02.12.2012 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzministerium Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -§ 117 <strong>LHO</strong>-<br />

§ 117<br />

(In-Kraft-Treten)<br />

(Fußnote)<br />

Text der Fußnote:<br />

Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Dezember 1971. Der Zeitpunkt<br />

des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der Bekanntmachung vom<br />

26. April 1999 bezeichneten Vorschriften.<br />

391

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!