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sprungbrett uni? - Kupferblau

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estand, dass sie für eine wichtige Veranstaltungein Referat ausfallen lassen sollte,reichte es Jenny.Jenny brauchte das Hiwi-Gehalt nicht, umihren Lebensunterhalt zu sichern. Deshalbfiel ihr die Kündigung auch leicht. Sie hätteden Job vielleicht behalten, wenn sie dasGeld dringend gebraucht hätte. Jenny istfroh, dass sie diese Entscheidungsfreiheithatte.Wie bei Martin ist auch Jennys ehemaligerChef ein wichtiger Professor an ihremFachbereich. Nach der Kündigung versuchtsie nun, seine Lehrveranstaltungen zumeiden. Andersals für Martinkommt für Jennyeine akademischeKarrierenicht in Frage– und eine weitere Hiwi-Stelle auch nicht.Sie hofft, dass zumindest ihre Nachfolgerindavon profitiert, dass sie den Mund aufgemachthat.Jenny und Martins Geschichten sind keineaußergewöhnlichen Fälle. Ungefähr sowie bei ihnen sehen wahrscheinlich diemeisten Hiwi-Stellen aus. Doch auch wenngroße Skandale eher die Ausnahme sind:Die Normalität ist problematisch genug.Für viele Hiwis ist Überforderung an derTagesordnung.Wenn es mal für Studierende in ihrer Stellenicht gut läuft, landen sie oft bei MargretPaal vom Personalrat. Der ist für Hiwiseigentlich nicht zuständig, denn ohneTarifvertrag gibt es auch keine Interessensvertretung.Trotzdem gibt sie regelmäßigRat, wenn Hiwis nicht mehr weiterwissen.Besonders mit menschlichenKonflikten hat sie es zu tun – denn auchwenn das Verhältnis zwischen Prof undHiwi gut beginnt: Wenn der Chef auch Prüfungenabnimmt und Noten gibt, kann esschnell kippen.Margret Paal berät alle Studierendenindividuell, denn pauschale Antwortengibt es für ihre Fragen nicht. Doch sie rätallen Studierenden, sich über ihre Rechtezu informieren und für sie einzustehen:„Es ist ja schön, wenn der Job Spaß machtund für den späteren Beruf Erfahrungenbringt. Aber auch wenn der Hiwi-Job nichtfür die Existenzsicherung benötigt wird, istunbezahlte Überstundensind keine Ausnahmedas doch umso mehr ein Grund, sich nichtschlecht behandeln zu lassen. Wie soll mandenn sonst für das spätere Berufslebenvorbereitet sein, wenn es wirklich draufankommt?“Margret Paal vom Personalrat und Philippvon der Hiwi-Initiative sind sich einig: DieVerantwortung, seine Rechte zu kennen,trägt jeder selbst. Aber auch die Vorgesetztenmüssen ihrer Rolle gerecht werden:„Ein Vorgesetzter hat die Pflicht, sich überdie Rechte des Arbeitnehmers zu informieren.Professoren sind davon nicht ausgenommen,nur weil sie Wissenschaftlersind.“Das System Universitäthat vielestrukturelle Probleme.Viele Einrichtungensindunterfinanziert und müssen sparen, wo siekönnen – auch beim Personal. Deshalb istes kein Wunder, dass auch Prüfungsämterstudentische Hilfskräfte beschäftigen,obwohl diese eigentlich nur in Forschungund Lehre tätig sein dürfen (siehe Infokasten).Dieser Kreislauf müsse durchbrochenwerden, so Margret Paal: „Das Rektoratmuss mit dem Land verhandeln, damit dasPersonal angemessen finanziert werdenkann.“Doch um das zu erreichen, müssten dieLeiter der Einrichtungen das Rektorat daraufaufmerksam machen, dass ihr Budgetnicht ausreicht. Und die Hiwis, wie zum BeispielMartin, müssten ihren Chefs deutlichmachen, dass sie viel mehr arbeiten, als siean Stunden bezahlt bekommen.Wenige Stunden, kurze Vertragslaufzeiten,wenig Geld – während des Studiums machtdas vielen nichts aus. Jenny, die ihre Stellegekündigt hat, ist eher die Ausnahme. Fürdie anderen sind die kurzen Vertragslaufzeitenein willkommenes Mittel, der Konfrontationaus dem Weg zu gehen. Wie fürMartin ist es für sie eben „nur ein Hiwi-Job“.Doch wenn sich diese Einstellung auf dasspätere Berufsleben überträgt und ehemaligeHiwis auch als Arbeitnehmer undArbeitnehmerinnen nicht für ihre Rechteeintreten, schnappt die Hiwi-Falle zu. Dennaus „nur ein Hiwi-Job“ wird dann möglicherweisenur eine Doktoranden-Stelle,nur ein Traineeship - oder nur der Job.Tipps für Hiwis1. Du hast Anspruch auf Urlaub.Jeder Hiwi hat Anspruch auf vier WochenUrlaub im Jahr. Das heißt: Wenn du einenTag in der Woche arbeitest, kannst du imJahr viermal zu Hause bleiben und wirstdafür trotzdem bezahlt. Arbeitest duregelmäßig drei Tage in der Woche, stehendir 12 Urlaubstage im Jahr zu.Wenn die Hiwi-Stellen in den Tarifvertragdes Öffentlichen Rechts eingegliedertwürden, wären es sogar fünf WochenUrlaub im Jahr.2. Wenn du krank bist, wirst dutrotzdem bezahlt.Du musst nicht krank zur Arbeit gehen undbrauchst die Stunden auch nicht nachzuholen,sondern erhältst bis zu sechsWochen lang dein volles Gehalt. Voraussetzungdafür: Du bist bereits seit vierWochen bei deinem Arbeitgeber angestelltund legst ab dem dritten Krankheitstageine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungvor.3. Feiertage kannst du dir vollanrechnen lassen.Wenn du normalerweise am Donnerstagarbeitest, bekommst du dein Gehalt auchfür die Feiertage Himmelfahrt und Fronleichnam.Du musst die Arbeitszeit nichtnachholen.4. Bist du ein „unechter“ Hiwi?Ganz unten auf deinem Arbeitsvertragsteht: „Mir ist bekannt, dass wissenschaftliche/ studentische Hilfskräfte nur Hilfstätigkeitenin Forschung und Lehre ausübendürfen“. Hilfstätigkeiten in Forschung undLehre sind zum Beispiel Tutorien oder Literaturrechercheund andere wissenschaftlicheZuarbeiten. Bibliotheksaufsichten,Kopierarbeiten und andere administrativeTätigkeiten gehören nicht dazu. SolcheArbeiten müssen laut Landeshochschulgesetznach dem öffentlichen Tarifvertragentlohnt werden.Trotzdem gibt es etwa 400 Hiwi-Stellen,die nichts mit Forschung und Lehre zu tunhaben. Nach dem öffentlichen Tarifvertragmüssten diese Stellen mit 14 Euro die Stundeoder mehr vergütet werden.11

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