13.07.2015 Aufrufe

1/2013 - Psychotherapeutenjournal

1/2013 - Psychotherapeutenjournal

1/2013 - Psychotherapeutenjournal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Baden-Württembergnen auch mehr Flexibilität bezüglich außerunterrichtlicherTermine bedeutenkann, da individuelles Lernen in diesemModell zentrales Anliegen ist. Von daherkönnten Kinder künftig prinzipiell sogarleichter z. B. für Psychotherapien freigestelltwerden, da sie keinen allgemeinenUnterrichtsstoff versäumen würden. Angedachtsei auch, dass die Schulen Räumebereitstellen, um individuelle Förderungan die Schule zu holen. Dadurchwären auch Räume an der Schule gegeben,die von verschiedenen Therapeutengenutzt werden könnten. Eine über diebestehenden gesetzlichen Regelungenhinausgehende sei, wie SchulpräsidentBosch hervorhob, nicht denkbar. Eine Unterrichtsbefreiungliege ja ohnehin im Verantwortungsbereicheines Schulleiters,pauschale Befreiungstatbestände vomUnterricht würden erhebliche neue Problemeschaffen.Die Frage nach dem Tätigkeitsfeld vonSchulpsychologen (die der Abteilung Schuleund Bildung der Regierungspräsidien zugeordnetsind) war ebenfalls Thema. Eswurde übereinstimmend festgestellt, dassdie Kammer bzw. Psychotherapeuten zwarnicht in Konkurrenz zu den Schulpsychologenstehen, dennoch bestehe seitens derKammer der Wunsch nach gegenseitigemAustausch, um ins Gespräch zu kommenüber die erhebliche Schnittmenge gemeinsamerschulbezogener Themen.Baden-WürttembergBerufs- und strafrechtliche Problemstellungen im psychotherapeutischen Praxisalltag– Veranstaltungen der LPK Baden-Württemberg in Heidelberg und TübingenIm Januar und Februar <strong>2013</strong> fanden, diesesmal in Heidelberg und Tübingen, wiederzwei gut besuchte Fortbildungsveranstaltungender LPK zu berufs- und strafrechtlichenProblemen im psychotherapeutischenPraxisalltag statt.Diese wurden von den KammeranwältenMichael Mächtel und Manfred Seeburgerdurchgeführt, jeweils ein LPK-Vorstandsmitglied(Kristiane Göpel, Birgitt Lackus-Reitter) sowie Ass. jur. Stephanie Tessmer,Ressort Recht der LPK-Geschäftsstelle, warenebenfalls anwesend.Dabei wurde insbesondere die Bedeutungder berufsrechtlichen Regelungenbezüglich Abstinenzgebot und Schweigepflichtsowie auch deren strafrechtlicheRelevanz thematisiert. Ein weitererSchwerpunkt der Veranstaltung lag in derErklärung und Darstellung des Ablaufsvon berufsrechtlichen Verfahren anhandvon anschaulichen Fallbeispielen. An dieserStelle wurde von den Zuhörern eineReihe von interessanten Fragen gestellt,welche die Referenten kompetent undpräzise beantworten konnten. Dabei betontendie Kammeranwälte, dass sie denZuhörern auch Ängste vor einer gegen siegerichteten Patientenbeschwerde nehmenwollten, die sich in den meisten Fällenals unbegründet erweise. Es zeigtesich ein deutliches Bemühen der Kammeranwältean einer Klärung der Sachverhalte,mit dem Ziel, sowohl der Kollegenschaftals auch den BeschwerdeführerInnen/PatientInnengerecht zu werden undwenn möglich auch die oft durch Missverständnisseentstandenen Konflikte beizulegen.In den lebhaften Diskussionen wurdedeutlich, wie viel Interesse an diesen Themenin der Mitgliedschaft besteht. Obwohlnun bereits in allen vier Landesteilendurchgeführt, ist mehrfach der Wunschnach einer Fortsetzung dieser interessantenund anregenden Veranstaltung geäußertworden. Dem wird die Kammer gernenachkommen.Reform der Bedarfsplanung durch den G-BA – Konsequenzen für diepsychotherapeutische Versorgung in Baden-WürttembergDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde mit der Verabschiedung derletzten Gesundheitsreform durch das Versorgungsstrukturgesetzbeauftragt, dieRahmenbedingungen für die Bedarfsplanungneu festzulegen. Für die ärztlicheund psychotherapeutische Versorgungwurden nach Bevölkerungsdichte fünf Versorgungszonen(Kreistypen) festgelegtund die Versorgungsdichte, d. h. AnzahlPsychotherapeuten je hunderttausendEinwohner, neu definiert. Dabei wurde derMitversorgungsleistung größerer Städte fürdas Umland Rechnung getragen. Hierbeiwird der als notwendig erachtete Versorgungsgradan Psychotherapeuten im Vergleichzur bisherigen Bedarfsplanung inländlichen Gebieten höher, in städtischenund dicht besiedelten Regionen niedrigerals bisher festgelegt. So wird in der Bedarfsplanungsrichtliniebeispielsweise fürdie Landkreise Ostalbkreis, SchwäbischHall, Biberach, Neckar-Odenwald oder Hohenlohekreisdie Notwendigkeit neuer Psychotherapeutensitzegesehen. In den städtischenRegionen wie Freiburg, Heidelberg,Tübingen, Mannheim oder Stuttgart bleibendie Verhältniszahlen nahezu unverändert,sodass nach der Bedarfsplanungsrichtliniedort weiterhin eine nominell starkeÜberversorgung besteht. Es bleibt abzuwarten,wie der Landesausschuss, der mitversorgungspolitischen Begründungen regionaleAbweichungen von den Bedarfsplanungszahlenbeschließen kann, die Versorgungssituationin den als überversorgtausgewiesenen Regionen bewerten wird.Mehrere Krankenkassen haben unmissverständlichsignalisiert, dass sie in vielen Regioneneine Überversorgung im Bereichder Psychotherapie sehen und somit dortfrei werdende Sitze nicht nachbesetzt werdenmüssten. Die Kassenärztliche Vereinigunghat im Gegensatz hierzu mehrfachgeäußert, dass in keiner Region in Baden-Württemberg eine Überversorgung im BereichPsychotherapie festzustellen sei.Man darf gespannt sein, wie in den paritätischmit Vertretern der Leistungserbringerund den Kassen besetzten Zulassungsausschüssenmit den Neuausschreibungen innominell überversorgten Gebieten umgegangenwerden wird. Zwar muss bei Stimmengleichheitein Sitz erneut ausgeschrie-<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!