Bericht des Vorstands - KSPG AG
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Weiterhin hat die Hauptversammlung<br />
den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital<br />
bis zum 30. Juni 2003 mit<br />
Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats durch<br />
Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlagen<br />
einmalig oder mehrmals um<br />
bis zu insgesamt EUR 6.646.794,46<br />
zu erhöhen. Der Vorstand kann mit<br />
Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats das<br />
Bezugsrecht insgesamt ausschließen,<br />
um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag<br />
auszugeben, der den<br />
Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.<br />
Wenn der Vorstand von<br />
dieser Ermächtigung zum Ausschluß<br />
<strong>des</strong> Bezugsrechts keinen Gebrauch<br />
macht, kann das Bezugsrecht mit<br />
Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats nur für<br />
Spitzenbeträge und insoweit ausgeschlossen<br />
werden, als es erforderlich<br />
ist, um den Inhabern von Optionsscheinen<br />
oder Wandlungsrechten zu<br />
bereits gegebenen oder noch zu<br />
begebenden Teilschuldverschreibungen<br />
ein Bezugsrecht auf Aktien der<br />
Kolbenschmidt Pierburg Aktiengesellschaft<br />
in dem Umfang zu gewähren,<br />
wie es ihnen nach Ausübung der<br />
Options- bzw. Wandlungsrechte<br />
zustehen würde<br />
(genehmigtes Kapital II).<br />
Mit Beschluß der Hauptversammlung<br />
vom 20. Juni 2000 wurde die<br />
Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71<br />
Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien<br />
unter Wahrung <strong>des</strong> Gleichheitsgrundsatzes<br />
gemäß § 53a AktG bis zu<br />
10% <strong>des</strong> Grundkapitals in Höhe von<br />
68.104.179,20 EUR zu erwerben.<br />
Der Gegenwert für den Erwerb dieser<br />
Aktien darf den Börsenkurs der<br />
Aktien nicht um mehr als 10% unterschreiten<br />
und nicht um mehr als<br />
10% überschreiten. Die Ermächtigung<br />
kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen<br />
im Rahmen der vorgenannten<br />
Beschränkung ausgeübt werden. Der<br />
Erwerb darf über die Börse oder mittels<br />
eines an alle Aktionäre gerichteten<br />
öffentlichen Kaufangebots erfolgen.<br />
Als maßgeblicher Börsenkurs im<br />
Sinne der vorstehenden Regelung gilt<br />
dabei der Mittelwert der Einheitskurse<br />
für die Kolbenschmidt Pierburg-<br />
Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
während der letzten 5<br />
Börsentage vor dem Börsenkauf bzw.<br />
vor dem endgültigen Beschluß <strong>des</strong><br />
<strong>Vorstands</strong> über ein Rückkaufangebot.<br />
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit<br />
Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats eine<br />
Veräußerung der erworbenen eigenen<br />
Aktien auch in anderer Weise als<br />
über die Börse oder durch Angebot<br />
an alle Aktionäre nach Maßgabe der<br />
folgenden Regelungen vorzunehmen:<br />
• zur Veräußerung der Aktien zu<br />
einem Preis, der den Börsenkurs<br />
von Aktien der Gesellschaft gleicher<br />
Ausstattung zum Zeitpunkt der<br />
Veräußerung nicht wesentlich<br />
unterschreitet.<br />
• als Gegenleistung bei dem Erwerb<br />
von anderen Unternehmen oder<br />
Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />
Der Preis, zu dem die<br />
Aktien veräußert werden, darf den<br />
Mittelwert der Einheitskurse für<br />
Aktien der Kolbenschmidt Pierburg<br />
Aktiengesellschaft mit gleicher<br />
Ausstattung wie die veräußerten<br />
Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
während der letzten<br />
5 Börsentage vor dem Vertragsabschluß<br />
über den Erwerb eines<br />
Unternehmens oder einer Beteiligung<br />
nicht wesentlich unterschreiten.<br />
• als Gewährung von Umtauschoder<br />
Bezugsrechten auf die zurückgekauften<br />
Aktien an Gläubiger von<br />
Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen.<br />
Der Preis, den der<br />
Inhaber der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung<br />
für den<br />
Erwerb der Aktien zu zahlen hat,<br />
richtet sich nach den Wandel- bzw.<br />
Optionsbedingungen. Der Preis<br />
darf jedoch den Börsenkurs für<br />
Aktien der Kolbenschmidt Pierburg<br />
Aktiengesellschaft mit gleicher<br />
Ausstattung zu dem Zeitpunkt, zu<br />
dem das Wandlungs- oder Optionsrecht<br />
ausgeübt wird, nicht wesentlich<br />
unterschreiten.<br />
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt,<br />
die erworbenen eigenen Aktien<br />
mit Zustimmung <strong>des</strong> Aufsichtsrats<br />
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluß<br />
einzuziehen. Diese Ermächtigung<br />
zum Erwerb eigener Aktien<br />
gilt bis zum 20. Dezember 2001. Die<br />
gemäß Hauptversammlung vom<br />
21. Juni 1999 bestehende, bis zum<br />
21. Dezember 2000 befristete<br />
Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />
Aktien wurde ab Wirksamkeit der<br />
neuen Ermächtigung aufgehoben.<br />
Im <strong>Bericht</strong>sjahr wurde von der<br />
Ermächtigung zum Erwerb eigener<br />
Aktien kein Gebrauch gemacht.<br />
Die Kapitalrücklage blieb im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />
mit TEUR 162.145 unverändert.<br />
Die anderen Gewinnrücklagen<br />
erhöhten sich durch die Einstellung<br />
von TEUR 32 aus dem Jahresüberschuß<br />
<strong>des</strong> Geschäftsjahres auf<br />
TEUR 49.860.<br />
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