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SoSe 2009 (Göttingen) - ZaPF eV

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79Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor „Die <strong>ZaPF</strong> bittet die einzelnenFachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzenfür BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierendenAbschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über dieEltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernteArbeitskraft ergeben.“Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung „Die <strong>ZaPF</strong> fordert, dass alle Abschlüsse B.Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dasszwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditiertenStudiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physiknicht unterschieden wird.“„Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einenkonsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmenvon Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche,die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.“„Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.“WiSe 07/08 – BielefeldResolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten „Die <strong>ZaPF</strong> legt den Studierendenvertreternnahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondereim Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auchbei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.“Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung „Die Studierenden leisten in der Zeitder Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daherfordert die <strong>ZaPF</strong> die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werdenum Unterstützung gebeten.“<strong>SoSe</strong> 07 – BerlinResolution aus dem AK Zugangsberechtigung „Die Zusammenkunft der Physikfachschaftendes deutschsprachigen Hochschulraumes (<strong>ZaPF</strong>) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science imFach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab.Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelordafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität derBachelor-Ausbildung nahe. Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch derBedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung.Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigemBerufseinstieg und vertiefendem Studium. Dieses sollte nicht einseitig zu Lasten der Studienfortsetzungeingeschränkt werden. Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wirfordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen.“Resolution aus dem AK Resolution zu Studiengebühren „Durch die in mehreren Bundesländernbeschlossenen Studiengebühren wird die soziale Offenheit des Hochschulzugangs weitereingeschränkt. Insbesondere durch die Verzinsung der Kredite zu Finanzierung der Gebühren und diefehlende Anpassung des BAföG.Reader der Sommer-<strong>ZaPF</strong> <strong>2009</strong>

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