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Geschäftsbericht 2005/06 - Sonova

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Die während des Berichtsjahres erworbenen Konzerngesellschaften<br />

werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die<br />

Beherrschung ausüben kann, konsolidiert. Konzerngesellschaften<br />

werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die Beherrschung<br />

abgibt, nicht mehr konsolidiert. Konzerninterne Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten sowie Geschäftsvorfälle (einschliesslich unrealisierte<br />

Gewinne auf konzerninternen Warenvorräten) werden<br />

eliminiert.<br />

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften<br />

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden nach<br />

der Equity-Methode konsolidiert. Assoziierte Gesellschaften sind<br />

Gesellschaften, bei welchen die Phonak Holding AG über einen<br />

wesentlichen Einfluss verfügt und die weder Tochtergesellschaften<br />

noch Joint Ventures von Phonak sind. Wesentlicher Einfluss ist<br />

die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft mitzuwirken, jedoch nicht<br />

die Beherrschung oder gemeinsame Führung der Entscheidungsprozesse<br />

(üblicherweise 20-50% der Stimmrechte). Nach der<br />

Equity-Methode wird die Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft<br />

anfänglich zu Anschaffungskosten erfasst. Nachfolgend<br />

wird der Buchwert erhöht oder reduziert, um den Anteil von<br />

Phonak am Gewinn oder am Verlust an der akquirierten Gesellschaft<br />

seit Erwerb zu erfassen.<br />

Der Anteil der Gruppe am Eigenkapital von assoziierten<br />

Gesellschaften, welche nach der Equity-Methode konsolidiert<br />

sind, wird in der Bilanz als «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint<br />

Ventures» und der Anteil am Gewinn oder Verlust<br />

für das Berichtsjahr wird in der Erfolgsrechnung als «Anteil<br />

am (Verlust)/Gewinn von assoziierten Gesellschaften/Joint<br />

Ventures» ausgewiesen.<br />

Die während dem Berichtsjahr erworbenen assoziierten<br />

Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe<br />

wesentlichen Einfluss ausüben kann, als «Beteiligungen an<br />

assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» erfasst. Ab dem Zeitpunkt,<br />

ab dem Phonak den wesentlichen Einfluss verliert,<br />

werden assoziierte Gesellschaften von der Position «Beteiligungen<br />

an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» ausgeschlossen.<br />

Anteile an Joint Ventures<br />

Anteile an Joint Ventures werden nach der Equity-Methode<br />

konsolidiert. Joint Ventures sind vertragliche Vereinbarungen,<br />

in der zwei oder mehrere Partner eine wirtschaftliche Tätigkeit<br />

durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt.<br />

Eine gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte<br />

Teilhabe an der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit<br />

und existiert nur dann, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit<br />

verbundene strategische Finanz- und Geschäftspolitik die<br />

52<br />

Konzern-Jahresrechnung<br />

einstimmige Zustimmung der die Kontrolle teilenden Parteien<br />

erfordert. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an einem<br />

Joint Venture anfänglich zu Anschaffungskosten erfasst.<br />

Nachfolgend wird der Buchwert erhöht oder reduziert, um den<br />

Anteil von Phonak am Gewinn oder Verlust der gemeinsam<br />

kontrollierten Gesellschaft seit Erwerb zu erfassen.<br />

Der Anteil am Eigenkapital von Joint Ventures, welche nach<br />

der Equity-Methode konsolidiert sind, wird in der Bilanz als<br />

«Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» und<br />

der Anteil am Gewinn oder Verlust für das Berichtsjahr wird in<br />

der Erfolgsrechnung als «Anteil am (Verlust)/Gewinn von assoziierten<br />

Gesellschaften/Joint Ventures» ausgewiesen.<br />

Die während dem Berichtsjahr erworbenen Anteile an Joint<br />

Ventures werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe an der<br />

gemeinschaftlichen Führung teilhaben kann, als «Beteiligungen<br />

an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» erfasst.<br />

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Phonak die Teilhabe an der gemeinschaftlichen<br />

Führung verliert, werden Joint Ventures von der<br />

Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint<br />

Ventures» ausgeschlossen.<br />

3.2 Währungsumrechnung<br />

Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken («CHF»)<br />

dargestellt, dies entspricht der funktionalen Währung und der<br />

Berichtswährung. Die funktionale Währung der einzelnen<br />

Konzerngesellschaften basiert auf dem lokalen wirtschaftlichen<br />

Umfeld, in welchem diese tätig ist und entspricht normalerweise<br />

der lokalen Währung.<br />

Transaktionen in fremden Währungen werden zum Umrechnungskurs<br />

im Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Alle daraus<br />

entstehenden Wechselkursdifferenzen werden in der Erfolgsrechnung<br />

der Konzerngesellschaften verbucht und sind im Konzernerfolg<br />

enthalten.<br />

In den Konzerngesellschaften werden auf Fremdwährung<br />

lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum<br />

Umrechnungskurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Wechselkursdifferenzen<br />

werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Nichtmonetäre<br />

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum historischen<br />

Kurs umgerechnet. Wechselkursdifferenzen auf Konzerndarlehen,<br />

die als Teil der Nettoinvestition in eine ausländische<br />

Gesellschaft angesehen werden, sind im Eigenkapital enthalten.<br />

In der Konzernrechnung werden die Bilanzzahlen der ausländischen<br />

Konzerngesellschaften zu Jahresendkursen und die<br />

Erfolgsrechnungszahlen zu Jahresdurchschnittskursen in<br />

Schweizer Franken umgerechnet. Die sich daraus ergebenden<br />

Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral als ein separater<br />

Bestandteil des Eigenkapitals aufgenommen. Bei Ver-

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