Geschäftsbericht 2005/06 - Sonova
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Darlehen und Forderungen<br />
Darlehen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle<br />
Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die<br />
nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn<br />
die Gruppe Geld vorschiesst, Güter verkauft oder Dienstleistungen<br />
direkt an einen Kunden erbringt, ohne Absicht mit diesen<br />
Darlehen und Forderungen zu handeln. Darlehen und Forderungen<br />
sind kurzfristige Anlagen, es sei denn, ihre Fälligkeit ist<br />
12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Diese sind als langfristige<br />
Anlagen klassifiziert. Darlehen und Forderungen werden als Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz ausgewiesen.<br />
Darlehen werden zu amortisierten Kosten bewertet.<br />
Amortisierte Kosten ist der Betrag, mit dem ein finanzieller<br />
Vermögenswert bei der Ersterfassung bewertet wird, abzüglich<br />
Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation<br />
einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen<br />
Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter<br />
Anwendung der Effektivzinsmethode sowie abzüglich etwaiger<br />
Minderung für Wertberichtigungen oder Uneinbringlichkeit. Die<br />
Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der amortisierten<br />
Kosten eines finanziellen Vermögenswertes und der<br />
Verteilung von Zinserträgen über die jeweilige Periode. Der Effektivzinssatz<br />
ist derjenige Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten<br />
zukünftigen Geldflüsse über die erwartete Laufzeit des<br />
Finanzinstrumentes oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend,<br />
exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes<br />
abgezinst werden.<br />
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen<br />
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht<br />
derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />
Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, welche die Geschäftsleitung<br />
der Gruppe bis zur Endfälligkeit halten will und kann.<br />
Vermögenswerte in dieser Kategorie mit einer festen Laufzeit<br />
werden zu amortisierten Kosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode<br />
bewertet.<br />
Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
schliessen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte ein, die<br />
dieser Kategorie zugeordnet wurden oder in keine der anderen<br />
Kategorie klassifiziert wurden. Sie werden als langfristige Finanzanlagen<br />
klassifiziert, es sei denn, die Geschäftsleitung beabsichtigt,<br />
die Finanzinvestition innerhalb von 12 Monaten nach<br />
dem Bilanzstichtag zu veräussern. Zur Veräusserung verfügbare<br />
finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet.<br />
Gewinne oder Verluste von zur Veräusserung verfügbaren finanziellen<br />
Vermögenswerten werden in der Periode, in der sie<br />
58 Konzern-Jahresrechnung<br />
anfallen, solange in einer separaten Position des Eigenkapitals<br />
erfasst, bis die Finanzanlage ausgebucht oder im Wert gemindert<br />
wird. In diesen Fällen werden die im Eigenkapital erfassten<br />
Gewinne oder Verluste in die Erfolgsrechnung transferiert.<br />
Der Fair Value von Finanzanlagen, die aktiv gehandelt werden,<br />
basiert auf aktuellen Geldkursen. Wenn der Markt für eine<br />
Finanzanlage nicht aktiv ist, so wird der Fair Value mittels<br />
Bewertungstechniken bestimmt.<br />
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten<br />
Für einen finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung<br />
vor, wenn der Buchwert grösser als der geschätzte<br />
erzielbare Betrag ist. Die Gruppe untersucht an jedem Bilanzstichtag,<br />
ob Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung für<br />
einen finanziellen Vermögenswert vorliegt. Wenn ein solcher<br />
Hinweis existiert, schätzt die Gruppe den erzielbaren Betrag<br />
des Vermögenswertes und erfasst einen Verlust aus Wertminderung<br />
in der Erfolgsrechnung. Wenn in einer nachfolgenden<br />
Periode der Verlust aus Wertminderung kleiner wird und dies<br />
objektiv einem nach der erfassten Wertminderung erfolgten<br />
Ereignis zugewiesen werden kann, so wird die Wertminderung<br />
aufgehoben. Die Wertaufholung wird jedoch nicht zu einem<br />
Buchwert des finanziellen Vermögenswertes führen, der den<br />
Betrag der amortisierten Kosten, der sich ergeben hätte, wenn<br />
die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt. Der<br />
Betrag der Wertaufholung wird im Erfolg der Periode erfasst.<br />
3.7 Derivative Finanzinstrumente und<br />
Absicherungsgeschäfte<br />
Die Gruppe sichert regelmässig ihre Netto-Risiken (Exposure)<br />
aufgrund der erwarteten Geldzu- und -abflüsse in Fremdwährung<br />
mit Termingeschäften ab. Termingeschäfte in dieser Form<br />
qualifizieren nicht für Hedge Accounting nach IAS 39 und<br />
werden demzufolge auch buchhalterisch nicht als Absicherungsgeschäfte<br />
behandelt. Gewinne und Verluste aus diesen Transaktionen<br />
werden erfolgswirksam verbucht. Die entsprechenden<br />
positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte werden in<br />
der Bilanz als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzaktiven/Finanzverbindlichkeiten<br />
erfasst.<br />
Bis im November 2004 schloss die Gruppe derivative Finanzinstrumente<br />
ab, um Nettoinvestitionen in ausländische Gesellschaften<br />
abzusichern. Diese derivativen Kontrakte wurden als<br />
Absicherungen designiert und Änderungen des Fair Value wurden<br />
im Eigenkapital erfasst. Seit November 2004 wurden keine<br />
solchen Absicherungen von Nettoinvestitionen mehr getätigt.