Handlungsleitlinien zur Inobhutnahme gemäà § 42 SGB VIII
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H a n d l u n g s l e i t l i n i e n I n o b h u t n a h m eDaraus ergeben sich für uns drei elementare Forderungen:1. Das Kindeswohl und die Interessen des Kindes stehen im Prozessder <strong>Inobhutnahme</strong> im Vordergrund. Das Vorgehen der Behörden,beteiligten Institutionen und Personen hat sich hieranzu orientieren.2. Geltendes Recht muss in allen Bundesländern effektiv umgesetztwerden. Jedem Kind muss die <strong>Inobhutnahme</strong>, geeigneteUnterbringung und Betreuung ermöglicht werden.3. Clearingverfahren müssen bundesweit zum Standard bei der<strong>Inobhutnahme</strong> unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gehörenund eine geeignete Infrastruktur ist dafür einzuführen.8