Handlungsleitlinien zur Inobhutnahme gemäà § 42 SGB VIII
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H a n d l u n g s l e i t l i n i e n I n o b h u t n a h m eg. Es wird geklärt, ob eine Rückführung ohne eine Gefährdungdes Kindeswohls möglich ist.h. Klärung der individuellen Zukunftsaussichten, Wünsche, Hoffnungund Ängste des Jugendlichen.Leitlinien Clearingverfahren• Das Clearingverfahren dient der Gewährleistung des Kindeswohlsund der Klärung des Hilfebedarfs.• Identität, Alter, Familie, Gesundheit, Fluchtgeschichte,persönliche Perspektiven und Interessen werden geklärt.• Das Clearingverfahren basiert auf einer vertrauensschaffendenZusammenarbeit.• Die Dauer des Clearings kann über die Zeit der <strong>Inobhutnahme</strong>hinausgehen und sollte den Bedürfnissen des Jugendlichenangepasst werden.19