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Individualisierung an HTLs

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HTL - <strong>Individualisierung</strong> im Unterricht3. Unser Leitbild für <strong>Individualisierung</strong> <strong>an</strong> <strong>HTLs</strong>Vom QIBB-Leitbild der technischen Schulen Österreichs abgeleitet ergeben sich imSpeziellen folgende Leitsätze für die <strong>Individualisierung</strong> <strong>an</strong> den technischen SchulenÖsterreichs:Leitsätze1. Jede Schülerin/jeder Schüler soll in ihrer/seiner Einzigartigkeit wertschätzendwahrgenommen werden. Die Maßnahmen zur <strong>Individualisierung</strong> sollen ein Umfeldschaffen, in dem jede Schülerin/jeder Schüler möglichst nach ihren/seinenBedürfnissen und Notwendigkeiten lernen und sich entwickeln k<strong>an</strong>n. 32. Diese Haltung soll von allen Schulpartnern (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern)getragen und <strong>an</strong> den St<strong>an</strong>dorten gelebt werden. 43. Der Weg der <strong>Individualisierung</strong> ermöglicht sowohl die persönliche Entfaltung derSchüler/innen als auch das Erreichen der vereinbarten gemeinsamen Bildungszieleauf den Grundlagen des SchOG und SchUG. 54. <strong>Individualisierung</strong> bedeutet die Förderung von Begabungen und das Einfordern vonLeistung. 65. Die laufende kritische Reflexion der Beteiligten soll die Wirksamkeit der getroffenenMaßnahmen überprüfen und als Impuls zur Weiterentwicklung dienen. Die<strong>Individualisierung</strong> im Unterricht wird als Lernprozess verst<strong>an</strong>den, in dem Fehler alsCh<strong>an</strong>ce und Impuls zur Verbesserung erlebt werden. 7Der Erfolg von Maßnahmen zur <strong>Individualisierung</strong> des Unterrichts <strong>an</strong> den <strong>HTLs</strong> soll <strong>an</strong>folgenden Merkmalen erkennbar sein:• Die Schüler/innen werden zur Stärkung und Weiterentwicklung ihrer sozialen undpersönlichen Kompetenzen auf Basis demokratischer und ethischer Grundwerte<strong>an</strong>geleitet.34567Q-Matrix: 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.7.2, 5.1.3, 5.3.1, 5.4.2 und 6.1.3Q-Matrix: 5.1.2Q-Matrix: 1.2.1, 2.1.1, 2.1.2, 4.1.2, 4.1.3, 6.1.3; SchOG §2Q-Matrix: 5.4.2, 5.4.4Q-Matrix: 2.1.1, 2.1.3, 4.1.3, 5.3.1, 5.3.2, 5.4.2, 5.4.3, 6.1.355

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