Verbraucherinformationen für FernabsatzverträgeGemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche weisen wirauf folgende Informationen gesondert hin:1. Identität, Registerangaben, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte und hauptgeschäftstätigkeitdes Unternehmers sowie Angaben zu anderen gewerblich tätigen Personen, mit denen der Anlegerals Verbraucher geschäftlich zu tun hatEmittent MS „Moldau“ Gmbh & Co. KGMS „Moldau” GmbH & Co. KG (Handelsregister AG Hamburg, HR A 109133), Neue Burg 2, 20457 Hamburg, Deutschland,Telefon 040/34842-0, Fax 040/34842-298, Internet: www.seehandlung.de, E-Mail: info@seehandlung.de, vertreten durchihre persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltungsgesellschaft MS „Moldau” mbH (Handelsregister AG Hamburg, HR B106473), ansässig ebendort, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helge Janßen und Helge Grammerstorf.Hauptgeschäftstätigkeit der MS “Moldau” GmbH & Co. KG ist der Erwerb und der Betrieb des Passagier-Flussschiffes MS “Moldau” und allerhiermit im Zusammenhang stehenden und diesem förderlichen Geschäfte und Handlungen.TreuhänderHT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH (Handelsregister AG Hamburg, HR B 104386), Neue Burg 2, 20457 Hamburg,Deutschland, Telefon 040/34842-233, Fax 040/34842-299, Internet: www.treuhandlung.de, E-Mail: info@treuhandlung.de,vertreten durch die Geschäftsführer Stephanie Brumberg und Jan Bolzen.Hauptgeschäftstätigkeit der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH ist die Übernahme und Verwaltung von treuhänderischen Beteiligungenan Kommanditgesellschaften, die Übernahme der Stellung des Treuhand-Kommanditisten in Fondsgesellschaften sowie die Wahrnehmungder Rechte der Treugeber in den Fondsgesellschaften auf Grundlage von Treuhandverträgen, soweit dazu eine besondere Erlaubnis nichterforderlich ist.Anbieter, Prospektverantwortlicher, Eigenkapitalvermittler<strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG (Handelsregister AG Hamburg, HRA89023), Neue Burg 2, 20457 Hamburg, Deutschland, Telefon 040/34842-0, Fax 040/34842-298, Internet: www.seehandlung.de, E-Mail: info@seehandlung.de, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung <strong>Hamburgische</strong><strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH (Handelsregister AG Hamburg, HR B 57522), ansässig ebendort,diese vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Ritter und Helge Janßen.Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG ist die Entwicklung, Auflegungund Vermarktung von Beteiligungsangeboten für die Beteiligung an beweglichen Anlagegütern, insbesondere an Schiffen, sowie die Beteiligungan diesen.AufsichtsbehördeDie Verwaltung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mbH unterliegt hinsichtlich der Eigenkapitalvermittlungder Aufsicht durch die Handelskammer Hamburg bzw. dem für Gewerbeangelegenheiten zuständigen Bezirksamt Hamburg-Mitte, Freie undHansestadt Hamburg. Darüber hinaus unterliegen die vorstehend unter dieser Ziffer 1. angegebenen Personen bzw. Gesellschaften nicht derAufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde, insbesondere nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).VermittlerIhren Vermittler und seine ladungsfähige Anschrift entnehmen Sie bitte Ihrer Beitrittserklärung.2. Wesentliche Merkmale der Beteiligung und Zustandekommen des Treuhand- und VerwaltungsvertragesDer Verkaufsprospekt „Beteiligungsangebot Flussfahrt <strong>MOLDAU</strong>“ betreffend das Angebot zum Erwerb von Kommanditbeteiligungen an derEinschiffsgesellschaft MS “Moldau” GmbH & Co. KG (im Folgenden „Gesellschaft“) vom 29. Mai 2013 (im Folgenden „Verkaufsprospekt“)mit dem darin abgebildeten Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (im Folgenden „Gesellschaftsvertrag“) und dem Treuhand- undVerwaltungsvertrag (im Folgenden „Treuhand- und Verwaltungsvertrag“; Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertragabgedruckt im Kapitel 9. des Verkaufsprospektes) sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Angaben zu den wesentlichen Merkmalender Beteiligungen des Anlegers an der Gesellschaft und zum Zustandekommen der diesbezüglichen Verträge, auf die nachfolgend näherverwiesen wird.2.1 Mittelbare und unmittelbare Beteiligung des Investors an der GesellschaftDer Anleger beteiligt sich zunächst mittelbar (treugeberisch) über die HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH (im Folgenden „Treuhänder“)an der Gesellschaft. Der Treuhänder hält und verwaltet die Beteiligung des Anlegers auf der Grundlage des zwischen dem Treuhänder und demeinzelnen Anleger – unter Einbeziehung der Gesellschaft – abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Nach näherer Maßgabedes § 6 Ziffer 5 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und § 6 des Gesellschaftsvertrages ist der Anleger nach Abschluss des Treuhand- undVerwaltungsvertrages berechtigt, bzw. auf Verlangen des Treuhänders verpflichtet, sich selbst unmittelbar als Kommanditist im Handelsregisterder Gesellschaft eintragen zu lassen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag bleibt auch in diesem Fall bestehen, und der Treuhänderverwaltet die dann unmittelbare Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt als Verwaltungstreuhänder.2.2 Zustandekommen des Treuhand- und VerwaltungsvertragesDer Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen Anleger und Treuhänder – unter Einbeziehung der Gesellschaft – kommt zustande, nachdemder Anleger dem Treuhänder ein Angebot auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch Unterzeichnung und Übermittlung derBeitrittserklärung unterbreitet und der Treuhänder dieses Angebot angenommen hat. Der Treuhänder ist nicht zur Annahme des Angebotesdes Anlegers verpflichtet. Der Anleger verzichtet für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses auf den Zugang der Annahmeerklärung; der Treuhänderwird ihn jedoch über eine etwaige Annahme des Angebotes schriftlich informieren. Nach erfolgter Annahme erhöht der Treuhänderdie Kommanditeinlage, die er in der Gesellschaft hält, um einen Betrag in Höhe des vom Anleger in seiner Beitrittserklärung angegebenenBeteiligungsbetrages durch entsprechende Erklärung gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft, und hält undverwaltet den dergestalt erhöhten Teil seiner Kommanditeinlage sodann treuhänderisch für den Anleger.2.3 höhe und Verwendung des bei Anlegern einzuwerbenden KommanditkapitalsAuf die vorbezeichnete Weise soll für die Gesellschaft planmäßig zusätzliches Kommanditkapital von € 6.780.000 bei Anlegern eingeworbenwerden. Auf Verlangen des persönlich haftenden Gesellschafters der Gesellschaft kann zusätzlich zu dem vorgenannten Betrag weiteresKommanditkapital für die Gesellschaft von bis zu € 100.000 eingeworben werden. Das so eingeworbene Kommanditkapital soll zusammenmit dem restlichen Kommanditkapital der Gesellschaft und dem von diesen aufgenommenen Fremdkapital überwiegend zur Finanzierungdes Kaufpreises für den Erwerb des Passagier-Flussschiffes MS “Moldau”, für die Zahlung sonstiger Vergütungen und zur Begleichung vonAnlauf- und Finanzierungskosten wie auch sonstiger Nebenkosten der im Verkaufsprospekt dargestellten Vermögensanlage eingesetzt werden(zu Einzelheiten wird auf den in Kapitel 6.1 des Verkaufsprospekts abgedruckten Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplan für dieGesellschaft sowie die dortigen erläuternden Ausführungen verwiesen).2.4 RiDie untenicht ausorgfältiderlich.2.5 AÜber dieSchiffsbschaft oKapiteln2.6 ÜDie Übedes GesZustimmbzw. deeine Übpersönliund denVerkauf3. leDer Treuanzuneherklärun4. GDer GeserklärunindividuBeteiliguden TreuBei nichAnleger5. liLiefer- uder vonregisternotarielmittelbaMaßgabder ÜbeKosten f6. StDie steu7. GDie Prossich auf8. Mau8.1 MDer Ge1 des Gmöglicgrunds8.2 VeBeDie Möder Gebeteiliga) KIsveorGWAnvowis
