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Geschäftsbericht 2005/06 - Sonova

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IAS 19 (Anpassungen), Leistungen an Arbeitnehmer<br />

(Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IAS 39 (Anpassungen), Cash Flow Hedge Accounting bei<br />

erwarteten Konzerntransaktionen (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IAS 39 (Anpassungen), Fair Value Option<br />

(Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IAS 39 und IFRS 4 (Anpassungen), Versicherungsverträge und<br />

Finanzgarantien (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IFRS 1 (Anpassungen), Erstmalige Anwendung der International<br />

Financial Reporting Standards (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>),<br />

IFRS 6, Exploration und Evaluierung von mineralischen<br />

Ressourcen (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IFRS 7, Finanzinstrumente: Offenlegung und ergänzende<br />

Anpassungen zu IAS 1, Darstellung des Abschlusses –<br />

Erläuterungen zum Eigenkapital (Gültig ab 1. Januar 2007).<br />

IFRIC 4, Feststellung, ob eine Vereinbarung ein<br />

Leasingverhältnis enthält (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IFRIC 5, Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung<br />

und Umweltsanierung (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />

IFRIC 6, Verpflichtungen aus der Teilnahme an bestimmten<br />

Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte<br />

(Gültig ab 1. Dezember <strong>2005</strong>).<br />

Die Gruppe hat die Auswirkungen der Veränderungen dieser<br />

Standards beurteilt und kam zu dem Schluss, dass keine wesentlichen<br />

Effekte auf das konsolidierte Ergebnis und die finanzielle<br />

Lage entstehen, obwohl die Offenlegungsvorschriften – besonders<br />

in IFRS 7 «Finanzinstrumente: Offenlegung», die ab dem 1. Januar<br />

2007 zur Anwendung kommen, ausgeweitet werden.<br />

3. Grundsätze für die Konzern-<br />

Rechnungslegung<br />

Die Konzernrechnung der Gruppe basiert auf den nach einheitlichen<br />

Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften<br />

per 31. März. Die Rechnungslegung erfolgt basierend<br />

auf historischen Kosten mit Ausnahme der Neubewertung<br />

bestimmter Finanzanlagen zum Marktwert, in Übereinstimmung<br />

mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), einschliesslich<br />

der International Accounting Standards und der Interpretationen<br />

des International Accounting Standards Board<br />

(IASB). Die Konzernrechnung wurde am 12. Mai 20<strong>06</strong> vom Verwaltungsrat<br />

der Phonak Holding AG genehmigt.<br />

Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der<br />

Phonak Holding AG sowie der in- und ausländischen Konzerngesellschaften,<br />

welche die Phonak Holding AG beherrscht. Eine<br />

Liste der wesentlichen Konzerngesellschaften ist in Anmerkung<br />

38 wiedergegeben.<br />

Die finanzielle Berichterstattung erfordert vom Management<br />

Einschätzungen und Annahmen, welche die ausgewiesenen<br />

Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eventualschulden und<br />

-forderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung sowie Erträge und<br />

Aufwendungen der Berichtsperiode beeinflussen. Die effektiven<br />

Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.<br />

3.1 Konsolidierungsgrundsätze<br />

Beteiligungen an Tochtergesellschaften<br />

Tochtergesellschaften sind vollumfänglich konsolidiert. Tochtergesellschaften<br />

sind Gesellschaften, welche von der Phonak<br />

Holding AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Beherrschung<br />

ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik einer Gesellschaft<br />

zu bestimmen, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen.<br />

Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn die Muttergesellschaft,<br />

entweder direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften,<br />

über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft<br />

verfügt. Dies gilt nicht, wenn sich in aussergewöhnlichen<br />

Umständen eindeutig nachweisen lässt, dass ein derartiger<br />

Besitz keine Beherrschung begründet. Bei der Vollkonsolidierung<br />

werden 100% der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge<br />

und Aufwendungen eingeschlossen. Die Anteile der Minderheiten<br />

am Eigenkapital und am Gewinn werden separat in der Bilanz<br />

und der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Veränderungen der Minderheitsanteile<br />

werden nach dem «modifizierten Muttergesellschaftsmodell»<br />

behandelt, wobei der bezahlte Betrag über dem<br />

anteiligen Buchwert der zurechenbaren, akquirierten Nettoaktiven<br />

als Goodwill ausgewiesen wird.<br />

Konzern-Jahresrechnung<br />

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