auf die Umwelt werden<br />

im Genehmigungsverfahren nach dem Bayerischen Eisenbahn-<br />

und Seilbahngesetz (BayESG) genau untersucht. Die<br />

Definition einer starren Obergrenze ist daher weder sinnvoll<br />

noch notwendig.<br />

6.1 4.Tiret<br />

Nach einer an der TU München erstellten Diplomarbeit<br />

(Kraus 2002) wurden in fast der Hälfte der Genehmigungen<br />

zu Beschneiungsanlagen die Anforderungen der<br />

Bekanntmachung zu Standort und Betrieb nicht erfüllt;<br />

in keinem der untersuchten 62 Genehmigungsbescheide<br />

wurden alle Anforderungen der Bekanntmachung beachtet.<br />

Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung<br />

aus dieser Untersuchung gezogen?<br />

Die genannte Diplomarbeit ist im StMUGV nicht bekannt<br />

und konnte wegen fehlender Angaben zu Verfasser und<br />

Titel auch nicht beschafft werden.<br />

Unabhängig davon regelt die Bekanntmachung lediglich<br />

allgemeine Grundsätze für die Genehmigung von Beschneiungsanlagen.<br />

Sie enthält hinsichtlich der Anforderungen<br />

an den Standort Regelvorgaben, hinsichtlich der<br />

Anforderungen an die Errichtung und an das Herstellen und<br />

Verteilen von künstlichem Schnee zum größten Teil Optimierungsgebote<br />

und ermessenslenkende Vorschriften. Diese<br />

Vorgaben sind nicht für jeden Einzelfall verbindlich und<br />

auch nicht in jedem Fall anwendbar und erforderlich, sondern<br />

werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

berücksichtigt und abgewogen. Im Übrigen ersetzte die<br />

Vollzugsbekanntmachung vom 5. Juni 2005 die Bekanntmachung,<br />

auf die sich die Diplomarbeit bezieht.<br />

6.1 5. Tiret<br />

Wie hoch ist der Anteil der in den letzten 10 Jahren<br />

genehmigten Anlagen zur künstlichen Beschneiung, zu<br />

denen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt<br />

worden sind?<br />

In den letzten 10 Jahren wurden im Regierungsbezirk<br />

Schwaben insgesamt 19 Anlagen zur künstlichen Beschneiung<br />

genehmigt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurden bei<br />

insgesamt 46 genehmigten Anlagen zu zwei Genehmigungen<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Damit<br />

wurden bei ca. 3,1% der Genehmigungen für Beschneiungsanlagen<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.<br />

Dieser geringe Anteil erklärt sich daraus, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

nur dann durchzuführen sind,<br />

wenn der erzeugte Schnee auf einer Fläche von mehr als 15<br />

ha aufgebracht wird oder die Beschneiungsanlage sich ganz<br />

oder zu wesentlichen Teilen auf einer Höhe von mehr als<br />

1800m üNN befindet.<br />

6.1 6. Tiret<br />

Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die Zuschüsse<br />

der bayerischen Staatsregierung für Modernisierung<br />

und Neubau von Aufstiegshilfen incl. Nebenanlagen wie<br />

künstliche Beschneiungsanlagen bei den Bundesstützpunkten<br />

Ski Alpin/Snowboard (Garmisch-Partenkirchen,<br />

Götschen/Bischofswiesen, Alpines Trainingszentrum<br />

Allgäu)? Wie viel wurde davon für künstliche Beschneiungsanlagen<br />

eingesetzt, in welcher Höhe sind<br />

Finanzmittel hierfür eingeplant? Für welche weiteren<br />

Bauvorhaben an Bundesstützpunkten sind durch die<br />

Staatsregierung Fördermittel in welcher Höhe bereits<br />

zugesagt bzw. beantragt?<br />

In den letzten zehn Jahren wurden für Modernisierung und<br />

Neubau von Aufstiegshilfen und künstlichen Beschneiungsanlagen<br />

bei den Bundesstützpunkten Ski alpin/Snowboard<br />

in Garmisch-Partenkirchen, Bischofswiesen/Götschen<br />

und Bad Hindelang Landeszuschüsse in Höhe von<br />

insgesamt 691.974,65 € ausbezahlt. Darüber hinaus sind<br />

hierfür weitere Zuschüsse in Höhe von rd. 2,5 Mio. € in<br />

Aussicht gestellt.<br />

Nur für Beschneiungsanlagen wurden 430.026,13 € ausbezahlt<br />

und rd. 2,44 Mio. € in Aussicht gestellt. Für Beschneiungsanlagen<br />

sind im Haushaltsplan gesondert keine<br />

Mittel eingeplant. Diese Anlagen werden im Rahmen der<br />

Investitionsförderung im Hochleistungssport aus Kap. 0504<br />

TG 91 gefördert. Hier wird im Einzelfall eine Förderentscheidung<br />

getroffen.<br />

6.1 7. Tiret<br />

Wie viele Genehmigungen zu Beschneiungsanlagen oder<br />

Aufstiegshilfen enthalten Auflagen, Rückstellungen zur<br />

Beseitigung von Schäden und Rückbau zu bilden? Wie<br />

hoch ist die vorgeschriebene Summe? Wie wird die<br />

Rücklagenbildung kontrolliert? Wo wurden Beschneiungsanlagen<br />

oder Aufstiegshilfen in den letzten 10 Jahren<br />

zurück gebaut und mit welchen Geldern (Rückstellungen,<br />

öffentliche Gelder, Gelder anderer) wurden<br />

diese Maßnahmen finanziert? Gibt es in den bayerischen<br />

Alpen Aufstiegshilfen, die nicht mehr betrieben<br />

werden, aber bislang nicht zurückgebaut worden sind?<br />

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für Seilbahnunternehmen,<br />

Rückstellungen zur Beseitigung von Schäden und<br />

Rückbau zu bilden. Der Staatsregierung liegen daher auch<br />

keine Daten dazu vor. Ein Rückbau von Altanlagen erfolgte<br />

in den letzten zehn Jahren an den Seilbahnen, die durch<br />

neue Anlagen ersetzt worden sind. Der Staatsregierung<br />

liegen keine Daten über Seilbahnen vor, die nicht mehr<br />

betrieben werden und bislang noch nicht zurückgebaut<br />

worden sind.<br />

Auflagen, Rückstellungen zur Beseitigung von Schäden<br />

und Rückbau zu bilden, sind in keiner Genehmigung für<br />

Beschneiungsanlagen enthalten. Demzufolge waren auch<br />

keine Summen vorgeschrieben und keine Kontrolle der<br />

Rücklagenbildung nötig. Ein Rückbau von Beschneiungsanlagen<br />

fand in den letzten 10 Jahren nicht statt.

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