Bericht des Vorstands - KSPG AG
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Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
werden zum<br />
Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren<br />
Risiken werden durch angemessene<br />
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />
berücksichtigt. Unverzinsliche<br />
und niedrigverzinsliche Forderungen<br />
mit Restlaufzeiten von mehr<br />
als einem Jahr werden abgezinst.<br />
Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten<br />
oder dem niedrigeren<br />
Tageswert am Bilanzstichtag angesetzt.<br />
Der Sonderposten mit Rücklageanteil,<br />
der in Vorjahren für unversteuerte<br />
Rücklagen gemäß Richtlinie<br />
34 Abs. 4 EStR oder sonstiger Vorschriften<br />
sowie für steuerliche Mehrabschreibungen<br />
gemäß § 4 FördergebietsG<br />
und § 6b EstG gebildet<br />
wurde, ist im Geschäftsjahr aufgelöst<br />
worden. Die in Einzelabschlüssen<br />
in Zusammenhang mit der Zuschreibung<br />
von Anteilen an verbundenen<br />
Unternehmen gebildeten Sonderposten<br />
mit Rücklageanteil gemäß<br />
§ 52 Abs. 16 Satz 3 EStG wurden im<br />
Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />
eliminiert.<br />
Die Rückstellungen decken in ausreichendem<br />
Maße die ungewissen<br />
Verbindlichkeiten und tragen allen<br />
erkennbaren Risiken auf der Basis<br />
von Vollkosten Rechnung. Mit<br />
Ausnahme der mit Hilfe versicherungsmathematischer<br />
Methoden<br />
ermittelten Pensions-, Jubiläumsund<br />
Altersteilzeitrückstellungen wird<br />
handelsrechtlich keine Abzinsung<br />
mittel- und längerfristiger Rückstellungen<br />
vorgenommen. Die Ermittlung<br />
der Rückstellungen erfolgt auf Basis<br />
der jeweiligen Kosten- und Preisverhältnisse<br />
zum Bilanzstichtag. Die<br />
Pensionsrückstellungen wurden nach<br />
versicherungsmathemathischen<br />
Berechnungen mit dem Teilwert auf<br />
der Basis eines Zinsfußes von 6%<br />
bewertet. Die aus der Anwendung<br />
der aktuellen Sterbetafeln resultierenden<br />
Erhöhungsbeträge wurden<br />
beginnend mit dem Geschäftsjahr<br />
1998 gleichmäßig über vier Jahre verteilt.<br />
Pensionsrückstellungen amerikanischer<br />
Tochtergesellschaften werden<br />
erstmals entsprechend FAS 87<br />
und FAS 106 bewertet. Es wird jedoch<br />
berücksichtigt, daß der Teilwert<br />
gemäß § 6a EStG nicht unterschritten<br />
wird.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit dem<br />
Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
Die als Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
gegenüber verbundenen<br />
Unternehmen ausgewiesenen Bilanzsalden<br />
betreffen verbundene Unternehmen<br />
<strong>des</strong> Rheinmetall-Konzerns<br />
außerhalb <strong>des</strong> Konsolidierungskreises<br />
der Kolbenschmidt Pierburg<br />
Gruppe.<br />
Im Geschäftsjahr wurde erstmals das<br />
Aktivierungswahlrecht gemäß § 274<br />
Abs. 2 HGB ausgeübt. Für entstehende<br />
Steuerentlastungen aus bestehenden<br />
Unterschieden zwischen<br />
Handels- und Steuerbilanzansätzen<br />
wurden aktive latente Steuern im<br />
Konzernabschluß gebildet. Ebenfalls<br />
erfolgte eine Steuerabgrenzung für<br />
auf Basis einheitlicher Bilanzierungsund<br />
Bewertungsmethoden sowie<br />
erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen<br />
entstehende Steuerbeoder<br />
-entlastungen. Zur Anpassung<br />
an konzerneinheitliche Bilanzierungsmethoden<br />
wurden die im Vorjahr<br />
unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesenen aktiven latenten<br />
Steuern erstmalig separat unter<br />
der Position latente Steuern ausgewiesen.<br />
Der Vorjahresausweis wurde<br />
nicht angepaßt. Ein passivischer<br />
Saldo wird unter den Steuerrückstellungen<br />
ausgewiesen.<br />
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