10.08.2012 Aufrufe

Interpellation

Interpellation

Interpellation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 55<br />

anderem durch geeignete Darstellungen von Flächen zum<br />

Ausgleich im Flächennutzungsplan und durch Festsetzungen<br />

von Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Bebauungsplan<br />

erfolgen. Festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich<br />

sind vom Vorhabensträger durchzuführen (§ 135a<br />

Abs. 1 BauGB). Die Darstellungen und Festsetzungen können<br />

nach den Umständen des Einzelfalles auch an anderer<br />

Stelle als am Eingriffsort erfolgen. Soweit Maßnahmen<br />

zum Ausgleich an anderer Stelle im Bebauungsplan den<br />

Baugrundstücken zugeordnet sind, soll die Gemeinde diese<br />

grundsätzlich anstelle und auf Kosten der Vorhabensträger<br />

oder der Eigentümer durchführen (§ 135a Abs. 2 Satz 1<br />

BauGB). Aus alledem folgt, dass bereits auf der Grundlage<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung grundsätzlich<br />

der Vorhabensträger bzw. Bauherr letztlich für den Ausgleich<br />

des Eingriffs und damit auch der Versiegelung aufkommt.<br />

7.2 Sparsame Verwendung von Bodenschätzen<br />

7.2 1. Tiret<br />

Wie viele Flächen mit welchem Umfang sind als Vorrang-<br />

und Vorbehaltsflächen zur Sicherung und Gewinnung<br />

von Bodenschätzen in den bayerischen Alpen<br />

ausgewiesen? Wie hat sich die Ausweisung von Vorrang-<br />

und Vorbehaltsflächen seit In-Kraft-Treten der<br />

Regionalpläne für die bayerischen Alpen entwickelt?<br />

Von dem Gebiet der Alpenkonvention sind die drei Regionalen<br />

Planungsverbände Allgäu (16), Oberland (17) und<br />

Südostoberbayern (18) betroffen. Die Regionen Allgäu (16)<br />

und Oberland (17) liegen vollständig in dem Gebiet der<br />

Alpenkonvention. In der Region Südostoberbayern (18)<br />

sind die Landkreise Mühldorf am Inn und Altötting, die<br />

erhebliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Bodenschätze<br />

umfassen, nicht im Gebiet der Alpenkonvention<br />

enthalten. Die Statistiken zu Größe und Stand der Ausweisung<br />

von Vorrang- und Vorbehaltsflächen liegen allerdings<br />

nur regionsweise vor. Eine Erhebung nach Landkreisen<br />

würde eine Vergleichbarkeit mit historischen Zahlen verhindern.<br />

Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der betroffenen Regionalpläne<br />

waren die in nachstehender Tabelle aufgelisteten<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen:<br />

Region<br />

In Kraft<br />

getreten<br />

Vorranggebiete<br />

für Bodenschätze <br />

VorbehaltsgebietefürBodenschätze<br />

Allgäu (16) 1986 510 ha 780 ha<br />

Oberland (17) 1988 Keine 156 ha<br />

Südostoberbayern<br />

(18)<br />

1988 207 ha 3124 ha<br />

Zum Stand 01.03.2001 sind in den Regionalplänen die in<br />

nachstehender Tabelle aufgelisteten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen:<br />

Gebiet Jahr Vorranggebiete<br />

für Bodenschätze<br />

Vorbehaltsgebiete<br />

für Bodenschätze<br />

Allgäu (16) 2001 430 ha 970 ha<br />

Oberland (17) 2001 277 ha 300 ha<br />

Südostoberbayern<br />

(18)<br />

2001 1.350 ha 970 ha<br />

7.2 2. Tiret<br />

Wird in den bayerischen Alpen oder im Alpenvorland<br />

noch Torf abgebaut? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?<br />

Soll der Torfabbau ggf. zukünftig eingeschränkt<br />

bzw. eingestellt werden?<br />

Gemäß eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahre 1988, den<br />

Torfabbau wegen der ökologischen Bedeutung der Moore<br />

für den Naturhaushalt auf allen staatlichen Flächen einzustellen,<br />

wurde im Jahre 2004 der letzte großflächige Torfabbau<br />

im Landkreis Rosenheim beendet. Vereinzelt mag es<br />

noch kleinflächigen Torfabbau für spezielle Nutzungen<br />

geben. Dieser Torfabbau ist jedoch flächenmäßig ohne<br />

Bedeutung.<br />

Neben der Einstellung des Torfabbaus wurde aber auch<br />

aktiv die Renaturierung von Mooren betrieben (vgl. Nr. 4.6,<br />

2. Tiret). So besteht ein Moorentwicklungskonzept Bayern,<br />

das mit der Inventarisierung und der Erstellung von Handlungsschwerpunkten<br />

Impulse setzt. Dieses entstand in Zusammenarbeit<br />

mit dem Staatsforst, der über 14.000 Hektar<br />

Moore in Bayern betreut. So wurde eine Vielzahl von Mooren<br />

im Staatsforst ausgewählt, deren Renaturierung vorrangig<br />

in Angriff genommen wird. Die Umsetzung erfolgt über<br />

eine Renaturierungsplanung, die im Rahmen der Forstbetriebsplanung<br />

durchgeführt wird. Bisher liegen für rund ein<br />

Drittel aller Moore im Staatswald Renaturierungsplanungen<br />

vor und auf einem großen Teil dieser Flächen finden bereits<br />

aktive Maßnahmen statt. Viele der Moore befinden sich im<br />

oberbayerischen Alpen- und Voralpenland.<br />

7.2 3. Tiret<br />

Sehen die Regionalpläne der bayerischen Alpenregionen<br />

die bevorzugte Verwendung von Recyclingmaterial bzw.<br />

Ersatzstoffen an Stelle der Ausbeutung von Bodenschätzen<br />

vor, wie in Art. 8 des Bodenschutzprotokolls<br />

vorgesehen?<br />

Die Regionalpläne der bayerischen Alpenregionen enthalten<br />

Festlegungen zur bevorzugten Wiederverwendung von<br />

Recyclingmaterialien im Sinne des sparsamen Umgangs<br />

mit Bodenschätzen.<br />

Diese Festlegungen lauten im Einzelnen:<br />

Regionalplan Südostoberbayern (Kapitel Rohstoffe fortgeschrieben<br />

und in Kraft getreten am 19.11.2005)<br />

B V 6.1 (G) … Auf eine verstärkten Einsatz von umweltunschädlichen<br />

Ersatzrohstoffen und die<br />

Wiederverwendung von Baustoffen soll hingewirkt<br />

werden. …

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!