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Bericht des Vorstands - KSPG AG

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56<br />

Anhang<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

sind zu Anschaffungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen<br />

ausgewiesen. Die Abschreibungen<br />

werden grundsätzlich unter<br />

Zugrundelegung einer Nutzungsdauer<br />

von drei Jahren ermittelt.<br />

Das Sachanlagevermögen wird mit<br />

den Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

die neben den Einzelkosten<br />

die steuerrechtlich anzusetzenden<br />

Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />

enthalten, unter Berücksichtigung<br />

im Zeitablauf planmäßiger<br />

Abschreibungen bewertet. In Fremdwährung<br />

erworbenes Anlagevermögen<br />

wird mit dem Tageskurs<br />

zum Zeitpunkt der Anschaffung<br />

bewertet.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen<br />

aufgrund voraussichtlich dauernder<br />

Wertminderung von Anlagegegenständen<br />

wurden im <strong>Bericht</strong>sjahr nicht<br />

vorgenommen.<br />

Soweit steuerlich zulässig, wird die<br />

degressive Abschreibungsmethode<br />

angewendet. Der Übergang von der<br />

degressiven auf lineare Abschreibung<br />

erfolgt jeweils zu dem Zeitpunkt, ab<br />

dem die lineare Methode zu höheren<br />

Abschreibungsbeträgen führt. Auf<br />

Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen<br />

in der ersten Hälfte<br />

<strong>des</strong> Geschäftsjahres wird die volle<br />

Jahresrate, auf Zugänge in der zweiten<br />

Hälfte die halbe Jahresabschreibung<br />

verrechnet. Geringwertige Anlagegüter<br />

werden im Zugangsjahr voll<br />

abgeschrieben.<br />

Die Abschreibungszeiten bei den<br />

anderen Anlagen, Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattungen liegen zwischen<br />

3 und 10 Jahren.<br />

Bei den Finanzanlagen sind die<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

mit ihren Anschaffungskosten<br />

oder mit dem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert <strong>des</strong> Bilanzstichtages bewertet.<br />

Die Ausleihungen werden zum<br />

Nennwert aktiviert. Gründe für eine<br />

gegebenenfalls erforderliche Abzinsung<br />

bzw. für Abschläge der Ausleihungen<br />

aufgrund voraussichtlich<br />

dauerhafter Wertminderungen<br />

ergaben sich nicht.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

sind mit den<br />

Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen<br />

für akut erkennbare<br />

Einzelrisiken bzw. allgemeine Kreditrisiken<br />

waren nicht erforderlich.<br />

Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung<br />

der Verwendung <strong>des</strong><br />

Jahresergebnisses ausgewiesen.<br />

Der Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

betrifft die in 1999 gemäß § 273 HGB<br />

i.V.m. § 52 Abs. 16 EStG aufgrund<br />

Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen<br />

Unternehmen gebildete<br />

Wertaufholungsrücklage. Die Auflösung<br />

der Rücklage erfolgt planmäßig<br />

in den Jahren 2000 bis 2003 in vier<br />

gleichen Teilbeträgen.<br />

Die Pensionsrückstellungen sind<br />

nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen zum Teilwert auf der<br />

Grundlage eines Zinsfußes von 6 Prozent<br />

bewertet. Die Rückstellungen für<br />

Steuern und die sonstigen Rückstellungen<br />

werden in Höhe <strong>des</strong> Betrages<br />

angesetzt, der nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist. Mit Ausnahme der auf Basis<br />

versicherungsmathematischer Methoden<br />

ermittelten Jubiläums- und Alterteilszeitrückstellungen<br />

erfolgte keine<br />

Abzinsung mittel- und längerfristiger<br />

Rückstellungen. Die Rückstellungen<br />

werden auf Basis der jeweiligen<br />

Kosten- und Preisverhältnisse am<br />

Bilanzstichtag gebildet.<br />

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

bilanziert.

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