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Bericht des Vorstands - KSPG AG

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Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />

werden zum<br />

Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren<br />

Risiken werden durch angemessene<br />

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />

berücksichtigt. Unverzinsliche<br />

und niedrigverzinsliche Forderungen<br />

mit Restlaufzeiten von mehr<br />

als einem Jahr werden abgezinst.<br />

Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten<br />

oder dem niedrigeren<br />

Tageswert am Bilanzstichtag angesetzt.<br />

Der Sonderposten mit Rücklageanteil,<br />

der in Vorjahren für unversteuerte<br />

Rücklagen gemäß Richtlinie<br />

34 Abs. 4 EStR oder sonstiger Vorschriften<br />

sowie für steuerliche Mehrabschreibungen<br />

gemäß § 4 FördergebietsG<br />

und § 6b EstG gebildet<br />

wurde, ist im Geschäftsjahr aufgelöst<br />

worden. Die in Einzelabschlüssen<br />

in Zusammenhang mit der Zuschreibung<br />

von Anteilen an verbundenen<br />

Unternehmen gebildeten Sonderposten<br />

mit Rücklageanteil gemäß<br />

§ 52 Abs. 16 Satz 3 EStG wurden im<br />

Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />

eliminiert.<br />

Die Rückstellungen decken in ausreichendem<br />

Maße die ungewissen<br />

Verbindlichkeiten und tragen allen<br />

erkennbaren Risiken auf der Basis<br />

von Vollkosten Rechnung. Mit<br />

Ausnahme der mit Hilfe versicherungsmathematischer<br />

Methoden<br />

ermittelten Pensions-, Jubiläumsund<br />

Altersteilzeitrückstellungen wird<br />

handelsrechtlich keine Abzinsung<br />

mittel- und längerfristiger Rückstellungen<br />

vorgenommen. Die Ermittlung<br />

der Rückstellungen erfolgt auf Basis<br />

der jeweiligen Kosten- und Preisverhältnisse<br />

zum Bilanzstichtag. Die<br />

Pensionsrückstellungen wurden nach<br />

versicherungsmathemathischen<br />

Berechnungen mit dem Teilwert auf<br />

der Basis eines Zinsfußes von 6%<br />

bewertet. Die aus der Anwendung<br />

der aktuellen Sterbetafeln resultierenden<br />

Erhöhungsbeträge wurden<br />

beginnend mit dem Geschäftsjahr<br />

1998 gleichmäßig über vier Jahre verteilt.<br />

Pensionsrückstellungen amerikanischer<br />

Tochtergesellschaften werden<br />

erstmals entsprechend FAS 87<br />

und FAS 106 bewertet. Es wird jedoch<br />

berücksichtigt, daß der Teilwert<br />

gemäß § 6a EStG nicht unterschritten<br />

wird.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem<br />

Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

Die als Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen ausgewiesenen Bilanzsalden<br />

betreffen verbundene Unternehmen<br />

<strong>des</strong> Rheinmetall-Konzerns<br />

außerhalb <strong>des</strong> Konsolidierungskreises<br />

der Kolbenschmidt Pierburg<br />

Gruppe.<br />

Im Geschäftsjahr wurde erstmals das<br />

Aktivierungswahlrecht gemäß § 274<br />

Abs. 2 HGB ausgeübt. Für entstehende<br />

Steuerentlastungen aus bestehenden<br />

Unterschieden zwischen<br />

Handels- und Steuerbilanzansätzen<br />

wurden aktive latente Steuern im<br />

Konzernabschluß gebildet. Ebenfalls<br />

erfolgte eine Steuerabgrenzung für<br />

auf Basis einheitlicher Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden sowie<br />

erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen<br />

entstehende Steuerbeoder<br />

-entlastungen. Zur Anpassung<br />

an konzerneinheitliche Bilanzierungsmethoden<br />

wurden die im Vorjahr<br />

unter den Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesenen aktiven latenten<br />

Steuern erstmalig separat unter<br />

der Position latente Steuern ausgewiesen.<br />

Der Vorjahresausweis wurde<br />

nicht angepaßt. Ein passivischer<br />

Saldo wird unter den Steuerrückstellungen<br />

ausgewiesen.<br />

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