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Abschnitt IVStufenvertretungen, Gesamtpersonalrat undArbeitsgemeinschaften auf Landesebene<strong>PersVG</strong>-MV vom 24. Februar 1993Gewerkschaft ÖTV§ 65 Initiativrecht des Personalrats§ 66 Dienstvereinbarungen§ 67 Durchführung von Entscheidungen§ 46 Stufenvertretung UNTERABSCHNITT 3§ 47 Gesamtpersonalrat Umfang der Beteiligung des Personalrats§ 48 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene§ 68 Beteiligung in PersonalangelegenheitenAbschnitt VJugend- und Ausbildungsvertretung§ 69 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten§ 70 Mitbestimmung in organisatorischenAngelegenheiten§ 49 Errichtung § 71 Vorrang der Beteiligung der Spitzenor-§ 50 Wahlrecht ganisationen der Gewerkschaften§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und § 72 Arbeitsschutz und UnfallverhütungAusbildungsvertretung§ 52 Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender UNTERABSCHNITT 4§ 53 Befugnisse und Tätigkeit Zuständigkeiten der Personalvertretungen§ 54 Jugendversammlung§ 55 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen § 73 Personalräte und Stufenvertretungen§ 74 GesamtpersonalratAbschnitt VIVertretung der nichtständigen Beschäftigtenund des Krankenpflegepersonals§ 75 Arbeitsgemeinschaften auf LandesebeneABSCHNITT VIIIVorschriften für besondere Verwaltungszweige§ 56 Nichtständige Beschäftigte und die Behandlung von Verschlusssachen§ 57 KrankenpflegepersonalUNTERABSCHNITT 1ABSCHNITT VIIBeteiligung des PersonalratsBesondere Vorschriften für Hochschulen§ 76 HochschulenUNTERABSCHNITT 1Allgemeines UNTERABSCHNITT 2Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern§ 58 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen für Schule und Ausbildung und LehrerprüfungsamtDienststelle und Personalrat§ 59 Sachliche Amtsführung § 77 Bildung von Personalräten an den Schulen§ 60 Unterrichtung des Personalrats § 78 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern§ 61 Allgemeine Aufgaben des Personalrats für Schule und Ausbildung undLehrerprüfungsamtUNTERABSCHNITT 2Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen§ 79 Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin§ 80 Sondervorschriften§ 62 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren UNTERABSCHNITT 3§ 63 Bildung der Einigungsstelle, Kosten Andere Verwaltungszweige und Behandlung§ 64 Verhandlung und Beschlussfassung der von VerschlusssachenEinigungsstelle

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