Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 55<br />
anderem durch geeignete Darstellungen von Flächen zum<br />
Ausgleich im Flächennutzungsplan und durch Festsetzungen<br />
von Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Bebauungsplan<br />
erfolgen. Festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich<br />
sind vom Vorhabensträger durchzuführen (§ 135a<br />
Abs. 1 BauGB). Die Darstellungen und Festsetzungen können<br />
nach den Umständen des Einzelfalles auch an anderer<br />
Stelle als am Eingriffsort erfolgen. Soweit Maßnahmen<br />
zum Ausgleich an anderer Stelle im Bebauungsplan den<br />
Baugrundstücken zugeordnet sind, soll die Gemeinde diese<br />
grundsätzlich anstelle und auf Kosten der Vorhabensträger<br />
oder der Eigentümer durchführen (§ 135a Abs. 2 Satz 1<br />
BauGB). Aus alledem folgt, dass bereits auf der Grundlage<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung grundsätzlich<br />
der Vorhabensträger bzw. Bauherr letztlich für den Ausgleich<br />
des Eingriffs und damit auch der Versiegelung aufkommt.<br />
7.2 Sparsame Verwendung von Bodenschätzen<br />
7.2 1. Tiret<br />
Wie viele Flächen mit welchem Umfang sind als Vorrang-<br />
und Vorbehaltsflächen zur Sicherung und Gewinnung<br />
von Bodenschätzen in den bayerischen Alpen<br />
ausgewiesen? Wie hat sich die Ausweisung von Vorrang-<br />
und Vorbehaltsflächen seit In-Kraft-Treten der<br />
Regionalpläne für die bayerischen Alpen entwickelt?<br />
Von dem Gebiet der Alpenkonvention sind die drei Regionalen<br />
Planungsverbände Allgäu (16), Oberland (17) und<br />
Südostoberbayern (18) betroffen. Die Regionen Allgäu (16)<br />
und Oberland (17) liegen vollständig in dem Gebiet der<br />
Alpenkonvention. In der Region Südostoberbayern (18)<br />
sind die Landkreise Mühldorf am Inn und Altötting, die<br />
erhebliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Bodenschätze<br />
umfassen, nicht im Gebiet der Alpenkonvention<br />
enthalten. Die Statistiken zu Größe und Stand der Ausweisung<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsflächen liegen allerdings<br />
nur regionsweise vor. Eine Erhebung nach Landkreisen<br />
würde eine Vergleichbarkeit mit historischen Zahlen verhindern.<br />
Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der betroffenen Regionalpläne<br />
waren die in nachstehender Tabelle aufgelisteten<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen:<br />
Region<br />
In Kraft<br />
getreten<br />
Vorranggebiete<br />
für Bodenschätze <br />
VorbehaltsgebietefürBodenschätze<br />
Allgäu (16) 1986 510 ha 780 ha<br />
Oberland (17) 1988 Keine 156 ha<br />
Südostoberbayern<br />
(18)<br />
1988 207 ha 3124 ha<br />
Zum Stand 01.03.2001 sind in den Regionalplänen die in<br />
nachstehender Tabelle aufgelisteten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
ausgewiesen:<br />
Gebiet Jahr Vorranggebiete<br />
für Bodenschätze<br />
Vorbehaltsgebiete<br />
für Bodenschätze<br />
Allgäu (16) 2001 430 ha 970 ha<br />
Oberland (17) 2001 277 ha 300 ha<br />
Südostoberbayern<br />
(18)<br />
2001 1.350 ha 970 ha<br />
7.2 2. Tiret<br />
Wird in den bayerischen Alpen oder im Alpenvorland<br />
noch Torf abgebaut? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?<br />
Soll der Torfabbau ggf. zukünftig eingeschränkt<br />
bzw. eingestellt werden?<br />
Gemäß eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahre 1988, den<br />
Torfabbau wegen der ökologischen Bedeutung der Moore<br />
für den Naturhaushalt auf allen staatlichen Flächen einzustellen,<br />
wurde im Jahre 2004 der letzte großflächige Torfabbau<br />
im Landkreis Rosenheim beendet. Vereinzelt mag es<br />
noch kleinflächigen Torfabbau für spezielle Nutzungen<br />
geben. Dieser Torfabbau ist jedoch flächenmäßig ohne<br />
Bedeutung.<br />
Neben der Einstellung des Torfabbaus wurde aber auch<br />
aktiv die Renaturierung von Mooren betrieben (vgl. Nr. 4.6,<br />
2. Tiret). So besteht ein Moorentwicklungskonzept Bayern,<br />
das mit der Inventarisierung und der Erstellung von Handlungsschwerpunkten<br />
Impulse setzt. Dieses entstand in Zusammenarbeit<br />
mit dem Staatsforst, der über 14.000 Hektar<br />
Moore in Bayern betreut. So wurde eine Vielzahl von Mooren<br />
im Staatsforst ausgewählt, deren Renaturierung vorrangig<br />
in Angriff genommen wird. Die Umsetzung erfolgt über<br />
eine Renaturierungsplanung, die im Rahmen der Forstbetriebsplanung<br />
durchgeführt wird. Bisher liegen für rund ein<br />
Drittel aller Moore im Staatswald Renaturierungsplanungen<br />
vor und auf einem großen Teil dieser Flächen finden bereits<br />
aktive Maßnahmen statt. Viele der Moore befinden sich im<br />
oberbayerischen Alpen- und Voralpenland.<br />
7.2 3. Tiret<br />
Sehen die Regionalpläne der bayerischen Alpenregionen<br />
die bevorzugte Verwendung von Recyclingmaterial bzw.<br />
Ersatzstoffen an Stelle der Ausbeutung von Bodenschätzen<br />
vor, wie in Art. 8 des Bodenschutzprotokolls<br />
vorgesehen?<br />
Die Regionalpläne der bayerischen Alpenregionen enthalten<br />
Festlegungen zur bevorzugten Wiederverwendung von<br />
Recyclingmaterialien im Sinne des sparsamen Umgangs<br />
mit Bodenschätzen.<br />
Diese Festlegungen lauten im Einzelnen:<br />
Regionalplan Südostoberbayern (Kapitel Rohstoffe fortgeschrieben<br />
und in Kraft getreten am 19.11.2005)<br />
B V 6.1 (G) … Auf eine verstärkten Einsatz von umweltunschädlichen<br />
Ersatzrohstoffen und die<br />
Wiederverwendung von Baustoffen soll hingewirkt<br />
werden. …