02.12.2012 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

Landeshaushaltsordnung (LHO)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Finanzministerium Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen -§ 73 <strong>LHO</strong>-<br />

§ 73<br />

Vermögensnachweis<br />

Über das Vermögen und die Schulden ist nach näherer Anordnung des Finanzministeriums<br />

ein Nachweis zu erbringen.<br />

287

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!