Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerOstdeutsche Psychotherapeutenkammerschaffen wir durch die extrabudgetäre Vergütungauch eine spürbare Verbesserung.Welche Ziele sind aus Ihrer Sichtnoch offen geblieben? Was wärenweitere Schritte?Dietrich MonstadtMdB Mecklenburg-VorpommernWir haben noch keine klare Definition vonÜber- und Unterversorgung. Und wir sehenweiteren Reformbedarf innerhalb desSystems der Selbstverwaltung, zum Beispielbei den zugelassenen psychotherapeutischenVerfahren. Ich glaube jedochnicht, dass das die Politik entscheidenkann. Das muss im Rahmen der Selbstverwaltungpassieren.Wo sehen Sie bei den psychotherapeutischenVerfahren Änderungsbedarf?Mir wurde berichtet, manche analytischenTherapeuten kommen nur auf 23 Patientenim Jahr. Das bedeutet nahezu ein familiäresVerhältnis. De facto läuft das klar ineine Unterversorgung. Da muss mehr Effizienzentstehen, auch wenn im Einzelfalleine enge Betreuung wichtig sein mag. ImHinblick auf die Honorarentwicklung derniedergelassenen Psychotherapeuten mussmehr passieren. Sieht man sich die Honorarberichteder Kassenärztlichen Bundesvereinigungan, in denen zum Beispielsteht, dass im Schnitt ein Psychotherapeuteinen monatlichen Umsatz im Jahr 2011von 6.000 Euro hat, dann ist diese Gruppevon anderen Arztgruppen deutlich abgeschlagen.Wenn der Sicherstellungsauftragdurch die Kassenärztlichen Vereinigungengewährleistet werden soll, dann muss klarsein, dass auch Psychotherapeuten adäquatbezahlt werden.Die Einkommensverteilungen sprechenda eine deutliche Sprache, ja.Ich setze mich dafür ein, dass man die Arbeitmit psychischen Erkrankungen alsgleich sinnvoll bewertet wie zum Beispieldie Entfernung eines Blinddarms. DieKrankheitstage durch psychische Erkrankungnehmen massiv zu. Und wer nichtgeheilt wird, bleibt krank. Darauf mussman in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung-Vertreterversammlunghinwirken:Adäquate Mehrheitsverhältnisse führen zueiner realistischen Wahrnehmung der Problemlageder Psychotherapeuten undletztlich zu einer adäquaten Bezahlung.Das ist klassisch eine Rolle derSelbstverteilung, die an diesemPunkt nicht sonderlich gut zufunktionieren scheint. Wo sehen SieEinflussmöglichkeiten der Politik?Einflussmöglichkeiten sehe ich nur in Formgesetzlicher Maßnahmen. Das scheint miraber nicht der richtige Weg zu sein. Hiersollten wir einen Prozess in Gang setzenund den Rahmen abstecken, so wie wir esmit den 1.500 extrabudgetierten Sitzen getanhaben. Die Selbstverwaltung ist derSchlüssel und sollte so wenig wie möglichreglementiert werden. Die Selbstverwaltungkann vieles besser beurteilen als diePolitik. Ich kann aus Berlin nicht entscheiden,welche Anzahl von Therapeuten wirz. B. in meinem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern brauchen, wo diese sitzensollten und wie die Einkommenssituationist. Wir müssen laufend evaluieren, wonachgesteuert werden muss.Wir befürchten, dass ohne eineDefinition, was Unter- und Überversorgungwirklich sind und wie mansie fachgerecht feststellt, Sitze dortabgebaut werden, wo Überversorgungnur auf dem Papier besteht.Das ist nicht der politische Wille. Dass indem einen oder anderen Fall Überversorgungabgebaut werden muss, steht fest.Aber das kann nur bedeuten, dass dieseStellen an anderen Orten neu besetzt werden.Wie kommen wir zu einer sachgerechtenBedarfsplanung, die sich anMorbiditätsgesichtspunkten orientiert?Den Ball will ich mal zurückspielen. Bevorwir uns da in der Politik Gedanken machen,müssen die Berufsgruppe und