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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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h) Erteilung von Vollmachten zur Veräußerungund Belastung des Schiffes;i) Einforderung der Rückzahlung von nichtdurch Gewinne gedeckten Auszahlungennach Maßgabe des § 21 Ziff. 3 auf Vorschlagdes persönlich haftenden Gesellschafters.3. Der Zustimmung der Gesellschafter bedürfenfolgende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen derGeschäftsführung:a) Veräußerung des Schiffes;b) Aufgabe des Geschäftsbetriebes;c) wesentliche Einschränkung oder Erweiterungdes Unternehmensgegenstandes;oderd) Verpfändung und hypothekarische Belastungdes Schiffes, mit Ausnahme solcherBelastungen, die der Finanzierung desErwerbs des Schiffes dienen.4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäߧ 164 HGB ist im Übrigen ausgeschlossen.5. In Not- und Eilfällen hat der persönlich haftendeGesellschafter das Recht und die Pflicht,unaufschiebbare Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungenmit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes auch ohne Zustimmung des Beiratesoder der Gesellschafter vorzunehmen. Hatder persönlich haftende Gesellschafter hiervonGebrauch gemacht, so hat er den Beirat oder –soweit die Zustimmung der Gesellschafter erforderlichwäre – die Gesellschafter unverzüglichschriftlich zu unterrichten.6. Die Zustimmung des Beirats und der Gesellschaftergemäß vorstehender Ziffern 2 und 3gilt für Abschluss und Vornahme der folgendenGeschäfte und Maßnahmen als erteilt:a) notwendige Kreditaufnahme zum Zweckeder Bauzeit-, Zwischen- und Endfinanzierungdes Schiffes und der damit im Zusammenhangstehenden Hergabe undBestellung von Sicherheiten, einschließlichdes Abschlusses einer Eigenmittelzwischenfinanzierungfür den Zeitraum abder Ablieferung des Schiffes (und zwarauch anstelle der Inanspruchnahme ausetwaigen zugunsten der Gesellschaftgestellten Platzierungsgarantien), sowieVornahme von Devisen- und Zinssicherungsgeschäftenim Zusammenhang mitden diesbezüglich abgeschlossenen Darlehensverträgen;b) Erwerb, Ausrüstung, erstmalige Registrierungund Versicherung des Schiffes, insbesondereauch die Übernahme einesBauvertrages mit der Scheepswerf Jac.den Breejen B.V.;c) Abschluss der Geschäftsbesorgungsverträgemit der <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Seehandlung</strong>gemäß § 16 Ziffer 2 lit. a);d) Abschluss von Verträgen mit Dritten überdie Stellung von Garantien zugunsten derGesellschaft in Bezug auf das von derGesellschaft einzuwerbende Eigenkapital;e) Abschluss des Beförderungsvertrages überdie erstmalige Beschäftigung des Schiffesmit der Tourama Ltd. über die Durchführungvon Flusskreuzfahrten mit dem Schiff;f) Abschluss des Management- und Bewirtschaftungsvertragesmit der River ServicesGmbH über den nautisch-technischen Betriebdes Schiffes, den Hotel- und Cateringbetrieb;g) Übernahme der Verpflichtung gegenüberder Seaconsult H.A.M. GmbH über dieVergütung für die Mitwirkung am Zustandekommendes Erwerbs des Schiffes;Verkaufsprospekt<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>127

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