02.12.2012 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Finanzministerium Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -§ 86 <strong>LHO</strong>-<br />

§ 86<br />

Vorlage des Vermögensnachweises<br />

Der Vermögensnachweis ist dem Landtag und dem Landesrechnungshof zusammen mit<br />

der Haushaltsrechnung vorzulegen.<br />

356

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!