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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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9. Wichtige Verträge5. Im Falle einer Zwischenanlage von Mitteln (z.B.in Form von Fest- oder Tagesgeld), die derMittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolleunterliegen, verpflichten sich der TREUHÄNDERund der EMITTENT, dafür Sorge zu tragen, dassdas TREUHANDKONTO bzw. das MITTELVER-WENDUNGSKONTROLLKONTO jeweils alsReferenzkonten für die jeweiligen Anlagekonteneingerichtet werden und über die entsprechendenAnlagekonten nur nach Maßgabe dieses§ 2 verfügt werden kann.6. Sollten der TREUHÄNDER oder der EMITTENTweitere TREUHAND- bzw. MITTELVERWEN-DUNGSKONTROLLKONTEN oder Unterkontenhierzu einrichten, gelten die Regelungendieses Vertrages für diese Konten entsprechend.§ 3Mittelfreigabekontrolle1. CERTIS wird erst dann mit der Mittelverwendungskontrollegemäß § 4 beginnen, wennvon dem EMITTENTEN folgende Nachweiseerbracht werden:a) Unterzeichneter Gesellschaftsvertrag desEMITTENTEN.b) Eintragung des EMITTENTEN in dasHandelsregister oder notarielle Anmeldungder Eintragung nebst Eingangsbestätigungdes Handelsregisters.c) Unterzeichneter Treuhand- und Verwaltungsvertragsowie (ggf. anteilige) Einzahlungder Kommanditeinlagen der Anlegeri.H.v. bis zu € 6,78 Mio. nebst Agio aufdas TREUHANDKONTO.d) Nachweis des Schiffshypothekendarlehensin Höhe von € 11.865.000,00 durch einenDarlehensvertrag oder eine zumindestgrundsätzliche Finanzierungszusage einesoder mehrerer Kreditinstitute.e) Nachweis des Eigenmittelvorfinanzierungsdarlehensin Höhe von bis zu€ 5.085.000,00 zur anteiligen Finanzierungdes Schiffsübernahmepreisesdurch einen Darlehensvertrag mit der F.Laeisz GmbH.f) Nachweis des Eigenmittelvorfinanzierungsdarlehensin Höhe von bis zu€ 600.000,00 zur Finanzierung vonFondsnebenkosten durch einen Darlehensvertragmit der F. Laeisz GmbH.g) Billigung des Verkaufsprospektes nach§ 8 des Vermögensanlagengesetzes.2. Als grundsätzliche Finanzierungszusage imSinne des Absatzes 1 gilt auch eine Finanzierungszusage,die noch unter dem Vorbehalt derZustimmung der Kreditgremien des oder der jeweiligenKreditinstitute steht.§ 4Mittelverwendungskontrolle1. CERTIS prüft– für vom TREUHÄNDER veranlasste Verfügungenüber das auf dem TREUHAND-KONTO vorhandene EMISSIONSKAPI-TAL, ob diese ausschließlich zu Gunstendes MITTELVERWENDUNGSKONTROLL-KONTOS des EMITTENTEN gehen, und– für von dem EMITTENTEN veranlassteVerfügungen über das auf das MITTEL-VERWENDUNGSKONTROLLKONTOübertragene EMISSIONSKAPITAL die betragsmäßigeÜbereinstimmung mit demINVESTITIONSPLAN des EMITTENTENund den entsprechenden Verträgen undVergütungsvereinbarungen,jeweils nach Maßgabe der folgenden Absätze.CERTIS ist dabei zur Unterzeichnung dieser Verfügungenberechtigt und verpflichtet, wenn dieZahlungen164 Verkaufsprospekt<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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