n wirtiggerand,urchHR Ballerurg,g.de,ngenungnichtHRAung.schedort,gungeteitlungundt deraFin).gesn derros-- undrtragkmaäherer“)demgabe- undelsrenderdemg derbotesTreunderenent undrbeniteresmenrungvonwerrdie2.4 Risiken der Beteiligung des Anlegers an der GesellschaftDie unternehmerische Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft ist mit Risiken verbunden. Ein Totalverlust der Einlage des Anlegers kannnicht ausgeschlossen werden. Damit der Anleger die Beteiligung an der Gesellschaft umfassend beurteilen kann, ist eine vollständige undsorgfältige Lektüre des Verkaufsprospekts einschließlich der Angaben zu den Risiken der Beteiligung (Kapitel 2 des Verkaufsprospekts) erforderlich.Im Zweifelsfall kann zusätzlich die Einholung von rechtlichem und steuerlichem Rat erforderlich werden.2.5 Auszahlungen an die AnlegerÜber die Auszahlungen der Gesellschaft partizipiert der Anleger bis zum Verkauf des Schiffes an den Einnahmen der Gesellschaft aus demSchiffsbetrieb. Beim Verkauf des Schiffes partizipiert der Anleger am Verkaufserlös entweder über seine Beteiligung am Ergebnis der Gesellschaftoder aber im Rahmen der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft (zu den diesbezüglichen Prognosen vgl. die Ausführungen in denKapiteln 6.2 und 6.3 des Verkaufsprospektes).2.6 Übertragung der Beteiligung des Anlegers an der GesellschaftDie Übertragung der (unmittelbaren/mittelbaren) Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft kann nur nach näherer Maßgabe des § 22des Gesellschaftsvertrages bzw. § 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages erfolgen. Eine Übertragung bedarf danach grundsätzlich derZustimmung des persönlich haftenden Gesellschafters der Gesellschaft (bei Übertragung eines unmittelbar gehaltenen Kommanditanteils)bzw. des Treuhänders (bei Übertragung einer mittelbaren treugeberischen Beteiligung). In jedem Fall einer Übertragung wird darüber hinauseine Übertragungsgebühr nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages bzw. des Treuhand- und Verwaltungsvertrages geschuldet. Dempersönlich haftenden Gesellschafter steht im Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht bzgl. der Beteiligung des Anlegers zu. Einzelheiten zu diesenund den übrigen Übertragungsvoraussetzungen sind im Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie im Kapitel 8 desVerkaufsprospekts dargestellt.3. leistungsvorbehalteDer Treuhänder ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Anlegers auf Abschluss eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Beitrittserklärung)anzunehmen. Im Übrigen werden, sobald das einzuwerbende Kommanditkapital vollständig bei Anlegern platziert worden ist, keine Beitrittserklärungenvon Anlegern mehr angenommen. Darüber hinaus bestehen keine Leistungsvorbehalte.4. Gesamtpreis der Beteiligung an der Gesellschaft, Einzelheiten der ZahlungDer Gesamtpreis, den der Anleger für seine Beteiligung an der Gesellschaft zu leisten hat, ist abhängig von dem von ihm in seiner Beitrittserklärunggezeichneten Beteiligungsbetrag, der mindestens € 10.000 betragen und durch € 1.000 teilbar sein muss. Zusätzlich zu seinemindividuellen Beteiligungsbetrag hat der Anleger außerdem ein Agio in Höhe von 3 % seines Beteiligungsbetrages zu zahlen. Den jeweiligenBeteiligungsbetrag zzgl. Agio hat der Anleger als Bareinlage in € unverzüglich nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durchden Treuhänder auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto einzuzahlen. Etwaig anfallende Überweisungsgebühren trägt der Anleger.Bei nicht fristgerechter Einzahlung schuldet der