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Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

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28k. Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft.l. Recht zur Übertragung der Geschäftsanteile.m. Pflicht zur Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlage, zusätzlich Agio, zu dem in der Beitrittserklärung genannten Zeitpunktauf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto.n. Rückzahlungsverpflichtung bezüglich des Differenzbetrages zwischen der Ausschüttung (oder Vorabausschüttung) und denanrechenbaren anteiligen Gewinnen der Gesellschaft falls z.B. die Gesellschaft aufgelöst wird und die Ausschüttungen nicht durchGewinne abgedeckt waren.o. Übernahme einer Haftsumme in Höhe von 0,1 % der übernommenen Kommanditeinlage.p. Pflicht der Anleger unverzüglich die Gesellschaft über einen Wechsel der Adresse und/oder Bankverbindung zu informieren.Abweichende Rechte der Gesellschafter des EmittentenZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat der Emittent zwei Gesellschafter, die <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH als Gründungskomplementärund die <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH als Gründungskommanditisten.Folgende abweichenden Rechte stehen den Gesellschaftern des Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung zu, in Klammerder jeweilige Paragraph im Gesellschaftsvertrag:• Die Komplementärin hat keine Einlage geleistet und nimmt nicht am Gewinn und Verlust teil. (§ 3 Abs. 1; § 17 Abs. 1 e)• Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten beträgt EUR 1.000. (§ 3 Abs. 2)• Die Komplementärin ist unwiderruflich bevollmächtigt namens aller jeweiligen Gesellschafter das Gesellschaftskapital während derPlatzierungsphase zu erhöhen. (§ 4 Abs. 1)• Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditeinlage mit Zustimmung der Komplementärin gemäß dem Umfangder mit Treugebern geschlossenen Treuhandverträge ohne Zustimmung der Gesellschafter zu erhöhen oder herabzusetzen(§ 4 Abs.1).• Der Treuhandkommanditist hat kein Agio in Höhe von 5 % der von ihm übernommenen Kommanditeinlage zu zahlen.(§ 4 Abs. 2)• Der Treuhandkommanditist beteiligt sich rechtlich im eigenen Namen wirtschaftlich aber auf Rechnung und im Interesseder Treugeber. (§ 4 Abs. 3)• Der Treuhandkommanditist kann die Herabsetzung seines Kommanditanteils verlangen falls Treuhandverhältnisse aufgelöstwerden. (§ 4 Abs. 3)• Der Treuhandkommanditist erhält eine Vergütung in Höhe von 0,005 % p.a. der Summe der Kommanditeinlagen zum Zeitpunktder Schließung des Fonds. (§ 6 Abs. 5)• Die Komplementärin ist berechtigt im Namen des Treuhandkommanditisten die fristlose außerordentliche Kündigungdes Treuhandvertrages gegenüber einem Treugeberkommanditisten zu erklären soweit dieser seiner Zahlungsverpflichtungbezüglich seiner Kommanditeinlage und/oder des Agios trotz Mahnung und Nachfristsetzung ganz oder teilweise nicht nachkommt.(§ 7 Abs. 4)• Die Geschäftsführung für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb obliegt der Komplementärin; sie ist alleinvertretungsberechtigt.(§ 9 Abs. 1 ff)• Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter geladen sind und der Treuhandkommanditistanwesend ist. (§ 13 Abs. 3)• Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das ihm zustehende Stimmrecht bei einer Gesellschafterversammlung uneinheitlichauszuüben. (§ 13 Abs. 5)• Die Komplementärin erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500 p.a. für die Geschäftsführung und Haftungsübernahmesowie eine einmalige Vergütung von 0,16 % der gezeichneten Kapitalerhöhung in der Gründungsphase. (§ 15 Abs. 1)• Die Komplementärin erhält eine Vergütung in Höhe von 1 % p.a. des geleisteten Kommanditkapitals in der Betriebsphasesowie die Erstattung der Auslagen. (§ 15 Abs. 2)• Die Komplementärin erhält eine Erfolgsbeteiligung so die Gesamtausschüttungen höher sind als prognostiziert. Diese beträgt20 % des die Gesamtausschüttung übersteigenden Betrages bis zu einer Gesamtausschüttung von 300 %; bei einer höherenGesamtausschüttung beträgt die Beteiligung an dem die Prognose übersteigenden Betrag 30 %. (§ 15 Abs. 3)

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