02.12.2012 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Finanzministerium Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -§ 7 <strong>LHO</strong>-<br />

§ 7<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung<br />

(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit zu beachten.<br />

(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

durchzuführen.<br />

(3) In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!