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KONZERN- UND JAHRESABSCHLUSS - KUKA Aktiengesellschaft

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BILANZIERUNG <strong>UND</strong> BEWERTUNG<br />

Geschäfts- und Firmenwerte<br />

Geschäfts- und Firmenwerte werden im Rahmen der Regelungen des IFRS 3 nach dem Impairment-Only-Ansatz bilanziert und<br />

mindestens einmal jährlich Werthaltigkeitstests unterzogen.<br />

Die Werthaltigkeitstests werden für die definierten Zahlungsmittel generierenden Einheiten gemäß den Regelungen des IAS 36<br />

nach der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis der Nutzungswerte durchgeführt. Hierfür wurden die Daten für die<br />

Detailplanungsphase aus den Unternehmensplanungen für die nächsten drei Jahre zu Grunde gelegt und für die Folgezeit<br />

unterstellt, dass die jährlichen Cashflows grundsätzlich denen des dritten Jahres entsprechen. Vereinfachend wird hierbei in der<br />

ewigen Rente angenommen, dass die Investitionen den planmäßigen Abschreibungen entsprechen und das Working Capital<br />

unverändert bleibt.<br />

Zu den verwendeten segmentspezifischen Diskontierungssätzen sowie zu den weiteren Parametern und deren Herleitung<br />

ebenso wie für die Nennung der wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte verweisen wir auf die unter Erläuterung 14<br />

gemachten Ausführungen.<br />

Selbst erstellte Software und andere Entwicklungskosten<br />

Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte oder selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software) wurden<br />

unter den Voraussetzungen des IAS 38 aktiviert, soweit sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der<br />

neu entwickelten Produkte sichergestellt sind und dem Konzern daraus ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Die<br />

Herstellungskosten umfassen dabei die direkt und indirekt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten. Forschungskosten<br />

werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand berücksichtigt.<br />

Die planmäßige Abschreibung beginnt mit der wirtschaftlichen Nutzung des Vermögenswerts und läuft stückzahlbezogen oder<br />

linear über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer von in der Regel ein bis drei Jahren. Darüber hinaus wird die<br />

Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten durch jährliche Werthaltigkeitstests überprüft.<br />

Sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaffungskosten angesetzt und<br />

planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Sachanlagevermögen<br />

Das Sachanlagevermögen der fortzuführenden Bereiche wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um<br />

planmäßige Abschreibungen, angesetzt, die in der Regel linear vorgenommen werden. Sollten Abschreibungen beim<br />

beweglichen Anlagevermögen nach der degressiven Methode dem Werteverzehr besser entsprechen, so kommen diese zum<br />

Ansatz.<br />

In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden in Übereinstimmung mit IFRS neben den direkt zurechenbaren<br />

Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden als Aufwand verrechnet.<br />

Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde:<br />

Gebäude<br />

Grundstückseinrichtungen<br />

Technische Anlagen und Maschinen<br />

Andere Anlagen<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des<br />

Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert<br />

und Nutzungswert des betroffenen Vermögenswerts. Sind die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige<br />

Abschreibung entfallen, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 nur erfasst, wenn angemessene Sicherheit besteht, dass die damit<br />

verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.<br />

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte (beispielsweise Investitionszuschüsse und -zulagen) werden bei<br />

den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betroffenen Vermögenswerts abgesetzt. Ertragsbezogene Zuwendungen<br />

werden erfolgswirksam vereinnahmt.<br />

Jahre<br />

25–50<br />

2–15<br />

2–15<br />

2–15<br />

2–15<br />

35

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