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(3) Unzulässig ist die Durchführung von Maßnahmen, die<strong>PersVG</strong>-MV vom 24. Februar 1993Gewerkschaft ÖTV1. ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung,2. unter einem Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriftenerfolgt. Maßnahmen, die entgegen Satz 1 durchgeführt worden sind, sind zurückzunehmen,soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.§ 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten(1) Die Mitbestimmung erfolgt bei1. Einstellung, Anstellung, Eingruppierung einschließlich Festlegung der Fallgruppe,2. Kündigungen,3. Beförderung, Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohneÄnderung der Amtsbezeichnung, Verleihung eines anderen Amtes mit andererAmtsbezeichnung beim Aufstieg,4. Laufbahnwechsel, Zulassung zum Aufstieg,5. Höhergruppierung, Rückgruppierung,6. Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit,7. Wechsel der Fallgruppe, wenn dadurch die Möglichkeit eine Höhergruppierung beeinflusstwird,8. Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages,9. Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, mit der einWechsel des Dienstortes verbunden ist, wobei das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechtszum Dienstort gehört, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn dadurch die Möglichkeiteiner Beförderung oder Höhergruppierung eröffnet oder ausgeschlossen wird,10. Abordnung für die Dauer von mehr als drei Monaten,11. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand über die Altersgrenze hinaus,12. Weiterbeschäftigung von Angestellten und Arbeitern über die Altersgrenze hinaus,13. Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken,14. Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit,15. Ablehnung eines Antrages auf Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung oder Ermäßigung der16. Grundsätze der Umschulung von Angestellten und Arbeitern,17. allgemeine Fragen der Fortbildung, Auswahl der Beschäftigten für Fortbildungslehrgänge,18. Gestaltung des Inhalts von Personalfragebögen,19. Erlass von Verwaltungsvorschriften über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen,Beförderungen, Höhergruppierungen, Umgruppierungen und Kündigungen,20. Beurteilungsrichtlinien,21. Aufstellung des verbindlichen Urlaubsplanes, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubsfür einzelne Beschäftigte, wenn zwischen Dienststellenleiter und den beteiligtenBeschäftigten kein Einverständnis erzielt wird,22. Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, insbesondere bei Aufstellung vonEntlohnungsgrundsätzen, Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden undderen Änderung sowie Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogenerEntgelte, einschließlich der Geldfaktoren,23. Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten,24. Bestellung und Abberufung von Vertrauens- oder Betriebsärzten,25. Absehen von der Stellenausschreibung.

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