dieKassenärztliche Vereinigung sich selbst erstmal Gedanken machen, in welche Richtungdie Entscheidung gehen soll. Ansonstenwäre dies ein gravierender Eingriff indie Selbstverwaltung.Darf ich das so verstehen, dass wirmit einem Vorschlag zur sachgerechtenBedarfsplanung bei Ihnen aufoffene Ohren stoßen?Sagen wir mal, ich bin gesprächsbereit. Ichfänd es besser, wenn Sie nicht auf michzukommen, sondern innerhalb der Selbstverwaltungsehen, dass Sie Gehör finden– das ist doch der Ansatz. Die Rahmenbedingungen,die wir gestalten konnten, habenwir erst mal auf den Weg gebracht.Es heißt im Entwurfspapier desGemeinsamen Bundesausschusses(G-BA), dass diese sachgerechteFestlegung erst einmal für alleFachgruppen erfolgt, außer für diePsychotherapeuten.Der Entwurf des G-BA liegt vor, ist auch imStellungnahmeverfahren, da kann gegebenenfallsnoch nachjustiert werden. Da könnenwir uns gern noch einmal ergänzendunterhalten, wenn dieses Verfahren durchlaufenist und wenn die Ergebnisse ausnachvollziehbaren Gründen zu hinterfragensind. Aber ich denke, der Zeitpunkt isteinfach zu früh.Die Psychotherapie ist nach wie voreine noch ganz junge Berufsgruppe.Unsere Stimme ist im politischenBerlin noch nicht lange angekommen.Was raten Sie uns?Ich nehme wahr, dass Ihre Berufsgruppe inBerlin offensichtlich nicht so Gehör findetwie andere Gruppen. Wobei natürlich dieDarstellung der eigenen Interessen ein98 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>
Ostdeutsche PsychotherapeutenkammerStück weit ihre originären Interessen abbildet.Wenn ich sehe, wie bei gesetzgeberischenAbläufen und Missständen andereGruppen massiv auf uns zukommen undwie lange wir gebraucht haben, Kenntnisvon Ihren speziellen Problemen zu bekommen,dann muss ich sagen, dass Sie in derAußendarstellung, im Wahrnehmen IhrerInteressen, vielleicht auch in der BündelungIhrer Interessen eindeutigen Nachholbedarfhaben.OPK-Fortbildung <strong>2013</strong> kurz und knappDas Jahr <strong>2013</strong> steht in Sachen Fortbildungbei der OPK ganz im Zeichen des Berufsrechtessowie der Sachverständigentätigkeit.An neun Terminen in neun StädtenOstdeutschlands werden die Juristin derOPK, Ina Roßmann, und Rechtsanwalt undRechtsberater der OPK, Hartmut Gerlach,das Wissen zu rechtlichen Grundlagen psychotherapeutischerArbeit unserer Mitgliederauffrischen und mit Fällen untermauern.Die Veranstaltung beginnt jeweils miteinem allgemeinen Überblick über dierechtlichen Grundlagen (Grundgesetz, Sozialrecht,Heilpraktikergesetz usw.). Daranschließt sich das Thema Berufs- und Standesrechtan. Hierbei wird besonders dieBerufsordnung der OPK im Fokus stehen.Erläutert werden spezielle Punkte wieSorgfaltspflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentations-und Aufbewahrungspflicht,Schweigepflicht usw. Den Abschluss bildeninteressante und aufschlussreiche Fälleaus der täglichen Praxis. Dabei sollenLösungsansätze mit dem jeweiligen Referenten,dem Vorstand und den Kammerversammlungsmitgliederngefunden unddiskutiert werden. Auf Grundlage der Diskussionensollen dann in der Folge möglicheAnpassungen der Berufsordnung vorgenommenwerden.Die OPK hat sehr erfolgreich ein Fortbildungsprogrammfür psychotherapeutischeSachverständige eingeführt. Dadurch könnensich Mitglieder als Gutachter für Behörden,Gerichte und andere Institutionenqualifizieren. Die Nachfrage von potenziellenAuftraggebern nach Sachverständigenist groß. Im Fokus der Gutachterfortbildungstehen zum Beispiel Fragestellungen zurBeurteilung