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Geschäftsbericht 2005/06 - Sonova

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Anhang zur Konzernrechnung<br />

1. Geschäftstätigkeit<br />

Die Phonak Gruppe (nachfolgend die «Gruppe») ist auf die<br />

Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb technologisch<br />

führender Hörsysteme für Kinder und Erwachsene mit Hörschädigung<br />

spezialisiert. Die Gruppe ist weltweit aktiv und vertreibt<br />

ihre Produkte in mehr als 70 Ländern über ihre eigenen Vertriebsgesellschaften<br />

und über unabhängige Distributoren. Die Dachgesellschaft<br />

der Gruppe ist die Phonak Holding AG, eine Aktiengesellschaft<br />

mit Sitz in Stäfa (Schweiz). Das Domizil der<br />

Gesellschaft befindet sich an der Laubisrütistrasse 28, CH-8712<br />

Stäfa (Schweiz).<br />

2. Änderungen in der Bilanzierungspraxis<br />

2003 wurden vom International Accounting Standard<br />

Board (IASB) die Standards IAS 32 «Finanzinstrumente: Ausweis<br />

und Darstellung» sowie IAS 39 «Finanzinstrumente: Bilanzierung<br />

und Bewertung» revidiert. Daneben wurden im Rahmen des «IASB<br />

Improvement Projects» weitere 14 IAS Standards überarbeitet.<br />

Weiter wurden 2004 vom IASB die International Financial Reporting<br />

Standards IFRS 2 «Aktienbasierte Vergütung», IFRS 3 «Unternehmenszusammenschlüsse»,<br />

IFRS 4 «Versicherungsverträge»,<br />

IFRS 5 «Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />

und aufgegebene Geschäftsbereiche» sowie revidierte Versionen<br />

von IAS 36 «Wertminderung von Vermögenswerten»,<br />

IAS 38 «Immaterielle Vermögenswerte» und weitere Änderungen<br />

des IAS 39 publiziert.<br />

Die Phonak Gruppe hat die Anforderungen der neuen Standards<br />

ab dem 1. April <strong>2005</strong> umgesetzt. Eine Ausnahme bilden die<br />

Bestimmungen von IFRS 3 sowie IAS 36 (überarbeitet) und IAS<br />

38 (überarbeitet), die bereits im Berichtsjahr 2004/05 umgesetzt<br />

wurden.<br />

IAS 1 (überarbeitet) Darstellung des Abschlusses. Nach<br />

den neuesten Anpassungen in IAS 1 gilt es mitunter die Minderheitsanteile<br />

an zu konsolidierenden Geschäftseinheiten als<br />

einen Bestandteil des Konzern-Eigenkapitals zu bilanzieren, statt<br />

wie bisher als eigene Position in der Bilanz. Auch die Minderheitsanteile<br />

am Gewinn der zu konsolidierenden Geschäftseinheiten<br />

werden als Teil des konsolidierten Konzerngewinnes gezeigt.<br />

50<br />

Konzern-Jahresrechnung<br />

Im Zusammenhang mit den Änderungen von IAS 1<br />

(überarbeitet) werden die Nebenkosten des Verkaufs nicht mehr<br />

als einzelne Zeile in der Konzern-Erfolgsrechnung gezeigt.<br />

Nebenkosten des Verkaufs in Höhe von insgesamt CHF 28,1 Mio.<br />

(Vorjahr CHF 26,7 Mio.) wurden im Umfang von CHF 19,4 Mio.<br />

(Vorjahr CHF 18,4 Mio.) mit dem Umsatz verrechnet, CHF 2,0 Mio.<br />

(Vorjahr 1,9 Mio.) zu Herstellkosten der verkauften Produkte,<br />

CHF 4,8 Mio. (Vorjahr CHF 4,5 Mio.) zu Vertrieb und Marketing<br />

sowie CHF 1,9 Mio. (Vorjahr CHF 1,9 Mio.) zu Administration<br />

umklassifiziert.<br />

IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung. Der neue Standard verlangt,<br />

dass der Fair Value auf allen Kapitalbeteiligungsleistungen<br />

zu Gunsten der Mitarbeitenden zum Zeitpunkt der Gewährung<br />

geschätzt und über den Erdienungszeitraum («vesting period»)<br />

erfolgswirksam als Aufwand verbucht wird. Der Aufwand wird in<br />

der entsprechenden Position in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />

Dieser Standard muss für alle aktienbasierten Leistungen an die<br />

Mitarbeiter, die nach dem 7. November 2002 getätigt und die<br />

nicht vor dem 1. April <strong>2005</strong> erdient wurden, retrospektiv unter<br />

Berücksichtigung gewisser Übergangsbestimmungen angewendet<br />

werden. Die Auswirkungen von IFRS 2 sind detailliert in<br />

Anmerkung 32 aufgeführt.<br />

Die Gruppe hat ferner entschieden, vorzeitig die Anpassung<br />

in IAS 21 «Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse:<br />

Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb»<br />

umzusetzen, welche seit 1. Januar 20<strong>06</strong> gültig ist und verlangt,<br />

dass sämtliche währungsbedingte Kursdifferenzen von monetären<br />

Positionen, welche Teil der Nettoinvestitionen in ausländische<br />

Geschäftsbetriebe sind, als separater Bestandteil des Eigenkapitals<br />

im konsolidierten Jahresabschluss gezeigt werden. Im vergangenen<br />

Berichtsjahr wurden lediglich die monetären Posten in der<br />

funktionalen Währung der Darlehensgeber oder -nehmer über das<br />

Eigenkapital gebucht.<br />

Änderungen in den Bilanzierungsrichtlinien durch neue oder<br />

überarbeitete Standards werden retrospektiv angewendet, sofern<br />

nicht anderweitig in den Übergangsbestimmungen zu den einzelnen<br />

Standards oder Interpretationen vorgegeben. Die retrospektive<br />

Anwendung erfordert, dass die Vergleichszahlen und die Eröffnungsbilanz<br />

so überarbeitet werden, als ob die neuen Bilanzierungsrichtlinien<br />

schon immer angewendet worden wären.<br />

Die Phonak Gruppe hat die Auswirkungen der weiteren<br />

überarbeiteten oder neuen Standards beurteilt und kam zu dem<br />

Schluss, dass keine wesentlichen Effekte auf die konsolidierte<br />

Jahresrechnung – abgesehen von erweiterten Anforderungen<br />

in der Offenlegung – zu erwarten sind.<br />

Die folgenden neuen oder überarbeiteten IFRS Standards<br />

werden für das Berichtsjahr beginnend am oder nach dem<br />

1. Januar 20<strong>06</strong> oder 2007 wirksam:

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