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Interpellation

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Seite 32 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5263<br />

Vorhaben nur zulässig sind, wenn – bei privilegierten Vorhaben<br />

– öffentliche Belange nicht entgegenstehen bzw. –<br />

bei sonstigen Vorhaben – öffentliche Belange nicht beeinträchtigt<br />

werden. Zu den öffentlichen Belangen in diesem<br />

Sinn gehören auch Belange des Naturschutzes und damit<br />

auch solche des Artenschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5<br />

BauGB). Dies bedeutet, dass im Einzelfall eine Beeinträchtigung<br />

artenschutzrechtlicher Belange zur Unzulässigkeit<br />

eines Vorhabens am konkreten Standort führen kann. Bei<br />

einem Bauvorhaben im Außenbereich konkretisiert das<br />

Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. dem Bayerischen Naturschutzgesetz<br />

im Rahmen der Eingriffsregelung die zu wahrenden<br />

Anforderungen. Liegt ein Eingriff in Natur und<br />

Landschaft vor, der zu einer unvermeidbaren und nicht<br />

kompensierbaren Beeinträchtigung von Natur und Landschaft<br />

führt, so darf ein Bauvorhaben, das ein nicht ersetzbares<br />

Biotop streng geschützter Tiere zerstört, nach Art. 6a<br />

Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayNatSchG nur zugelassen werden,<br />

wenn es aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses<br />

gerechtfertigt ist. Ist eine Art nach Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie betroffen, so muss außerdem ein günstiger Erhaltungszustand<br />

der Populationen der Art in ihrem natürlichen<br />

Verbreitungsgebiet gewährleistet und es darf keine zumutbare<br />

Alternative vorhanden sein. In diesen Fällen ergeht die<br />

Entscheidung der Baubehörde grundsätzlich im Benehmen<br />

mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen<br />

Behörden (§§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 3 BNatSchG).<br />

