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1 Rechtsgeschäftliche Errichtung von Grundpfandrechten ... - Vischer

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VISCHER - Publikationen Prof. Dr. Ch. Brückner 27<br />

<strong>Rechtsgeschäftliche</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>von</strong> <strong>Grundpfandrechten</strong> - Umfang des Formzwangs und zeitl. Beginn der Pfandsicherheit<br />

Das zweite Postulat de lege ferenda geht dahin, die <strong>Errichtung</strong> des Grundpfandes dem Formzwang<br />

der öffentlichen Beurkundung zu unterstellen, unabhängig da<strong>von</strong>, ob sie vertraglich oder nichtvertraglich<br />

erfolgt. Art. 799 Abs. 2 ZGB sollte, in Anlehnung an die Formulierung <strong>von</strong> Art. 493<br />

Abs. 2 OR, folgenden Wortlaut erhalten: "Die Verpfändungserklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung".<br />

Die Aufhebung <strong>von</strong> Art. 20 Abs. 1 GBV wäre die logische Folge, nachdem der zweite<br />

Absatz dieses Artikels durch BGE 121 III 97 bereits ausser Kraft gesetzt worden ist.

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