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Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

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140e. VergütungDie Vergütung des Treuhänders wird von der Gesellschaft getragen und beträgt 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagen zumZeitpunkt der Schließung des Fonds zzgl. einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung wird mit einemInflationsausgleich um 10 % alle fünf Jahre erhöht. Erstmals erfolgt die Erhöhung für das Jahr 2019.f. Dauer und Beendigung des TreuhandvertragesDas Treuhandverhältnis wird für die Zeit der Beteiligung des Treuhänders an der Gesellschaft geschlossen. Der Treuhänder kann dasTreuhandverhältnis gegenüber einzelnen Treugebern, oder einheitlich allen Treugebern, mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresendekündigen, erstmalig zum 31.12.2016.g. Ausscheiden des TreuhändersKündigt der Treuhänder den Treuhandvertrag, bestimmen die Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten.MittelverwendungskontrollvertragDer Mittelverwendungskontrollvertrag vom 07.01.2013 ist im Kapitel „Verträge“ vollständig abgedruckt. Im Folgenden sind die Eckpunktedes Vertrages aufgeführt:a. VertragspartnerLangheinrich Treuhand GmbH als Mittelverwendungskontrolleur und die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als Emittent.b. AufgabenDie Langheinrich Treuhand GmbH übernimmt die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs. Der Mittelverwendungskontrolleur hatfolgende Aufgabe: Zustimmung zu Auszahlungen vom Eigenkapitaleinzahlungskonto soweit die Zahlungen in Übereinstimmung sind mitden Voraussetzungen im Mittelverwendungskontrollvertrag. Diese sind:1. Zahlungen zur Durchführung von Investitionen in Übereinstimmung mit dem Investitionsplan der Auftraggeberin.2. Zahlungen von im Investitionsplan vorgesehenen Vergütungen sowie von Abschlagszahlungen hierauf gemäß den abgeschlossenenvertraglichen Vereinbarungen bei entsprechender Rechnungsstellung durch den betreffenden Vertragspartner.3. Erstattung von nachgewiesenen Auslagen an die Geschäftsführung der Auftraggeberin4. Rückzahlungen von eingezahltem Kapital an Kommanditisten bzw. Treugeber, die nach Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberin ausder Gesellschaft ausgeschlossen wurden bzw. bei denen der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertrag zurückgetreten ist.5. Begleichung fälliger gesetzlicher Verbindlichkeiten der Auftraggeberin.6. Zahlungen, die durch einen Gesellschafterbeschluss der Auftraggeberin genehmigt wurden.7. Verzinsliche Zwischenanlage der auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel.Rechtsgrundlage dafür ist der im Kapitel „Verträge“ abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag.c. VergütungDie mit dem Mittelverwendungskontrolleur vereinbarte Vergütung beträgt 0,10 % des gezeichneten Eigenkapitals. Das entspricht beieinem Platzierungsvolumen von EUR 9,0 Mio. einem Betrag von EUR 9.000 zzgl. einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Vergütung ist fällig bei vollständiger Platzierung der Vermögensanlage, jedoch spätestens zum 30.12.2013.d. HaftungDer Mittelverwendungskontrolleur haftet lediglich für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen im Rahmen des vorliegendenVertragsverhältnisses und der danach geschuldeten Leistungen. Eine Haftung für den Eintritt der von der Auftraggeberin angestrebtenwirtschaftlichen und/oder steuerlichen Ziele wird nicht übernommen.

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