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Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

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51Inflationsgeschützte, gesetzlich garantierte EinspeisevergütungDie Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt in Frankreich - wie auch in Deutschland - über eine Einspeisevergütung.Stromversorger und Verteilnetzbetreiber sind dazu verpflichtet, mit den Betreibern der Windkraftanlagen Verträge über die Abnahme undVergütung des erzeugten Stroms zu einer festgelegten Höhe zu schließen. Es besteht Kontrahierungszwang Art. 10 Loi n°2000-108.Die Verordnung über den Einspeisetarif sieht eine feste Vergütung in Gestalt von Mindestvergütungssätzen vor. Die im November 2008festgelegte Einspeisevergütung für Windkraftanlagen an Land beträgt 8,2 ct. Je nach Jahr, in dem die Anlage genehmigt wurde, passtsich der Basistarif nach oben an Art. 10 Loi n°2000-108.Die Höhe des Einspeisetarifs richtet sich in Frankreich nicht nach dem Tag des tatsächlichen Netzanschlusses sondern nach dem Tag,an dem der Energieversorger den Vertrag mit dem Betreiber der Anlage zur Netzeinspeisung abschließt (Contrat Ouvrant Droit à Obligationd’Achat).<strong>Leonidas</strong> investiert ausschließlich in Projekte, für die sowohl der Verteilnetzbetreiber als auch der Energieversorger den Netzanschlusssowie die Einspeisung des produzierten Stroms entsprechend dem Gesetz bestätigt haben. Damit steht der Einspeisetarif für dienächsten 15 Jahre fest. Ab dem Vorliegen der Genehmigungen hat <strong>Leonidas</strong> 36 Monate Zeit den Windpark ans Stromnetz anzuschließen.Eine zeitliche Verzögerung beim Aufbau der Windkraftanlagen führt daher nicht zu einer Reduktion der Einspeisevergütung – wiemöglicherweise in Deutschland - sondern lediglich zu späteren Einnahmen.Zusätzlich zur ohnehin schon attraktiven Einspeisevergütung wird der Einspeisetarif in Frankreich einmal jährlich zum 1. Novemberan die Inflation angepasst. Ein zusätzlicher Schutz für Investoren, den das deutsche Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energiennicht kennt. Der Vergütungsanspruch ist zeitlich auf 15 Jahre befristet. Eine jährliche Förderhöchstgrenze gibt es im Gegensatzzur Photovoltaik nicht. 23Inflationsanpassung = 0,4 % + 0,4 * Index der Arbeitskosten der Maschinenbauindustrie + 0,2 * Index der Erzeugerpreise in der IndustrieBetrachtet man die Anpassungen des Einspeisetarifs in den Jahren 2009 bis 2011, so kommt man auf eine jährliche Steigerung derVergütung von 2,64 Prozent pro Jahr. Die vorsichtige Kalkulation des Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> geht von einer jährlichenAnpassung des Einspeisetarifs an die Inflation von 1,5 Prozent pro Jahr aus.Vergütung auch bei NetzüberlastungIn Frankreich wird nur etwas mehr als 2 Prozent des Stroms aus Windkraftanlagen gewonnen. Das entspricht einer Gesamtleistungvon ca. 7 GW. Der Anteil an Photovoltaikanlagen ist noch geringer und liegt bei einer Gesamtleistung von 3,9 GW und macht damitweniger als 0,5 Prozent des jährlichen Strombedarfs der Franzosen aus. Im Vergleich dazu sind in Deutschland Windkraftanlagenmit einer Gesamtleistung von mehr als 30 GW in Betrieb. Die Leistung der insgesamt installierten PV-Anlagen beträgt bereits ebenfallsmehr als 30 GW. Insgesamt sind in Frankreich knapp 10 GW Solar- und Windkraftanlagen am Netz, in Deutschland zusammenüber 60 GW. In der Praxis kommt es bei starker Sonneneinstrahlung und hohem Windaufkommen daher in Deutschlanddeutlich häufiger zu Netzüberlastungen als in Frankreich.Für beide Nationen gilt: Der Staat ist per Gesetz verpflichtet die gesamte Stromproduktion einer Windkraftanlage zu einem vereinbartenPreis (Einspeisetarif) abzukaufen. Kann der Strom einer betriebsbereiten Windkraftanlage aufgrund einer Überlastung des Netzesausnahmsweise nicht eingespeist werden, so muss der Netzbetreiber dem Betreiber des Windparks die entgangenen Einnahmen inGeld ersetzen.

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