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Bericht des Vorstands - KSPG AG

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Weiterhin hat die Hauptversammlung<br />

den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital<br />

bis zum 30. Juni 2003 mit<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats durch<br />

Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlagen<br />

einmalig oder mehrmals um<br />

bis zu insgesamt EUR 6.646.794,46<br />

zu erhöhen. Der Vorstand kann mit<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats das<br />

Bezugsrecht insgesamt ausschließen,<br />

um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag<br />

auszugeben, der den<br />

Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Wenn der Vorstand von<br />

dieser Ermächtigung zum Ausschluß<br />

<strong>des</strong> Bezugsrechts keinen Gebrauch<br />

macht, kann das Bezugsrecht mit<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats nur für<br />

Spitzenbeträge und insoweit ausgeschlossen<br />

werden, als es erforderlich<br />

ist, um den Inhabern von Optionsscheinen<br />

oder Wandlungsrechten zu<br />

bereits gegebenen oder noch zu<br />

begebenden Teilschuldverschreibungen<br />

ein Bezugsrecht auf Aktien der<br />

Kolbenschmidt Pierburg Aktiengesellschaft<br />

in dem Umfang zu gewähren,<br />

wie es ihnen nach Ausübung der<br />

Options- bzw. Wandlungsrechte<br />

zustehen würde<br />

(genehmigtes Kapital II).<br />

Mit Beschluß der Hauptversammlung<br />

vom 20. Juni 2000 wurde die<br />

Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71<br />

Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien<br />

unter Wahrung <strong>des</strong> Gleichheitsgrundsatzes<br />

gemäß § 53a AktG bis zu<br />

10% <strong>des</strong> Grundkapitals in Höhe von<br />

68.104.179,20 EUR zu erwerben.<br />

Der Gegenwert für den Erwerb dieser<br />

Aktien darf den Börsenkurs der<br />

Aktien nicht um mehr als 10% unterschreiten<br />

und nicht um mehr als<br />

10% überschreiten. Die Ermächtigung<br />

kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen<br />

im Rahmen der vorgenannten<br />

Beschränkung ausgeübt werden. Der<br />

Erwerb darf über die Börse oder mittels<br />

eines an alle Aktionäre gerichteten<br />

öffentlichen Kaufangebots erfolgen.<br />

Als maßgeblicher Börsenkurs im<br />

Sinne der vorstehenden Regelung gilt<br />

dabei der Mittelwert der Einheitskurse<br />

für die Kolbenschmidt Pierburg-<br />

Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

während der letzten 5<br />

Börsentage vor dem Börsenkauf bzw.<br />

vor dem endgültigen Beschluß <strong>des</strong><br />

<strong>Vorstands</strong> über ein Rückkaufangebot.<br />

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats eine<br />

Veräußerung der erworbenen eigenen<br />

Aktien auch in anderer Weise als<br />

über die Börse oder durch Angebot<br />

an alle Aktionäre nach Maßgabe der<br />

folgenden Regelungen vorzunehmen:<br />

• zur Veräußerung der Aktien zu<br />

einem Preis, der den Börsenkurs<br />

von Aktien der Gesellschaft gleicher<br />

Ausstattung zum Zeitpunkt der<br />

Veräußerung nicht wesentlich<br />

unterschreitet.<br />

• als Gegenleistung bei dem Erwerb<br />

von anderen Unternehmen oder<br />

Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />

Der Preis, zu dem die<br />

Aktien veräußert werden, darf den<br />

Mittelwert der Einheitskurse für<br />

Aktien der Kolbenschmidt Pierburg<br />

Aktiengesellschaft mit gleicher<br />

Ausstattung wie die veräußerten<br />

Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

während der letzten<br />

5 Börsentage vor dem Vertragsabschluß<br />

über den Erwerb eines<br />

Unternehmens oder einer Beteiligung<br />

nicht wesentlich unterschreiten.<br />

• als Gewährung von Umtauschoder<br />

Bezugsrechten auf die zurückgekauften<br />

Aktien an Gläubiger von<br />

Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen.<br />

Der Preis, den der<br />

Inhaber der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung<br />

für den<br />

Erwerb der Aktien zu zahlen hat,<br />

richtet sich nach den Wandel- bzw.<br />

Optionsbedingungen. Der Preis<br />

darf jedoch den Börsenkurs für<br />

Aktien der Kolbenschmidt Pierburg<br />

Aktiengesellschaft mit gleicher<br />

Ausstattung zu dem Zeitpunkt, zu<br />

dem das Wandlungs- oder Optionsrecht<br />

ausgeübt wird, nicht wesentlich<br />

unterschreiten.<br />

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt,<br />

die erworbenen eigenen Aktien<br />

mit Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats<br />

ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluß<br />

einzuziehen. Diese Ermächtigung<br />

zum Erwerb eigener Aktien<br />

gilt bis zum 20. Dezember 2001. Die<br />

gemäß Hauptversammlung vom<br />

21. Juni 1999 bestehende, bis zum<br />

21. Dezember 2000 befristete<br />

Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />

Aktien wurde ab Wirksamkeit der<br />

neuen Ermächtigung aufgehoben.<br />

Im <strong>Bericht</strong>sjahr wurde von der<br />

Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />

Aktien kein Gebrauch gemacht.<br />

Die Kapitalrücklage blieb im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />

mit TEUR 162.145 unverändert.<br />

Die anderen Gewinnrücklagen<br />

erhöhten sich durch die Einstellung<br />

von TEUR 32 aus dem Jahresüberschuß<br />

<strong>des</strong> Geschäftsjahres auf<br />

TEUR 49.860.<br />

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