Anleger Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat. Außerdem kann der in Verzug befindlicheAnleger ausgeschlossen werden.5. liefer- und Versandkosten, Kosten der Fernkommunikation und sonstige KostenLiefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Der Anleger trägt alle Bankgebühren, die im Zusammenhang mit der Zahlungder von ihm geschuldeten Beträge anfallen. Zudem trägt der Anleger die Kosten, die mit seiner Eintragung als Kommanditist im Handelsregisterder Gesellschaft entstehen – mit Ausnahme der von den Emittenten zu tragenden Handelsregistergebühren – und die Kosten dernotariellen Beglaubigung der erforderlichen Handelsregistervollmacht. Im Fall der Übertragung der mittelbaren (treugeberischen) oder unmittelbarenBeteiligung fällt eine vom Erwerber der Beteiligung an den Treuhänder zu zahlende einmalige Übertragungsgebühr nach nähererMaßgabe des § 22 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 4 Ziffer 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages an. Im Übrigen können beider Übertragung wie auch bei einer Kündigung der Beteiligung weitere Kosten anfallen (bspw. Gutachterkosten, Transaktionskosten). EigeneKosten für Telefon, Internet, Porto und ähnliches hat der Anleger selbst zu tragen.6. SteuernDie steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger sind im Kapitel 7 des Verkaufsprospekts dargestellt.7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten InformationenDie Prospektangaben und insbesondere die Darstellung zu steuerlichen und sonstigen im Prospekt genannten Rechtsgrundlagen beziehensich auf den Stand zum 29. Mai 2013 und gelten bis zur Mitteilung von nachtragspflichtigen Sachverhalten bzw. Prospektergänzungen.8. Mindestlaufzeit der Beteiligung an der Gesellschaft, vertragliche Kündigungsbedingungen, Ausscheidenaus der Gesellschaft und sonstige Beendigung der Beteiligung an der Gesellschaft8.1 MindestlaufzeitDer Gesellschaftsvertrag und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (§ 4 Ziffer1 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 6 Ziffer 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeitbesteht für den Anleger grundsätzlich jedoch erst zum 31. Dezember 2024, wodurch sich eine entsprechendegrundsätzliche Mindestlaufzeit für die Beteiligung des Anlegers ergibt.8.2 Vertragliche Kündigungsbedingungen / Ausscheiden aus der Gesellschaft und sonstige Beendigung derBeteiligung an der GesellschaftDie Möglichkeiten des Anlegers, seine Beteiligung an der Gesellschaft zu kündigen, unterscheiden sich danach, ob er ander Gesellschaft mittelbar über den Treuhänder oder unmittelbar als im Handelsregister eingetragener Kommanditistbeteiligt ist:a) Kündigungsmöglichkeit vor Eintragung des Anlegers im handelsregisterIst der Anleger an der Gesellschaft mittelbar über den Treuhänder beteiligt, kann er den Treuhand- und Verwaltungsvertragnach näherer Maßgabe von dessen § 6 Ziffer 2 nur ordentlich kündigen, wenn dem Treuhänder eine (anteilige)ordentliche Kündigung der Gesellschaft in Bezug auf die Beteiligung des Anlegers gemäß den Bestimmungen desGesellschaftsvertrages möglich ist, also grundsätzlich nur unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten jeweils mitWirkung zum 31. Dezember eines Jahres, erstmals jedoch mit Wirkung zum 31. Dezember 2024. Die Kündigung desAnlegers hat durch eingeschriebenen Brief (Einschreiben mit Rückschein) an den Treuhänder spätestens vier Wochenvor Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den Vorschriften des § 24 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages zu erfolgen,wobei der Eingang der Kündigungserklärung bei dem Treuhänder maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigungist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bleibt unberührt.bcde9Adr1DGda1DsG1Dimt6szksb1Ew
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