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Handlungsleitlinien zur Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII

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H a n d l u n g s l e i t l i n i e n I n o b h u t n a h m epflichtung geregelt, die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers füreingereiste unbegleitete Kinder und Jugendliche zu veranlassen. Die Bundesregierung wird sich für eine altersgerechte Unterbringungeinsetzen, einschließlich der Gruppe der 16–17-jährigen unbegleitetenMinderjährigen. Die Umsetzung des Anspruchs für anerkannte Flüchtlingskinderund andere ausländische Kinder mit einem Aufenthaltsrecht auf Jugendhilfeund Bildung respektive berufliche Ausbildung wird durchdie Förderung entsprechender Initiativen und den ungehindertenZugang zum Arbeitsmarkt unterstützt.32

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