12.07.2015 Aufrufe

Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1592. Der Treuhänder ist verpflichtet, die im Rahmen seiner Treuhandtätigkeit erhaltenen Vermögenswerte von seinem eigenen Vermögengetrennt zu halten.Der Treuhänder tritt hiermit alles, was er aufgrund des Treuhandverhältnisses von der Gesellschaft erhält, insbesondere anteiligeGewinnansprüche, Ausschüttungen und den Anteil des Treugebers an einem Liquidationsüberschuss an den Treugeber ab. DerTreugeber nimmt die Abtretungen an. Der Treugeber ermächtigt den Treuhänder die an ihn abgetretenen Ansprüche in eigenem Nameneinzuziehen.§ 4 Abtretung im Fall von ZwangsvollstreckungsmaßnahmenFür den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treuhänders oder der Ablehnung eines solchen Verfahrensmangels Masse oder falls ein Gläubiger des Treuhänders Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den von dem Treuhänder gehaltenenKommanditanteil betreibt und diese nicht binnen zweier Monate wieder aufgehoben werden, tritt der Treuhänder den für den Treugebertreuhänderisch gehaltenen Geschäftsanteil an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt bereits hiermit die Abtretung an. Die Übertragungdes Gesellschaftsanteils erfolgt aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister.§ 5 Aufgaben des Treuhänders1. Der Treuhänder informiert den Treugeber im erforderlichen Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft.2. Der Treuhänder übersendet dem Treugeber den Jahresabschluss der Gesellschaft. Die für die Erstellung der Rechnungslegungerforderlichen Unterlagen werden bei dem Treuhänder oder bei der Gesellschaft aufbewahrt. Eine Übersendung von Kontoauszügen,Belegen oder sonstigen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Treugebers.3. Der Treuhänder führt ein Gesellschafterregister, in das die Daten sämtlicher Treugeber eingetragen werden. Der Treugeber istverpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, insbesondere Wohnsitz, Anschrift, Finanzamt und Steuernummer unverzüglichdem Treuhänder schriftlich mitzuteilen. Schriftliche Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers gelten nachdem gewöhnlichen Postlauf als dem Treugeber zugegangen. Der Treugeber stimmt der EDV-mäßigen Erfassung und Weitergabe seinerpersonenbezogenen Daten im Rahmen und zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu.4. Der Treuhänder nimmt unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichenRechte und Pflichten des Kommanditisten wahr. Der Treugeber ist berechtigt, dem Treuhänder Weisungen über die Ausübung seinesStimmrechts zu erteilen. Soweit diese nicht gegen gesellschaftliche Treuepflichten verstoßen oder aus einem anderen Grund rechtswidrigsind, sind diese Weisungen bindend für den Treuhänder.5. Soweit der Treugeber an den Gesellschafterversammlungen teilnimmt und dort das auf seinen Gesellschaftsanteil entfallendeStimmrecht selbst wahrnehmen will, hat der Treuhänder die ihm hierfür erforderliche Vollmacht zu erteilen. Der Treugeber muss derGesellschaft bis zum Beginn der jeweiligen Gesellschafterversammlung in schriftlicher Form mitteilen, dass er die Vollmacht nutzenwird.6. Der Treugeber beauftragt den Treuhänder mit der Vornahme sämtlicher vorstehender Rechtsgeschäfte und Handlungen und erteiltihm insoweit umfassende rechtsgeschäftliche Vollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Der Treuhänder istberechtigt, die in Abs. 2 und 3 aufgeführten Tätigkeiten durch Unterbeauftragte durchführen zu lassen.§ 6 Freistellungsverpflichtungen gegenüber dem Treuhänder1. Der Treuhänder hat einen Anspruch darauf von dem Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die ihm imZusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Beteiligung des Treugebers entstehen, soweit der Treuhänder nicht nachdiesem Treuhandvertrag zur Tragung der entsprechenden Kosten verpflichtet ist. Der Freistellungsanspruch gegenüber dem Treugeberist begrenzt auf den Betrag der von dem Treugeber übernommen Kommanditeinlage zuzüglich des Agios. Der Freistellungsanspruchbesteht nicht, soweit der Treugeber die Pflichteinlage zuzüglich des Agios an die Gesellschaft geleistet und nicht erstattet bekommenhat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!