Geschäftsbericht 2005/06 - Sonova
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IAS 19 (Anpassungen), Leistungen an Arbeitnehmer<br />
(Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IAS 39 (Anpassungen), Cash Flow Hedge Accounting bei<br />
erwarteten Konzerntransaktionen (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IAS 39 (Anpassungen), Fair Value Option<br />
(Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IAS 39 und IFRS 4 (Anpassungen), Versicherungsverträge und<br />
Finanzgarantien (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IFRS 1 (Anpassungen), Erstmalige Anwendung der International<br />
Financial Reporting Standards (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>),<br />
IFRS 6, Exploration und Evaluierung von mineralischen<br />
Ressourcen (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IFRS 7, Finanzinstrumente: Offenlegung und ergänzende<br />
Anpassungen zu IAS 1, Darstellung des Abschlusses –<br />
Erläuterungen zum Eigenkapital (Gültig ab 1. Januar 2007).<br />
IFRIC 4, Feststellung, ob eine Vereinbarung ein<br />
Leasingverhältnis enthält (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IFRIC 5, Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung<br />
und Umweltsanierung (Gültig ab 1. Januar 20<strong>06</strong>).<br />
IFRIC 6, Verpflichtungen aus der Teilnahme an bestimmten<br />
Märkten – Elektro- und Elektronik-Altgeräte<br />
(Gültig ab 1. Dezember <strong>2005</strong>).<br />
Die Gruppe hat die Auswirkungen der Veränderungen dieser<br />
Standards beurteilt und kam zu dem Schluss, dass keine wesentlichen<br />
Effekte auf das konsolidierte Ergebnis und die finanzielle<br />
Lage entstehen, obwohl die Offenlegungsvorschriften – besonders<br />
in IFRS 7 «Finanzinstrumente: Offenlegung», die ab dem 1. Januar<br />
2007 zur Anwendung kommen, ausgeweitet werden.<br />
3. Grundsätze für die Konzern-<br />
Rechnungslegung<br />
Die Konzernrechnung der Gruppe basiert auf den nach einheitlichen<br />
Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften<br />
per 31. März. Die Rechnungslegung erfolgt basierend<br />
auf historischen Kosten mit Ausnahme der Neubewertung<br />
bestimmter Finanzanlagen zum Marktwert, in Übereinstimmung<br />
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), einschliesslich<br />
der International Accounting Standards und der Interpretationen<br />
des International Accounting Standards Board<br />
(IASB). Die Konzernrechnung wurde am 12. Mai 20<strong>06</strong> vom Verwaltungsrat<br />
der Phonak Holding AG genehmigt.<br />
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der<br />
Phonak Holding AG sowie der in- und ausländischen Konzerngesellschaften,<br />
welche die Phonak Holding AG beherrscht. Eine<br />
Liste der wesentlichen Konzerngesellschaften ist in Anmerkung<br />
38 wiedergegeben.<br />
Die finanzielle Berichterstattung erfordert vom Management<br />
Einschätzungen und Annahmen, welche die ausgewiesenen<br />
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eventualschulden und<br />
-forderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung sowie Erträge und<br />
Aufwendungen der Berichtsperiode beeinflussen. Die effektiven<br />
Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.<br />
3.1 Konsolidierungsgrundsätze<br />
Beteiligungen an Tochtergesellschaften<br />
Tochtergesellschaften sind vollumfänglich konsolidiert. Tochtergesellschaften<br />
sind Gesellschaften, welche von der Phonak<br />
Holding AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Beherrschung<br />
ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik einer Gesellschaft<br />
zu bestimmen, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen.<br />
Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn die Muttergesellschaft,<br />
entweder direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften,<br />
über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft<br />
verfügt. Dies gilt nicht, wenn sich in aussergewöhnlichen<br />
Umständen eindeutig nachweisen lässt, dass ein derartiger<br />
Besitz keine Beherrschung begründet. Bei der Vollkonsolidierung<br />
werden 100% der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge<br />
und Aufwendungen eingeschlossen. Die Anteile der Minderheiten<br />
am Eigenkapital und am Gewinn werden separat in der Bilanz<br />
und der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Veränderungen der Minderheitsanteile<br />
werden nach dem «modifizierten Muttergesellschaftsmodell»<br />
behandelt, wobei der bezahlte Betrag über dem<br />
anteiligen Buchwert der zurechenbaren, akquirierten Nettoaktiven<br />
als Goodwill ausgewiesen wird.<br />
Konzern-Jahresrechnung<br />
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