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Bericht des Vorstands - KSPG AG

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80<br />

Konzernanhang<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die Abschlüsse der Gesellschaften<br />

sind nach einheitlichen Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden<br />

erstellt.<br />

Die Bewertung der immateriellen<br />

Vermögensgegenstände und der<br />

Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten vermindert<br />

um planmäßige und außerplanmäßige<br />

Abschreibungen. Im<br />

Geschäftsjahr wurden erstmals<br />

Geschäfts- bzw. Firmenwerte aus<br />

Erwerbsvorgängen auf Einzelgesellschaftsebene<br />

aktiviert und planmäßig<br />

gemäß § 255 Abs. 4 HGB abgeschrieben.<br />

Die Herstellungskosten<br />

enthalten keine Fremdkapitalzinsen.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen<br />

abnutzbarer Vermögensgegenstände<br />

werden auf Basis der vorsichtig<br />

geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer<br />

ermittelt. Steuerliche<br />

Mehrabschreibungen werden als<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

ausgewiesen. Den planmäßigen<br />

Abschreibungen liegen im wesentlichen<br />

folgende Nutzungsdauern<br />

zugrunde:<br />

Immaterielle<br />

Vermögensgegenstände 3 Jahre<br />

Gebäude 20 bis 50 Jahre<br />

Technische Anlagen<br />

und Maschinen 5 bis 8 Jahre<br />

Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung 5 bis 10 Jahre<br />

Für die Geschäftsbereiche Kolben,<br />

Gleitlager, Aluminium-Technologie<br />

und Motor Service wurden die<br />

planmäßigen Abschreibungen unverändert<br />

auf Basis der linearen<br />

Abschreibungsmethode ermittelt.<br />

Im Gegensatz zu den hier vorherrschenden<br />

Fertigungsprozessen mit<br />

relativ großer Fertigungstiefe und<br />

überwiegendem Einsatz von Universalmaschinen<br />

liegt der Produktionsschwerpunkt<br />

in den Geschäftsbereichen<br />

Luftversorgung und Pumpen<br />

sowie MotorEngineering auf Montageprozessen.<br />

Die dort eingesetzten<br />

Maschinen und maschinellen Anlagen<br />

sind stärker produktspezifisch.<br />

Für diese Geschäftsbereiche wurde<br />

daher wie in der Vergangenheit –<br />

soweit steuerlich zulässig – die<br />

degressive Abschreibungsmethode<br />

angewandt. Der Übergang von der<br />

degressiven auf die lineare Abschreibung<br />

erfolgt jeweils zu dem Zeitpunkt,<br />

ab dem die lineare Methode<br />

zu höheren Abschreibungsbeträgen<br />

führt. Für Zugänge bei beweglichen<br />

Anlagegütern im ersten Halbjahr<br />

wird die volle Jahresrate und im<br />

zweiten Halbjahr die halbe Jahresrate<br />

der Abschreibungen verrechnet.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

sind in den Zu- und Abgängen <strong>des</strong><br />

<strong>Bericht</strong>sjahres enthalten und werden<br />

in voller Höhe abgeschrieben.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten<br />

oder zum niedrigeren<br />

beizulegenden Wert bilanziert.<br />

Niedrig verzinsliche Ausleihungen<br />

und unverzinsliche Ausleihungen mit<br />

Laufzeiten über einem Jahr werden<br />

abgezinst.<br />

Der Wertansatz der Vorräte entspricht<br />

dem Niederstwertprinzip. Roh-, Hilfsund<br />

Betriebsstoffe werden auf Basis<br />

fortgeschriebener durchschnittlicher<br />

Anschaffungskosten oder mit den<br />

niedrigeren Tagespreisen bewertet.<br />

Die Herstellungskosten für unfertige<br />

und fertige Erzeugnisse enthalten<br />

neben den direkt zurechenbaren<br />

Material-, Lohn- und Sondereinzelkosten<br />

der Fertigung auch angemessene<br />

Teile der Gemeinkosten. Verwaltungs-<br />

und Vertriebskosten werden<br />

nicht aktiviert. Die Obergrenze der<br />

Bewertung bilden die voraussichtlichen<br />

Verkaufserlöse abzüglich der<br />

bis zum Verkauf noch anfallenden<br />

Kosten. Den Bestandsrisiken wird<br />

durch den jeweiligen betrieblichen<br />

Gegebenheiten entsprechende, angemessene<br />

Abwertungen Rechnung<br />

getragen.<br />

Die verlustfreie Auftragsbewertung<br />

wurde unter Bezugnahme auf den<br />

neuen Rechnungslegungsstandard<br />

IDW RS HFA 4 <strong>des</strong> Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer „Zweifelsfragen<br />

zum Ansatz und zur Bewertung von<br />

Drohverlustrückstellungen“ durchgeführt.<br />

Für drohende Verluste werden,<br />

soweit möglich, Wertberichtigungen<br />

aktivisch von den Vorräten abgesetzt.<br />

Darüber hinaus gehende Risiken<br />

werden durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen<br />

abgedeckt. Die<br />

Anwendung <strong>des</strong> neuen Rechnungslegungsstandards<br />

führte zu einer<br />

nennenswerten Verminderung der<br />

Vorratsabwertung und der Rückstellungsbildung,<br />

wodurch sich das<br />

Ergebnis vor Steuern nennenswert<br />

verbessert hat.

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