Handlungsleitlinien zur Inobhutnahme gemäà § 42 SGB VIII
Handlungsleitlinien zur Inobhutnahme gemäà § 42 SGB VIII
Handlungsleitlinien zur Inobhutnahme gemäà § 42 SGB VIII
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind odereinen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ein ausländischesKind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitetnach Deutschland kommt und sich weder Personensorge-noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.Bundesfachverband UnbegleiteteMinderjährige Flüchtlinge e.V.www.b-umf.deinfo@b-umf.de