der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage,sozialmedizinische Einschätzungenbei psychischen und psychosomatischenErkrankungen im Rentenrecht, zumKinder- und Jugendhilfegesetz, zu Umgangs-und Sorgerecht und vieles mehr.Wer die OPK-Fortbildung erfolgreich absolviertund seine Qualifikation bei der Erstellungvon Gutachten nachgewiesen hat,kann sich auf unserer OPK-Sachverständigenlisteeintragen lassen. Diese Sachverständigenlistefinden Sie auf der Homepageder OPK unter: www.opk-info.de.Weitere Fortbildungsangebote der OPK für<strong>2013</strong> erfahren Sie ebenfalls unter www.opk-info.de.Die Bedeutung und Versorgung psychischer Störungen in der gesetzlichenUnfallversicherung – Das PsychotherapeutenverfahrenAm 1. Juli 2012 ist das neue Psychotherapeutenverfahrender gesetzlichen Unfallversicherungin Kraft getreten. Ziel ist es,Menschen, die durch einen Arbeitsunfalloder eine Berufskrankheit an psychischenStörungen leiden, adäquat und rechtzeitigzu versorgen.Die Gesetzliche Unfallversicherung (UV)ist Teil der Sozialversicherung in Deutschland.Sie wird getragen von den Berufsgenossenschaftenund Unfallkassen. In ihrsind bundesweit ca. 75 Millionen Menschenversichert. Aufgabe der UV gemäߧ 1 SGB VII ist es, mit allen geeignetenMitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheitensowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahrenzu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällenund Berufskrankheiten dieGesundheit und Leistungsfähigkeit der Versichertenmit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie gegebenenfallsbzw. ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungenzu entschädigen. Die UV ist dabeifür den gesamten Rehabilitationsprozessverantwortlich, von der Akutbehandlungüber die medizinische und berufliche Rehabilitationeinschließlich der sozialen Teilhabeleistungenbis hin zur Pflege.Der Rehabilitationsauftrag erstreckt sich auchauf psychische Gesundheitsschäden, die unmittelbarnach dem Arbeitsunfall entstehenoder sich nachfolgend entwickeln. Die Präventionund Rehabilitation von psychischenGesundheitsstörungen nach Arbeitsunfällenund Berufskrankheiten gewinnt für die UVzunehmend an Bedeutung, u. a. wegen steigenderFallzahlen und z. T. komplikationsreicherHeilverläufe. Das gilt für die „rein“ psychischenTraumatisierungen (z. B. Überfahrtraumenbei Lokführern, Raubüberfälle inHandel und Banken, körperliche Angriffe imPflegebereich) genauso wie für Unfallopfermit (gravierenden) körperlichen Verletzungen,die durch das Erleben eines schwerenUnfalls und dessen Folgen psychische Folgestörungenerleiden.Das PhasenmodellDiese Entwicklung war Anstoß für die2008 veröffentlichten Empfehlungen derDeutschen Gesetzlichen Unfallversicherung(DGUV) zur Prävention und Rehabilitationvon psychischen Störungen. Kernstückist das sogenannte Phasenmodell, indem die einzelnen Aktions- und Betreuungsphasenaufgezeigt und die jeweiligenHandlungsverantwortlichen (Betriebe, UV-Träger, Leistungserbringer) benannt werden.Gemäß eines proaktiven steppedcare-Ansatzessollen Risikobereiche undRisikopersonen frühzeitig identifiziert unddie auf der jeweiligen Stufe notwendigenMaßnahmen eingeleitet werden.Für die Prävention und Rehabilitation vonkörperlich-organischen Gesundheitsschädennach Arbeitsunfällen existieren seitJahrzehnten etablierte Verfahren (z. B.Durchgangsarztverfahren), die eine hoheVersorgungsqualität sicherstellen. Es zeigtesich jedoch, dass diese überwiegend aufOstdeutsche Psychotherapeutenkammer<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>99