Interpellation
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Seite 32 Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5263<br />
Vorhaben nur zulässig sind, wenn – bei privilegierten Vorhaben<br />
– öffentliche Belange nicht entgegenstehen bzw. –<br />
bei sonstigen Vorhaben – öffentliche Belange nicht beeinträchtigt<br />
werden. Zu den öffentlichen Belangen in diesem<br />
Sinn gehören auch Belange des Naturschutzes und damit<br />
auch solche des Artenschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5<br />
BauGB). Dies bedeutet, dass im Einzelfall eine Beeinträchtigung<br />
artenschutzrechtlicher Belange zur Unzulässigkeit<br />
eines Vorhabens am konkreten Standort führen kann. Bei<br />
einem Bauvorhaben im Außenbereich konkretisiert das<br />
Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. dem Bayerischen Naturschutzgesetz<br />
im Rahmen der Eingriffsregelung die zu wahrenden<br />
Anforderungen. Liegt ein Eingriff in Natur und<br />
Landschaft vor, der zu einer unvermeidbaren und nicht<br />
kompensierbaren Beeinträchtigung von Natur und Landschaft<br />
führt, so darf ein Bauvorhaben, das ein nicht ersetzbares<br />
Biotop streng geschützter Tiere zerstört, nach Art. 6a<br />
Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayNatSchG nur zugelassen werden,<br />
wenn es aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses<br />
gerechtfertigt ist. Ist eine Art nach Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie betroffen, so muss außerdem ein günstiger Erhaltungszustand<br />
der Populationen der Art in ihrem natürlichen<br />
Verbreitungsgebiet gewährleistet und es darf keine zumutbare<br />
Alternative vorhanden sein. In diesen Fällen ergeht die<br />
Entscheidung der Baubehörde grundsätzlich im Benehmen<br />
mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen<br />
Behörden (§§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 3 BNatSchG).<br />
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sind wertvolle<br />
Bestandteile der Natur zu bewahren und vor Eingriffen zu<br />
schützen. In den geschützten Flächen und einzelnen Bestandteilen<br />
der Natur sind Bauvorhaben i.d.R. nicht zulässig.<br />
Die gemäß der Europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />
gemeldeten Gebiete sichern die biologische Vielfalt<br />
und erhalten die europaweit gefährdeten Lebensräume<br />
und Arten von Pflanzen und Tieren.<br />
Die Zerschneidung von Lebensräumen ist i.W. im Zusammenhang<br />
mit dem Fernstraßenetz zu thematisieren. Zur<br />
Umsetzung der Beschlüsse des Bayerischen Landtags, den<br />
Verbund für wandernde Säugetierarten (z.B. Rothirsch,<br />
Luchs) in Bayern zu verbessern und die Barrierewirkung<br />
von Straßen zu vermindern, hat das Landesamt für Umwelt<br />
in einer GIS-Simulation ermittelt, wo aufgrund der Landschaft<br />
potenzielle Wanderkorridore von Luchs und Rothirsch<br />
in Bayern liegen und wo diese Migrationsrouten von<br />
Straßen durchschnitten werden. Beim weiteren Neu- und<br />
Ausbau von Fernstraßen sollen diese künftig bereits in der<br />
Planung berücksichtigt werden. An besonders problematischen<br />
bzw. wichtigen Kreuzungspunkten von Tier-Wanderrouten<br />
und Fernstraßen können im Einzelfall auch am bestehenden<br />
Straßennetz Überquerungshilfen vorgesehen<br />
werden.<br />
4.5 2. Tiret<br />
In den nächsten Jahrzehnten ist die natürliche Zuwanderung<br />
ehemals auch in den bayerischen Alpen heimischer<br />
Großsäuger, insbesondere des Luchses, wahrscheinlich.<br />
Eine dauerhafte Wiederbesiedlung wird nur<br />
