Bericht des Vorstands - KSPG AG
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56<br />
Anhang<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
sind zu Anschaffungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen<br />
ausgewiesen. Die Abschreibungen<br />
werden grundsätzlich unter<br />
Zugrundelegung einer Nutzungsdauer<br />
von drei Jahren ermittelt.<br />
Das Sachanlagevermögen wird mit<br />
den Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />
die neben den Einzelkosten<br />
die steuerrechtlich anzusetzenden<br />
Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />
enthalten, unter Berücksichtigung<br />
im Zeitablauf planmäßiger<br />
Abschreibungen bewertet. In Fremdwährung<br />
erworbenes Anlagevermögen<br />
wird mit dem Tageskurs<br />
zum Zeitpunkt der Anschaffung<br />
bewertet.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
aufgrund voraussichtlich dauernder<br />
Wertminderung von Anlagegegenständen<br />
wurden im <strong>Bericht</strong>sjahr nicht<br />
vorgenommen.<br />
Soweit steuerlich zulässig, wird die<br />
degressive Abschreibungsmethode<br />
angewendet. Der Übergang von der<br />
degressiven auf lineare Abschreibung<br />
erfolgt jeweils zu dem Zeitpunkt, ab<br />
dem die lineare Methode zu höheren<br />
Abschreibungsbeträgen führt. Auf<br />
Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen<br />
in der ersten Hälfte<br />
<strong>des</strong> Geschäftsjahres wird die volle<br />
Jahresrate, auf Zugänge in der zweiten<br />
Hälfte die halbe Jahresabschreibung<br />
verrechnet. Geringwertige Anlagegüter<br />
werden im Zugangsjahr voll<br />
abgeschrieben.<br />
Die Abschreibungszeiten bei den<br />
anderen Anlagen, Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattungen liegen zwischen<br />
3 und 10 Jahren.<br />
Bei den Finanzanlagen sind die<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
mit ihren Anschaffungskosten<br />
oder mit dem niedrigeren beizulegenden<br />
Wert <strong>des</strong> Bilanzstichtages bewertet.<br />
Die Ausleihungen werden zum<br />
Nennwert aktiviert. Gründe für eine<br />
gegebenenfalls erforderliche Abzinsung<br />
bzw. für Abschläge der Ausleihungen<br />
aufgrund voraussichtlich<br />
dauerhafter Wertminderungen<br />
ergaben sich nicht.<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind mit den<br />
Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen<br />
für akut erkennbare<br />
Einzelrisiken bzw. allgemeine Kreditrisiken<br />
waren nicht erforderlich.<br />
Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung<br />
der Verwendung <strong>des</strong><br />
Jahresergebnisses ausgewiesen.<br />
Der Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
betrifft die in 1999 gemäß § 273 HGB<br />
i.V.m. § 52 Abs. 16 EStG aufgrund<br />
Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen<br />
Unternehmen gebildete<br />
Wertaufholungsrücklage. Die Auflösung<br />
der Rücklage erfolgt planmäßig<br />
in den Jahren 2000 bis 2003 in vier<br />
gleichen Teilbeträgen.<br />
Die Pensionsrückstellungen sind<br />
nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen zum Teilwert auf der<br />
Grundlage eines Zinsfußes von 6 Prozent<br />
bewertet. Die Rückstellungen für<br />
Steuern und die sonstigen Rückstellungen<br />
werden in Höhe <strong>des</strong> Betrages<br />
angesetzt, der nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />
ist. Mit Ausnahme der auf Basis<br />
versicherungsmathematischer Methoden<br />
ermittelten Jubiläums- und Alterteilszeitrückstellungen<br />
erfolgte keine<br />
Abzinsung mittel- und längerfristiger<br />
Rückstellungen. Die Rückstellungen<br />
werden auf Basis der jeweiligen<br />
Kosten- und Preisverhältnisse am<br />
Bilanzstichtag gebildet.<br />
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
bilanziert.