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Interpellation

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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 67<br />

Nach den Erkenntnissen des Staatsministeriums für Umwelt,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz wurden von den<br />

bayerischen Gewerbeaufsichtsämtern in den letzten Jahren<br />

insgesamt auf Autobahnen, Fernstraßen und Grenzübergängen<br />

im Hinblick auf die Einhaltung der Sozialvorschriften<br />

im Straßenverkehr kontrolliert:<br />

2002: ca. 8.100 Güterbeförderungsfahrzeuge<br />

2003: ca. 8.800 Güterbeförderungsfahrzeuge<br />

2004: ca. 9.200 Güterbeförderungsfahrzeuge<br />

Zahlen darüber, wie viele dieser Kontrollen an den gängigen<br />

Alpentransitstrecken durchgeführt wurden, liegen nicht<br />

vor.<br />

Ebenso können keine detaillierten Angaben darüber gemacht<br />

werden, wie viele Lenk- und Ruhezeitverstöße bei<br />

den Straßen- und Grenzkontrollen festgestellt und welche<br />

Maßnahmen aufgrund dieser Verstöße veranlasst wurden.<br />

Seit dem Jahr 2000 werden die Ergebnisse von Straßen-<br />

und Betriebskontrollen nicht mehr getrennt erfasst.<br />

In den davor liegenden Jahren wurden jährlich ca. 40 % der<br />

auf den Straßen und an den Grenzübergängen kontrollierten<br />

Güterbeförderungsfahrzeugen wegen Nichteinhaltung einzelner<br />

Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr<br />

beanstandet.<br />

Seit Januar 2005 werden die Lenk- und Ruhezeitvorschriften<br />

auf der Straße nicht mehr von den Gewerbeaufsichtsämtern,<br />

sondern nur noch von der Polizei und dem Bundesamt<br />

für Güterverkehr kontrolliert. Nach Mitteilung des Staatsministeriums<br />

des Inneren wurden im Rahmen von verkehrspolizeilichen<br />

Maßnahmen an den gängigen Transitrouten<br />

(hier: A8/Ost und A93/Süd), bei denen auch die<br />

Einhaltung von Sozialvorschriften überprüft wird, im Jahr<br />

2004 13.689 Fahrzeuge und im Jahr 2005 15.604 Fahrzeuge<br />

kontrolliert. Die Beanstandungsquote lag 2004 bei 21,55 %<br />

und 2005 bei 22,20 %.<br />

Um ein EU-weit einheitliches Kontrollniveau zu gewährleisten,<br />

muss jeder Mitgliedstaat einen Mindestumfang an<br />

Straßenkontrollen durchführen. In Bayern wurde dieses<br />

Kontroll-Soll in den letzten Jahren deutlich übertroffen.<br />

Dies ist vor allem auf das hohe Transitaufkommen innerhalb<br />

Bayerns und die dadurch bedingte Kontrolldichte der<br />

Polizei zurückzuführen. Die EU beabsichtigt das Kontroll-<br />

Soll in den nächsten Jahren schrittweise zu erhöhen.<br />

9.4 5. Tiret<br />

Wie hat sich der Maut-Ausweichverkehr in den bayerischen<br />

Alpen seit Einführung der LKW-Maut auf Bundesautobahnen<br />

entwickelt (belastete Strecken, Umfang<br />

der Zunahme)? Für welche Bundesstraßenabschnitte<br />

sind Straßensperrungen für den Mautausweichverkehr<br />

vorgesehen?<br />

Seit Einführung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf<br />

Bundesautobahnen zum 01.01.2005 haben sowohl der Bund<br />

als auch die Staatsregierung Untersuchungen durchgeführt,<br />

um eventuelle Mautausweichverkehre frühzeitig zu erkennen.<br />

Dabei wurden automatische Dauerzählstellen an Bun-<br />

desstraßen eingerichtet und die so gewonnnen Daten ausgewertet.<br />

Demnach haben umfangreiche flächendeckende<br />

Verlagerungen des Schwerverkehrs von den Bundesautobahnen<br />

auf das nachgeordnete Bundesstraßennetz bisher<br />

nicht stattgefunden. Auf einzelnen Bundesstraßenabschnitten<br />

ist aber eine über die allgemeine Verkehrszunahme<br />

hinausgehende Steigerung festzustellen. Straßensperrungen<br />

sind durch Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung seit<br />

31. Dezember 2005 dem Grunde nach möglich, wenn erheblicher<br />

Mautausweichverkehr zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen,<br />

insbesondere in Ortsdurchfahrten, führt.<br />

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden prüfen derzeit,<br />

welche Bundesstraßenabschnitte für eine Sperrung in Betracht<br />

kommen und wohin der Verkehr abzuleiten ist.<br />

9.5 Freizeitverkehr<br />

9.5 1. Tiret<br />

Welchen Anteil hat der Freizeit- und Urlaubsverkehr<br />

am Gesamtverkehrsaufkommen im bayerischen Alpenraum?<br />

Wie hat sich dieser Verkehr in den vergangenen<br />

10 Jahren entwickelt?<br />

Bei den amtlichen bundesweiten Verkehrszählungen werden<br />

keine Anteile des Freizeit- und Urlaubsverkehrsaufkommens<br />

ermittelt.<br />

9.5 2. Tiret<br />

Welche Lenkungsmaßnahmen zur Eindämmung des<br />

motorisierten Individual-Personenverkehrs in den bayerischen<br />

Alpen führt die Staatsregierung durch? Werden<br />

Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen<br />

Verkehrs auch mit restriktiven Maßnahmen<br />

gegen den motorisierten Individual-Personenverkehr<br />

verknüpft?<br />

Restriktive Maßnahmen gegen den Individual-Personenverkehr<br />

in der Form von Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverboten,<br />

Verkehrsumleitungen und Verkehrslenkung sind<br />

auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung dem Grunde<br />

nach möglich. Dies muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

vor Ort, im Regelfall eine Kommune oder das<br />

Landratsamt, in Kenntnis und unter Abwägung der besonderen<br />

örtlichen und verkehrlichen Umstände entscheiden.<br />

9.5 3. Tiret<br />

Befürwortet die Staatsregierung die Umsetzung der<br />

Maßnahmenvorschläge, die vom Bund Naturschutz in<br />

der Studie „Bergstraßen autofrei!“ vorgeschlagen wurden,<br />

insbesondere auf den Strecken, die sich (teilweise)<br />

im Eigentum des Freistaats befinden (Fischhausen –<br />

Spitzingsee und Enterrottach – Gasthof Valepp)? Falls<br />

nein, warum nicht?<br />

Die vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. in seiner Initiative<br />

„Bergstraßen autofrei“ vorgeschlagenen Sperrungen<br />

von 18 Straßen sind sowohl nach dem Straßenrecht als auch<br />

nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beurteilen. Die<br />

Beurteilung nach Straßenrecht obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger<br />

bzw. Eigentümer; die Beurteilung nach der<br />

StVO der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Nach der<br />

StVO gilt für Straßensperrungen grundsätzlich, dass die

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