Interpellation
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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 67<br />
Nach den Erkenntnissen des Staatsministeriums für Umwelt,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz wurden von den<br />
bayerischen Gewerbeaufsichtsämtern in den letzten Jahren<br />
insgesamt auf Autobahnen, Fernstraßen und Grenzübergängen<br />
im Hinblick auf die Einhaltung der Sozialvorschriften<br />
im Straßenverkehr kontrolliert:<br />
2002: ca. 8.100 Güterbeförderungsfahrzeuge<br />
2003: ca. 8.800 Güterbeförderungsfahrzeuge<br />
2004: ca. 9.200 Güterbeförderungsfahrzeuge<br />
Zahlen darüber, wie viele dieser Kontrollen an den gängigen<br />
Alpentransitstrecken durchgeführt wurden, liegen nicht<br />
vor.<br />
Ebenso können keine detaillierten Angaben darüber gemacht<br />
werden, wie viele Lenk- und Ruhezeitverstöße bei<br />
den Straßen- und Grenzkontrollen festgestellt und welche<br />
Maßnahmen aufgrund dieser Verstöße veranlasst wurden.<br />
Seit dem Jahr 2000 werden die Ergebnisse von Straßen-<br />
und Betriebskontrollen nicht mehr getrennt erfasst.<br />
In den davor liegenden Jahren wurden jährlich ca. 40 % der<br />
auf den Straßen und an den Grenzübergängen kontrollierten<br />
Güterbeförderungsfahrzeugen wegen Nichteinhaltung einzelner<br />
Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr<br />
beanstandet.<br />
Seit Januar 2005 werden die Lenk- und Ruhezeitvorschriften<br />
auf der Straße nicht mehr von den Gewerbeaufsichtsämtern,<br />
sondern nur noch von der Polizei und dem Bundesamt<br />
für Güterverkehr kontrolliert. Nach Mitteilung des Staatsministeriums<br />
des Inneren wurden im Rahmen von verkehrspolizeilichen<br />
Maßnahmen an den gängigen Transitrouten<br />
(hier: A8/Ost und A93/Süd), bei denen auch die<br />
Einhaltung von Sozialvorschriften überprüft wird, im Jahr<br />
2004 13.689 Fahrzeuge und im Jahr 2005 15.604 Fahrzeuge<br />
kontrolliert. Die Beanstandungsquote lag 2004 bei 21,55 %<br />
und 2005 bei 22,20 %.<br />
Um ein EU-weit einheitliches Kontrollniveau zu gewährleisten,<br />
muss jeder Mitgliedstaat einen Mindestumfang an<br />
Straßenkontrollen durchführen. In Bayern wurde dieses<br />
Kontroll-Soll in den letzten Jahren deutlich übertroffen.<br />
Dies ist vor allem auf das hohe Transitaufkommen innerhalb<br />
Bayerns und die dadurch bedingte Kontrolldichte der<br />
Polizei zurückzuführen. Die EU beabsichtigt das Kontroll-<br />
Soll in den nächsten Jahren schrittweise zu erhöhen.<br />
9.4 5. Tiret<br />
Wie hat sich der Maut-Ausweichverkehr in den bayerischen<br />
Alpen seit Einführung der LKW-Maut auf Bundesautobahnen<br />
entwickelt (belastete Strecken, Umfang<br />
der Zunahme)? Für welche Bundesstraßenabschnitte<br />
sind Straßensperrungen für den Mautausweichverkehr<br />
vorgesehen?<br />
Seit Einführung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf<br />
Bundesautobahnen zum 01.01.2005 haben sowohl der Bund<br />
als auch die Staatsregierung Untersuchungen durchgeführt,<br />
um eventuelle Mautausweichverkehre frühzeitig zu erkennen.<br />
Dabei wurden automatische Dauerzählstellen an Bun-<br />
desstraßen eingerichtet und die so gewonnnen Daten ausgewertet.<br />
Demnach haben umfangreiche flächendeckende<br />
Verlagerungen des Schwerverkehrs von den Bundesautobahnen<br />
auf das nachgeordnete Bundesstraßennetz bisher<br />
nicht stattgefunden. Auf einzelnen Bundesstraßenabschnitten<br />
ist aber eine über die allgemeine Verkehrszunahme<br />
hinausgehende Steigerung festzustellen. Straßensperrungen<br />
sind durch Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung seit<br />
31. Dezember 2005 dem Grunde nach möglich, wenn erheblicher<br />
Mautausweichverkehr zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen,<br />
insbesondere in Ortsdurchfahrten, führt.<br />
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden prüfen derzeit,<br />
welche Bundesstraßenabschnitte für eine Sperrung in Betracht<br />
kommen und wohin der Verkehr abzuleiten ist.<br />
9.5 Freizeitverkehr<br />
9.5 1. Tiret<br />
Welchen Anteil hat der Freizeit- und Urlaubsverkehr<br />
am Gesamtverkehrsaufkommen im bayerischen Alpenraum?<br />
Wie hat sich dieser Verkehr in den vergangenen<br />
10 Jahren entwickelt?<br />
Bei den amtlichen bundesweiten Verkehrszählungen werden<br />
keine Anteile des Freizeit- und Urlaubsverkehrsaufkommens<br />
ermittelt.<br />
9.5 2. Tiret<br />
Welche Lenkungsmaßnahmen zur Eindämmung des<br />
motorisierten Individual-Personenverkehrs in den bayerischen<br />
Alpen führt die Staatsregierung durch? Werden<br />
Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen<br />
Verkehrs auch mit restriktiven Maßnahmen<br />
gegen den motorisierten Individual-Personenverkehr<br />
verknüpft?<br />
Restriktive Maßnahmen gegen den Individual-Personenverkehr<br />
in der Form von Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverboten,<br />
Verkehrsumleitungen und Verkehrslenkung sind<br />
auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung dem Grunde<br />
nach möglich. Dies muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
vor Ort, im Regelfall eine Kommune oder das<br />
Landratsamt, in Kenntnis und unter Abwägung der besonderen<br />
örtlichen und verkehrlichen Umstände entscheiden.<br />
9.5 3. Tiret<br />
Befürwortet die Staatsregierung die Umsetzung der<br />
Maßnahmenvorschläge, die vom Bund Naturschutz in<br />
der Studie „Bergstraßen autofrei!“ vorgeschlagen wurden,<br />
insbesondere auf den Strecken, die sich (teilweise)<br />
im Eigentum des Freistaats befinden (Fischhausen –<br />
Spitzingsee und Enterrottach – Gasthof Valepp)? Falls<br />
nein, warum nicht?<br />
Die vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. in seiner Initiative<br />
„Bergstraßen autofrei“ vorgeschlagenen Sperrungen<br />
von 18 Straßen sind sowohl nach dem Straßenrecht als auch<br />
nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beurteilen. Die<br />
Beurteilung nach Straßenrecht obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger<br />
bzw. Eigentümer; die Beurteilung nach der<br />
StVO der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Nach der<br />
StVO gilt für Straßensperrungen grundsätzlich, dass die