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sind wertvolle<br />

Bestandteile der Natur zu bewahren und vor Eingriffen zu<br />

schützen. In den geschützten Flächen und einzelnen Bestandteilen<br />

der Natur sind Bauvorhaben i.d.R. nicht zulässig.<br />

Die gemäß der Europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />

gemeldeten Gebiete sichern die biologische Vielfalt<br />

und erhalten die europaweit gefährdeten Lebensräume<br />

und Arten von Pflanzen und Tieren.<br />

Die Zerschneidung von Lebensräumen ist i.W. im Zusammenhang<br />

mit dem Fernstraßenetz zu thematisieren. Zur<br />

Umsetzung der Beschlüsse des Bayerischen Landtags, den<br />

Verbund für wandernde Säugetierarten (z.B. Rothirsch,<br />

Luchs) in Bayern zu verbessern und die Barrierewirkung<br />

von Straßen zu vermindern, hat das Landesamt für Umwelt<br />

in einer GIS-Simulation ermittelt, wo aufgrund der Landschaft<br />

potenzielle Wanderkorridore von Luchs und Rothirsch<br />

in Bayern liegen und wo diese Migrationsrouten von<br />

Straßen durchschnitten werden. Beim weiteren Neu- und<br />

Ausbau von Fernstraßen sollen diese künftig bereits in der<br />

Planung berücksichtigt werden. An besonders problematischen<br />

bzw. wichtigen Kreuzungspunkten von Tier-Wanderrouten<br />

und Fernstraßen können im Einzelfall auch am bestehenden<br />

Straßennetz Überquerungshilfen vorgesehen<br />

werden.<br />

4.5 2. Tiret<br />

In den nächsten Jahrzehnten ist die natürliche Zuwanderung<br />

ehemals auch in den bayerischen Alpen heimischer<br />

Großsäuger, insbesondere des Luchses, wahrscheinlich.<br />

Eine dauerhafte Wiederbesiedlung wird nur<br />

durch eine aktive Umweltbildung und ein transparentes<br />

Entschädigungssystem möglich sein. Welche Konzepte<br />

hat die Staatsregierung zur Entschädigung? Mit wel-<br />

chen Strategien plant die Staatsregierung, eine positive<br />

Akzeptanz für die Rückkehr der Großsäuger (z.B. auch<br />

für Bären) zu unterstützen?<br />

Die Rückkehr von Beutegreifern nach Bayern wird von der<br />

Bayerischen Staatsregierung in vielfältiger Art und Weise<br />

unterstützt. Bislang liegt das Hauptaugenmerk auf dem<br />

Luchs, der im niederbayerischen Raum wieder Fuß gefasst<br />

hat. Auch Wölfe sind vereinzelt dort immer wieder festzustellen.<br />

Bären haben Bayern bislang noch nicht erreicht.<br />

Aus dem Alpenraum werden nur hin und wieder einzelne<br />

Luchsbeobachtungen gemeldet, die i. d. R. nicht überprüft<br />

bzw. bestätigt werden können.<br />

Umfangreiche Erfahrungen zum Luchs in Bayern liegen aus<br />

dem Bayerischen Wald und Nordostbayern vor. Durch die<br />

Zusammenarbeit von staatlichen Institutionen (LfU, LWF,<br />

Regierung) mit verschiedenen Verbänden und Organisationen<br />

vor Ort (Nationalpark, Naturpark, LJV) erfolgt seit<br />

Jahren ein intensives Monitoring des Luchsvorkommens.<br />

Im Rahmen einer aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierten<br />

Studie der TU München hat sich aber auch gezeigt, dass für<br />

eine erfolgreiche Wiederbesiedlung von Beutegreifern<br />

begleitend zum Monitoring Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Akzeptanz bei allen beteiligten Interessensgruppen<br />

sowie der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ergebnisse<br />

dieser Studie werden derzeit aufbereitet und sollen zu konkreten<br />

Projekten vor Ort führen sowie auch in der Gesellschaft<br />

und Politik in einem übergeordneten Rahmen verankert<br />

werden. Darüber hinaus werden unterschiedlichste<br />

Forschungsansätze, wie z.B. ein auch aus Mitteln der Jagdabgabe<br />

mitfinanziertes Verbundprojekt (INTERREG III A)<br />

unter der Federführung des Nationalparks Bayerischer<br />

Wald und weiteren Partnern der angrenzenden Regionen<br />

unterstützt, mit dem u.a. der Einfluss des Luchses auf das<br />

Verhalten von Schalenwild mittels neuester Satelliten- und<br />

GPS-Techniken näher untersucht werden soll.<br />

In den nächsten Jahren sollen die umfangreichen im Bayerischen<br />

Wald und Nordostbayern gewonnenen Erfahrungen<br />

schrittweise auch auf den Alpenraum übertragen werden.<br />

Weitere Schritte, wie die Einrichtung regionaler Arbeitskreise<br />

an den Regierungen von Oberbayern und Schwaben<br />

zur Koordination von Schutzmaßnahmen und der Lösung<br />

von Konfliktfällen erscheinen aber erst bei einer weiteren<br />

Ausbreitung der großen Beutegreifer in den bayerischen<br />

Alpenraum sinnvoll. Eine aktive Wiedereinbürgerung von<br />

Luchs, Wolf und Bär in den bayerischen Alpen ist dagegen<br />

nicht vorgesehen.<br />

Darüber hinaus haben sich bereits seit 1993 Wissenschaftler<br />

aus den Alpenländern zu einer Gruppe zusammengeschlossen,<br />

um eine alpenweite Schutzstrategie für den Luchs<br />

auszuarbeiten und umzusetzen (SCALP = Status and Conservation<br />

of the Alpine Lynx Population). Zielsetzung ist<br />

es, im gesamten Alpenbogen eine lebensfähige Luchspopulation<br />

wieder herzustellen und ein dauerhaftes Miteinander<br />

von Mensch und Luchs zu garantieren. Der Bayerische<br />

Alpenraum kann hierbei die Funktion eines weiteren Trittsteines<br />

in dem Bemühen einer alpenweiten Vernetzung<br />

übernehmen. Eines der nächsten Treffen der SCALP-Experten<br />

wird in Bayern stattfinden.

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