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KONZERN- UND JAHRESABSCHLUSS - KUKA Aktiengesellschaft

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20 ZAHLUNGSMITTEL <strong>UND</strong> ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE<br />

Die Zahlungsmittel umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, d. h. Kassenbestände, Schecks und Guthaben<br />

bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind.<br />

Im <strong>KUKA</strong> Konzern werden Bankguthaben ausschließlich bei Kreditinstituten einwandfreier Bonität gehalten. Außerdem werden<br />

anzulegende Gelder zur Risikodiversifikation über mehrere Kreditinstitute verteilt.<br />

21 ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE/DISCONTINUED OPERATIONS<br />

Zum 31. Dezember 2007 bestehen weder Discontinued Operations noch zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte.<br />

Zum Bilanzstichtag des Vorjahres war unter dieser Position ein zur Veräußerung bestimmtes Grundstück nebst Gebäuden der<br />

B&R Anlagenverwaltungs GmbH, Mannheim, mit einem Nettobuchwert von 6,5 MIO. € ausgewiesen worden.<br />

22 EIGENKAPITAL/EIGENE AKTIEN<br />

Die Veränderung des Eigenkapitals einschließlich der erfolgsneutralen Effekte ist in der Aufstellung der im Konzerneigenkapital<br />

erfassten Erträge und Aufwendungen auf Seite 30 dargestellt.<br />

Der Vorstand der <strong>KUKA</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2007 ermächtigt, bis<br />

zum 31. Oktober 2008 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen eigenen Aktien an einen Dritten als Gegenleistung für den Erwerb einer<br />

Beteiligung zu übertragen.<br />

Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die auf Grund der Ermächtigung erworben werden,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren<br />

Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Von diesen Ermächtigungen hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2007 keinen Gebrauch<br />

gemacht.<br />

Die Gesellschaft hat im Jahr 2007 im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms eigene Aktien für die <strong>KUKA</strong> Mitarbeiter<br />

erworben (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG) und diese zum Erwerbspreis an die Mitarbeiter weiter veräußert. Insgesamt wurden 65.969<br />

Stückaktien erworben und weiter veräußert.<br />

23 GEZEICHNETES KAPITAL<br />

Das Grundkapital beträgt 69.160.000 € und ist eingeteilt in 26.600.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.<br />

Auf Grund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>KUKA</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> vom 4. Juli 2003 ist das<br />

Grundkapital um bis zu 19.500.000 € durch Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte<br />

Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten, die von der Gesellschaft<br />

oder deren unmittelbaren oder mittelbaren in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 4. Juli 2008<br />

ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten<br />

Gebrauch machen (§ 5 Abs. 6 der Satzung).<br />

Unter teilweiser Ausnutzung der entsprechenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder<br />

Wandelschuldverschreibungen hat die <strong>KUKA</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> am 9. Mai 2006 im Wege einer Privatplatzierung über ihre 100<br />

%ige niederländische Tochtergesellschaft <strong>KUKA</strong> Finance B.V. eine durch die <strong>KUKA</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> garantierte<br />

Wandelschuldverschreibung im Nominalbetrag von 69.000.000 € platziert. Hieraus entsteht die Verpflichtung zugunsten der<br />

Anleihegläubiger, jede Schuldverschreibung im Wert von nom. 50.000 € gemäß dem Wandlungsrecht jederzeit während des<br />

Ausübungszeitraums (8. Juli 2006 bis 18. Oktober 2011) ganz, nicht jedoch teilweise, zum Wandlungspreis von 26,07648 € je<br />

Aktie in auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der <strong>KUKA</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> zu wandeln. Das Kapital ist hieraus<br />

bedingt – vorbehaltlich der Verwässerungsschutzbestimmungen der Anleihebedingungen – um maximal 2.660.000 Aktien<br />

erhöht. Eine Börsennotierung der Anleihe ist im EuroMTF-Markt der Luxemburger Börse erfolgt.<br />

Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>KUKA</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> vom 1. Juni 2006 ist der Vorstand<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2011 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt<br />

34.500.000 € durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder<br />

mehrmals zu erhöhen, wobei den Aktionären hierbei ein Bezugsrecht einzuräumen ist, der Vorstand allerdings ermächtigt ist,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (i) für Spitzenbeträge, (ii) soweit<br />

es erforderlich ist, um den Inhabern von auf Grund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 4. Juli 2003 von der <strong>KUKA</strong><br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong> oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit<br />

Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung<br />

ihres Wandlungs- oder Optionsrechts zustünde, (iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen unter den in der Satzung (§ 4<br />

Abs. 5 zweiter Absatz dritter Unterpunkt) näher genannten Voraussetzungen und sofern die unter Ausschluss des Bezugsrechts<br />

gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder<br />

im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, sowie (iv) bei Kapitalerhöhungen<br />

gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen (§ 4 Abs. 5 der<br />

Satzung).<br />

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