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Drucksache 15/5263 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Seite 65<br />

Regelungen zur Kostentragung der vom Verkehr verursachten<br />

Kosten können nach Auffassung der Staatsregierung<br />

nicht auf Landesebene, sondern nur im europäischen bzw.<br />

im Bundesrecht erfolgen und sind deshalb keine Landesaufgabe.<br />

Alleingänge eines Landes wären nicht nur von<br />

sehr begrenzter Wirksamkeit, sondern mangels Zuständigkeit<br />

rechtlich nicht möglich.<br />

9.2 2. Tiret<br />

Hält es die Staatsregierung für angebracht, im Verkehrskapitel<br />

des Landesentwicklungsprogramms die<br />

Grundsätze der Kostenwahrheit, das Verursacherprinzip<br />

und die Ausrichtung der Verkehrsplanung an ökologischen<br />

Belastungsgrenzen zu verankern, auch um<br />

Zielkonflikte mit dem Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention<br />

zu vermeiden?<br />

Nein. Die Beschreibung des mit den Begriffen Kostenwahrheit,<br />

Verursacherprinzip und die Ausrichtung der Verkehrsplanung<br />

an ökologischen Belastungsgrenzen politisch<br />

Gewollten ist durch die in Kapitel B V 1.1 des aktuellen<br />

LEP genannten Grundsätze und Ziele bereits ausgedrückt.<br />

Zielkonflikte bestehen nicht. Maßgabe der laufenden LEP-<br />

Fortschreibung ist, Doppelregelungen soweit wie möglich<br />

zu verhindern. Eine bloße Übernahme von Formulierungen<br />

aus der Alpenkonvention, an die die Bayerische Staatsregierung<br />

gebunden ist, ist daher überflüssig.<br />

9.3 Straßenbau<br />

9.3 1. Tiret<br />

Wie viele km Staatsstraßen sind im bayerischen Geltungsbereich<br />

der Alpenkonvention geplant oder in Ausbau?<br />

Wie hoch sind die Investitionskosten?<br />

Grundsätzlich ergeben sich Auswirkungen der Alpenkonvention<br />

nach Art. 2 des Protokolls Verkehr nur für „hochrangige<br />

Straßen“, also „alle mehrbahnigen, kreuzungsfreien<br />

oder in der Verkehrswirkung ähnlichen Straßen“. Die<br />

Staatsstraßen im räumlichen Geltungsbereich der Alpenkonvention<br />

sind davon nicht betroffen. Unabhängig hiervon<br />

wird zum Staatsstraßenbau Stellung genommen.<br />

Die Ausbauziele im Staatsstraßenbau in Bayern sind im 6.<br />

Ausbauplan für die Staatsstraße 2001 enthalten. Diesem<br />

liegt ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren zugrunde,<br />

das eine Dringlichkeitsreihung der geplanten Maßnahmen<br />

nach objektiven Kriterien zulässt.<br />

Im bayerischen Geltungsbereich der Alpenkonvention sind<br />

in den Landkreisen und kreisfreien Städten entlang der<br />

deutsch/österreichischen Grenze zwischen Lindau und<br />

Berchtesgaden im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen für<br />

den 10-Jahreszeitraum 2001 – 2010 einschließlich Überhang<br />

aus den Vorjahren insgesamt 110 km Staatsstraßen<br />

mit Gesamtkosten in Höhe von rund 157 Mio. € geplant.<br />

Zum Stand 31.12.2002 waren davon 20 km für den Verkehr<br />

freigegeben, weitere 9 km waren in Bau. Die Planungen für<br />

51 km Staatsstraßen laufen derzeit.<br />

9.3 2. Tiret<br />

Auf welchen Abschnitten von Bundesstraßen/Autobahnen,<br />

die nach dem gültigen Bundesverkehrswegeplan<br />

in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungs-<br />

recht“ fallen, führt die Staatsregierung die Planung fort<br />

oder plant, die Planung in den nächsten 5 Jahren fortzusetzen?<br />

Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung<br />

die voraussichtlichen Planungskosten?<br />

Im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

sind in der Dringlichkeitseinstufung „Weiterer Bedarf mit<br />

Planungsrecht“ im bayerischen Geltungsbereich der Alpenkonvention<br />

folgende Vorhaben enthalten, für die derzeit die<br />

Planungsaktivitäten laufen bzw. in den nächsten fünf Jahren<br />

aufgenommen werden:<br />

Straße Vorhaben<br />

B 2neu Farchant Nord – Eschenlohe,<br />

West-Tunnel-Oberau<br />

B 2 Ortsumfahrung Garmisch-<br />

Partenkirchen<br />

(Wanktunnel)<br />

B 304 Ortsumfahrung<br />

Nunhausen/Matzing<br />

B 308 Ortsumfahrung Immenstadt<br />

(Tunnel)<br />

Gesamtkosten<br />

(Mio. €)<br />

140,0<br />

69,5<br />

9,4<br />

44,0<br />

Das Vorhaben B 2neu Farchant Nord – Eschenlohe, West-<br />

Tunnel-Oberau, ist Teil der Maßnahme B 2neu Eschenlohe<br />

– Garmisch-Partenkirchen und damit nach Art. 8 des Protokolls<br />

Verkehr eine „disponierte“ Maßnahme, die nach Art.<br />

8 Abs. 2 Satz 3 des Protokolls Verkehr gebaut werden darf.<br />

Die einbahnigen Ortsumfahrungen fallen nach Art. 2 des<br />

Protokolls Verkehr nicht unter den Begriff „hochrangige<br />

Straßen“ und sind deshalb vom Protokoll Verkehr der Alpenkonvention<br />

nicht betroffen.<br />

Aussagekräftige Angaben zu den tatsächlichen Planungskosten<br />

sind im derzeitigen Stadium nicht bezifferbar.<br />

9.4 Güterverkehr/Alpentransit<br />

9.4 1. Tiret<br />

Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Staatsregierung,<br />

um den Anteil der auf der Bahn transportierten<br />

Gütermengen im Vergleich zur Straße im bayerischen<br />

Alpenraum zu erhöhen?<br />

Der Schienengüterverkehr liegt nach der grundgesetzlichen<br />

Zuständigkeit im ausschließlichen Verantwortungsbereich<br />

des Bundes. Dessen ungeachtet bemüht sich die Staatsregierung<br />

nach Kräften um die Stärkung des Schienengüterverkehrs,<br />

insbesondere im ökologisch sensiblen Alpenraum.<br />

Entsprechend den Zielen des Gesamtverkehrsplans Bayern<br />

setzt sich die Staatsregierung für die Schaffung und Erhaltung<br />

eines wirtschaftlich tragfähigen, reibungslosen und<br />

umweltfreundlichen Schienengüterverkehrs ein. Dieses Ziel<br />

versucht die Staatsregierung zum einen durch einen regelmäßigen<br />

intensiven Kontakt mit der Deutschen Bahn AG<br />

zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wurde auch

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