Geschäftsbericht 2005/06 - Sonova
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Die während des Berichtsjahres erworbenen Konzerngesellschaften<br />
werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die<br />
Beherrschung ausüben kann, konsolidiert. Konzerngesellschaften<br />
werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die Beherrschung<br />
abgibt, nicht mehr konsolidiert. Konzerninterne Forderungen und<br />
Verbindlichkeiten sowie Geschäftsvorfälle (einschliesslich unrealisierte<br />
Gewinne auf konzerninternen Warenvorräten) werden<br />
eliminiert.<br />
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften<br />
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden nach<br />
der Equity-Methode konsolidiert. Assoziierte Gesellschaften sind<br />
Gesellschaften, bei welchen die Phonak Holding AG über einen<br />
wesentlichen Einfluss verfügt und die weder Tochtergesellschaften<br />
noch Joint Ventures von Phonak sind. Wesentlicher Einfluss ist<br />
die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen<br />
der Beteiligungsgesellschaft mitzuwirken, jedoch nicht<br />
die Beherrschung oder gemeinsame Führung der Entscheidungsprozesse<br />
(üblicherweise 20-50% der Stimmrechte). Nach der<br />
Equity-Methode wird die Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft<br />
anfänglich zu Anschaffungskosten erfasst. Nachfolgend<br />
wird der Buchwert erhöht oder reduziert, um den Anteil von<br />
Phonak am Gewinn oder am Verlust an der akquirierten Gesellschaft<br />
seit Erwerb zu erfassen.<br />
Der Anteil der Gruppe am Eigenkapital von assoziierten<br />
Gesellschaften, welche nach der Equity-Methode konsolidiert<br />
sind, wird in der Bilanz als «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint<br />
Ventures» und der Anteil am Gewinn oder Verlust<br />
für das Berichtsjahr wird in der Erfolgsrechnung als «Anteil<br />
am (Verlust)/Gewinn von assoziierten Gesellschaften/Joint<br />
Ventures» ausgewiesen.<br />
Die während dem Berichtsjahr erworbenen assoziierten<br />
Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe<br />
wesentlichen Einfluss ausüben kann, als «Beteiligungen an<br />
assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» erfasst. Ab dem Zeitpunkt,<br />
ab dem Phonak den wesentlichen Einfluss verliert,<br />
werden assoziierte Gesellschaften von der Position «Beteiligungen<br />
an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» ausgeschlossen.<br />
Anteile an Joint Ventures<br />
Anteile an Joint Ventures werden nach der Equity-Methode<br />
konsolidiert. Joint Ventures sind vertragliche Vereinbarungen,<br />
in der zwei oder mehrere Partner eine wirtschaftliche Tätigkeit<br />
durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt.<br />
Eine gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte<br />
Teilhabe an der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit<br />
und existiert nur dann, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit<br />
verbundene strategische Finanz- und Geschäftspolitik die<br />
52<br />
Konzern-Jahresrechnung<br />
einstimmige Zustimmung der die Kontrolle teilenden Parteien<br />
erfordert. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an einem<br />
Joint Venture anfänglich zu Anschaffungskosten erfasst.<br />
Nachfolgend wird der Buchwert erhöht oder reduziert, um den<br />
Anteil von Phonak am Gewinn oder Verlust der gemeinsam<br />
kontrollierten Gesellschaft seit Erwerb zu erfassen.<br />
Der Anteil am Eigenkapital von Joint Ventures, welche nach<br />
der Equity-Methode konsolidiert sind, wird in der Bilanz als<br />
«Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» und<br />
der Anteil am Gewinn oder Verlust für das Berichtsjahr wird in<br />
der Erfolgsrechnung als «Anteil am (Verlust)/Gewinn von assoziierten<br />
Gesellschaften/Joint Ventures» ausgewiesen.<br />
Die während dem Berichtsjahr erworbenen Anteile an Joint<br />
Ventures werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe an der<br />
gemeinschaftlichen Führung teilhaben kann, als «Beteiligungen<br />
an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» erfasst.<br />
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Phonak die Teilhabe an der gemeinschaftlichen<br />
Führung verliert, werden Joint Ventures von der<br />
Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint<br />
Ventures» ausgeschlossen.<br />
3.2 Währungsumrechnung<br />
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken («CHF»)<br />
dargestellt, dies entspricht der funktionalen Währung und der<br />
Berichtswährung. Die funktionale Währung der einzelnen<br />
Konzerngesellschaften basiert auf dem lokalen wirtschaftlichen<br />
Umfeld, in welchem diese tätig ist und entspricht normalerweise<br />
der lokalen Währung.<br />
Transaktionen in fremden Währungen werden zum Umrechnungskurs<br />
im Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Alle daraus<br />
entstehenden Wechselkursdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung<br />
der Konzerngesellschaften verbucht und sind im Konzernerfolg<br />
enthalten.<br />
In den Konzerngesellschaften werden auf Fremdwährung<br />
lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum<br />
Umrechnungskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Wechselkursdifferenzen<br />
werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Nichtmonetäre<br />
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum historischen<br />
Kurs umgerechnet. Wechselkursdifferenzen auf Konzerndarlehen,<br />
die als Teil der Nettoinvestition in eine ausländische<br />
Gesellschaft angesehen werden, sind im Eigenkapital enthalten.<br />
In der Konzernrechnung werden die Bilanzzahlen der ausländischen<br />
Konzerngesellschaften zu Jahresendkursen und die<br />
Erfolgsrechnungszahlen zu Jahresdurchschnittskursen in<br />
Schweizer Franken umgerechnet. Die sich daraus ergebenden<br />
Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral als ein separater<br />
Bestandteil des Eigenkapitals aufgenommen. Bei Ver-