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Bericht des Vorstands - KSPG AG

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Für Risiken aus Elementarschäden<br />

und daraus folgender Betriebsunterbrechung<br />

sowie Gewährleistungs-,<br />

Produkthaftpflicht- und Rückrufrisiken<br />

besteht Versicherungsschutz in<br />

angemessenem Umfang. Der bestehende<br />

Versicherungsumfang wird<br />

regelmäßig auf seine Angemessenheit<br />

überprüft und gegebenenfalls<br />

angepaßt. Gleichzeitig wird durch<br />

kontinuierliche Projekte zur Prozeßsicherheit<br />

sowie umfangreiche Maßnahmen<br />

zur Qualitätssicherung versucht,<br />

das Auftreten der genannten<br />

Risiken zu vermeiden. Für trotz der<br />

ergriffenen Maßnahmen aufgetretene<br />

Risiken, die nicht oder nur zum Teil<br />

(Selbstbehalt) durch Versicherungen<br />

abgedeckt werden, ist im Jahresabschluß<br />

2000 in angemessenem Umfang<br />

bilanzielle Vorsorge getroffen<br />

worden.<br />

Über die genannten Risiken hinaus<br />

bestehen in der Kolbenschmidt Pierburg<br />

Gruppe steuerliche Risiken, die<br />

einerseits aus einer nahezu abgeschlossenen<br />

steuerlichen Betriebsprüfung<br />

für die Jahre 1991 bis 1997 in<br />

der vormaligen Kolbenschmidt-Gruppe<br />

und andererseits aus der Rückzahlung<br />

der Optionsanleihe, die 1989 von<br />

der Kolbenschmidt <strong>AG</strong> begeben worden<br />

war, resultieren. Für die Restrisiken<br />

aus der Betriebsprüfung wurde in<br />

angemessenem Umfang bilanzielle<br />

Vorsorge im Jahresabschluß 2000<br />

getroffen. Im Hinblick auf die Optionsanleihe<br />

gehen die herrschende Meinung<br />

in der juristischen Literatur sowie<br />

renommierte Steuerrechtsexperten<br />

davon aus, daß eine Steuerbelastung<br />

aus der Rückzahlung nicht<br />

resultiert; eine rechtskräftige Entscheidung<br />

in einem vergleichbaren<br />

Fall steht weiterhin noch aus.<br />

Ferner bestehen Risiken aus dem<br />

Spruchstellenverfahren, mit dem 10<br />

Aktionäre eine bare Zuzahlung zu der<br />

im Rahmen der Verschmelzung von<br />

Kolbenschmidt Pierburg (Rheinmetall<br />

Beteiligungen) ermittelten Umtauschrelation<br />

erreichen wollen. Kolbenschmidt<br />

Pierburg ist nach wie vor davon<br />

überzeugt, daß das verwendete<br />

Umtauschverhältnis die Wertverhältnisse<br />

zutreffend wiedergibt, so daß in<br />

diesem noch laufenden Verfahren nur<br />

ein geringes Risiko zu erkennen ist.<br />

Für die mit dem Verfahren verbundenen<br />

Aufwendungen besteht eine Rückstellung<br />

aus dem Jahr 1999 unverändert<br />

fort.<br />

Wesentliche, den Fortbestand der<br />

Kolbenschmidt Pierburg <strong>AG</strong> und ihrer<br />

Geschäftsbereiche gefährdende Risiken<br />

sowie sonstige Risiken, die dauerhaft<br />

maßgeblichen Einfluß auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft oder der Gruppe hätten,<br />

sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.<br />

<strong>Bericht</strong> über Beziehun-<br />

gen zu verbundenen<br />

Unternehmen<br />

Die Rheinmetall <strong>AG</strong>, Düsseldorf, hält<br />

über die Rheinmetall Automobiltechnik<br />

GmbH, Düsseldorf, und die Rheinmetall<br />

Berlin Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Berlin, die Mehrheit der Aktien<br />

der Kolbenschmidt Pierburg <strong>AG</strong>. Ein<br />

Unternehmensvertrag zwischen der<br />

Kolbenschmidt Pierburg <strong>AG</strong> und der<br />

Rheinmetall Automobiltechnik GmbH,<br />

der Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft<br />

oder der Rheinmetall <strong>AG</strong><br />

besteht nicht.<br />

Gemäß den Vorschriften <strong>des</strong> § 312<br />

AktG wurde ein <strong>Bericht</strong> über die<br />

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

erstellt, der von PwC Deutsche<br />

Revision Aktiengesellschaft,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,<br />

geprüft und uneingeschränkt<br />

testiert wurde. Der <strong>Bericht</strong> schließt<br />

mit der Erklärung:<br />

„Nach den Umständen, die uns in<br />

dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem<br />

Rechtsgeschäfte vorgenommen oder<br />

Maßnahmen getroffen oder unterlassen<br />

wurden, hat unsere Gesellschaft<br />

bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene<br />

Gegenleistung erhalten und<br />

ist dadurch, daß Maßnahmen getroffen<br />

oder unterlassen wurden, nicht<br />

benachteiligt worden.“<br />

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