Bericht des Vorstands - KSPG AG
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Für Risiken aus Elementarschäden<br />
und daraus folgender Betriebsunterbrechung<br />
sowie Gewährleistungs-,<br />
Produkthaftpflicht- und Rückrufrisiken<br />
besteht Versicherungsschutz in<br />
angemessenem Umfang. Der bestehende<br />
Versicherungsumfang wird<br />
regelmäßig auf seine Angemessenheit<br />
überprüft und gegebenenfalls<br />
angepaßt. Gleichzeitig wird durch<br />
kontinuierliche Projekte zur Prozeßsicherheit<br />
sowie umfangreiche Maßnahmen<br />
zur Qualitätssicherung versucht,<br />
das Auftreten der genannten<br />
Risiken zu vermeiden. Für trotz der<br />
ergriffenen Maßnahmen aufgetretene<br />
Risiken, die nicht oder nur zum Teil<br />
(Selbstbehalt) durch Versicherungen<br />
abgedeckt werden, ist im Jahresabschluß<br />
2000 in angemessenem Umfang<br />
bilanzielle Vorsorge getroffen<br />
worden.<br />
Über die genannten Risiken hinaus<br />
bestehen in der Kolbenschmidt Pierburg<br />
Gruppe steuerliche Risiken, die<br />
einerseits aus einer nahezu abgeschlossenen<br />
steuerlichen Betriebsprüfung<br />
für die Jahre 1991 bis 1997 in<br />
der vormaligen Kolbenschmidt-Gruppe<br />
und andererseits aus der Rückzahlung<br />
der Optionsanleihe, die 1989 von<br />
der Kolbenschmidt <strong>AG</strong> begeben worden<br />
war, resultieren. Für die Restrisiken<br />
aus der Betriebsprüfung wurde in<br />
angemessenem Umfang bilanzielle<br />
Vorsorge im Jahresabschluß 2000<br />
getroffen. Im Hinblick auf die Optionsanleihe<br />
gehen die herrschende Meinung<br />
in der juristischen Literatur sowie<br />
renommierte Steuerrechtsexperten<br />
davon aus, daß eine Steuerbelastung<br />
aus der Rückzahlung nicht<br />
resultiert; eine rechtskräftige Entscheidung<br />
in einem vergleichbaren<br />
Fall steht weiterhin noch aus.<br />
Ferner bestehen Risiken aus dem<br />
Spruchstellenverfahren, mit dem 10<br />
Aktionäre eine bare Zuzahlung zu der<br />
im Rahmen der Verschmelzung von<br />
Kolbenschmidt Pierburg (Rheinmetall<br />
Beteiligungen) ermittelten Umtauschrelation<br />
erreichen wollen. Kolbenschmidt<br />
Pierburg ist nach wie vor davon<br />
überzeugt, daß das verwendete<br />
Umtauschverhältnis die Wertverhältnisse<br />
zutreffend wiedergibt, so daß in<br />
diesem noch laufenden Verfahren nur<br />
ein geringes Risiko zu erkennen ist.<br />
Für die mit dem Verfahren verbundenen<br />
Aufwendungen besteht eine Rückstellung<br />
aus dem Jahr 1999 unverändert<br />
fort.<br />
Wesentliche, den Fortbestand der<br />
Kolbenschmidt Pierburg <strong>AG</strong> und ihrer<br />
Geschäftsbereiche gefährdende Risiken<br />
sowie sonstige Risiken, die dauerhaft<br />
maßgeblichen Einfluß auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft oder der Gruppe hätten,<br />
sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.<br />
<strong>Bericht</strong> über Beziehun-<br />
gen zu verbundenen<br />
Unternehmen<br />
Die Rheinmetall <strong>AG</strong>, Düsseldorf, hält<br />
über die Rheinmetall Automobiltechnik<br />
GmbH, Düsseldorf, und die Rheinmetall<br />
Berlin Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, Berlin, die Mehrheit der Aktien<br />
der Kolbenschmidt Pierburg <strong>AG</strong>. Ein<br />
Unternehmensvertrag zwischen der<br />
Kolbenschmidt Pierburg <strong>AG</strong> und der<br />
Rheinmetall Automobiltechnik GmbH,<br />
der Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft<br />
oder der Rheinmetall <strong>AG</strong><br />
besteht nicht.<br />
Gemäß den Vorschriften <strong>des</strong> § 312<br />
AktG wurde ein <strong>Bericht</strong> über die<br />
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
erstellt, der von PwC Deutsche<br />
Revision Aktiengesellschaft,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,<br />
geprüft und uneingeschränkt<br />
testiert wurde. Der <strong>Bericht</strong> schließt<br />
mit der Erklärung:<br />
„Nach den Umständen, die uns in<br />
dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem<br />
Rechtsgeschäfte vorgenommen oder<br />
Maßnahmen getroffen oder unterlassen<br />
wurden, hat unsere Gesellschaft<br />
bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene<br />
Gegenleistung erhalten und<br />
ist dadurch, daß Maßnahmen getroffen<br />
oder unterlassen wurden, nicht<br />
benachteiligt worden.“<br />
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