durch eine aktive Umweltbildung und ein transparentes<br />
Entschädigungssystem möglich sein. Welche Konzepte<br />
hat die Staatsregierung zur Entschädigung? Mit wel-<br />
chen Strategien plant die Staatsregierung, eine positive<br />
Akzeptanz für die Rückkehr der Großsäuger (z.B. auch<br />
für Bären) zu unterstützen?<br />
Die Rückkehr von Beutegreifern nach Bayern wird von der<br />
Bayerischen Staatsregierung in vielfältiger Art und Weise<br />
unterstützt. Bislang liegt das Hauptaugenmerk auf dem<br />
Luchs, der im niederbayerischen Raum wieder Fuß gefasst<br />
hat. Auch Wölfe sind vereinzelt dort immer wieder festzustellen.<br />
Bären haben Bayern bislang noch nicht erreicht.<br />
Aus dem Alpenraum werden nur hin und wieder einzelne<br />
Luchsbeobachtungen gemeldet, die i. d. R. nicht überprüft<br />
bzw. bestätigt werden können.<br />
Umfangreiche Erfahrungen zum Luchs in Bayern liegen aus<br />
dem Bayerischen Wald und Nordostbayern vor. Durch die<br />
Zusammenarbeit von staatlichen Institutionen (LfU, LWF,<br />
Regierung) mit verschiedenen Verbänden und Organisationen<br />
vor Ort (Nationalpark, Naturpark, LJV) erfolgt seit<br />
Jahren ein intensives Monitoring des Luchsvorkommens.<br />
Im Rahmen einer aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierten<br />
Studie der TU München hat sich aber auch gezeigt, dass für<br />
eine erfolgreiche Wiederbesiedlung von Beutegreifern<br />
begleitend zum Monitoring Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Akzeptanz bei allen beteiligten Interessensgruppen<br />
sowie der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ergebnisse<br />
dieser Studie werden derzeit aufbereitet und sollen zu konkreten<br />
Projekten vor Ort führen sowie auch in der Gesellschaft<br />
und Politik in einem übergeordneten Rahmen verankert<br />
werden. Darüber hinaus werden unterschiedlichste<br />
Forschungsansätze, wie z.B. ein auch aus Mitteln der Jagdabgabe<br />
mitfinanziertes Verbundprojekt (INTERREG III A)<br />
unter der Federführung des Nationalparks Bayerischer<br />
Wald und weiteren Partnern der angrenzenden Regionen<br />
unterstützt, mit dem u.a. der Einfluss des Luchses auf das<br />
Verhalten von Schalenwild mittels neuester Satelliten- und<br />
GPS-Techniken näher untersucht werden soll.<br />
In den nächsten Jahren sollen die umfangreichen im Bayerischen<br />
Wald und Nordostbayern gewonnenen Erfahrungen<br />
schrittweise auch auf den Alpenraum übertragen werden.<br />
Weitere Schritte, wie die Einrichtung regionaler Arbeitskreise<br />
an den Regierungen von Oberbayern und Schwaben<br />
zur Koordination von Schutzmaßnahmen und der Lösung<br />
von Konfliktfällen erscheinen aber erst bei einer weiteren<br />
Ausbreitung der großen Beutegreifer in den bayerischen<br />
Alpenraum sinnvoll. Eine aktive Wiedereinbürgerung von<br />
Luchs, Wolf und Bär in den bayerischen Alpen ist dagegen<br />
nicht vorgesehen.<br />
Darüber hinaus haben sich bereits seit 1993 Wissenschaftler<br />
aus den Alpenländern zu einer Gruppe zusammengeschlossen,<br />
um eine alpenweite Schutzstrategie für den Luchs<br />
auszuarbeiten und umzusetzen (SCALP = Status and Conservation<br />
of the Alpine Lynx Population). Zielsetzung ist<br />
es, im gesamten Alpenbogen eine lebensfähige Luchspopulation<br />
wieder herzustellen und ein dauerhaftes Miteinander<br />
von Mensch und Luchs zu garantieren. Der Bayerische<br />
Alpenraum kann hierbei die Funktion eines weiteren Trittsteines<br />
in dem Bemühen einer alpenweiten Vernetzung<br />
übernehmen. Eines der nächsten Treffen der SCALP-Experten<br />
wird in Bayern stattfinden.