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1/2013 - Psychotherapeutenjournal

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Mitteilungen der PsychotherapeutenkammerOstdeutsche Psychotherapeutenkammerden chirurgisch-orthopädischen Bereichausgerichteten Verfahren auf den Bereichder psychischen Verletzungen nicht einfachübertragbar waren. Hier konnte beider Inanspruchnahme von ärztlichen undpsychologischen Psychotherapeuten wederauf ein etabliertes Netzwerk erfahrenerTraumatherapeuten zurückgegriffen werden,noch gab es Verfahrens- und Prozessstrukturen,die es den Unfallversicherungsträgernermöglichten, ihrer gesetzlichenAufgabe zur Steuerung der Heilverfahrennachzukommen. Es galt somit ein Konzeptzu entwickeln, welches von der (Primär-)Prävention über Akutintervention, Stabilisierung,Weiterbehandlung bis hin zur sozialenund beruflichen Reintegration einenahtlose Verknüpfung sicherstellt und dieHandlungsverantwortlichen auf den unterschiedlichenEbenen einbezieht. Auf Unternehmensebeneentwickelte und eingesetztePräventionsmodelle müssen dabeimit den sich anschließenden Rehabilitationskonzeptenabgestimmt sein. Schließlichist es von entscheidender Bedeutung,frühzeitig die Fälle zu identifizieren, die einerrechtzeitigen und effektiven psychischenBehandlung bedürfen.Mit Akutintervention bzw. Erstbetreuungsind kurzfristige Maßnahmen gemeint, diewährend oder unmittelbar nach dem traumatisierendenEreignis einsetzen und dieBetroffenen begleiten sollen. Eine solcheBetreuung nach Schockunfällen ist besonderseffektiv, wenn bereits vor Auftretenerwarteter Ereignisse (Gefährdungsbeurteilung)ein zielgerichtetes betrieblichesKonzept und eine Schulung der verantwortlichenErstbetreuer erstellt wurde. DieUnfallversicherungsträger übernehmen dieBeratung beim Aufbau solcher branchenspezifischenErstbetreuungskonzepte, diePhasenmodell „Prävention und Rehabilitation“Ausbildung der Ersthelfer bzw. die entsprechendeQualitätssicherung. Wenn Unternehmenbereits in diesem Stadium derFrühintervention auf (externe) professionellepsychologisch ausgebildete Netzwerkpartnerzurückgreifen, kann der Übergangvon der Erstbetreuung zur anschließendenStabilisierungsphase fließend sein.Nicht alle Betroffenen benötigen nachSchockerlebnissen eine professionelle Intervention(Betreuung oder Behandlung).In der Mehrzahl der Fälle sind die Selbstheilungskräftegroß genug und Beschwerdenklingen von selbst wieder ab. Ist diesnicht der Fall, so müssen weitere Maßnahmenzur Stabilisierung (z. B. probatorischpsychotherapeutischeSitzungen) und Behandlungrechtzeitig eingeleitet werden.Um dies sicherzustellen, ist in Risikofällenein enger Kontakt zwischen Unfallversicherungsträgern,Versicherten, Unternehmernund anderen Akteuren von entscheidenderBedeutung. Im Jahre 2001 wurde erstmalsdas Modellverfahren „Einbindung vonärztlichen und psychologischen Psychotherapeutenin das berufsgenossenschaftlicheHeilverfahren bei psychischen Gesundheitsschäden“(Modellverfahren) entwickelt.Ziel war es, durch Festlegung vonQualitätsanforderungen an Leistungserbringerund Therapie sowie durch klar definierteVerfahrensabläufe zur Verbesserungder Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätbeizutragen.Reha-Management und Teilhabeam ArbeitslebenUm frühzeitig die notwendigen Leistungeneinzuleiten, Schnittstellen zu vermeidenund so möglichst eine schnelle Wiedereingliederungin Arbeit und Gesellschaft zuerreichen, setzt die UV hierzu Reha-Managerein. Sie verfügennicht nur überdie nötigen fachlichenKenntnisse,sondern auch überdie erforderliche Sozial-und Methoden-Kompetenz. ZentralerAspekt ihrer Arbeitist der persönlicheKontakt zu denBetroffenen und dieEinbeziehung alleram Reha-Verfahren Beteiligten wie Ärzte,Therapeuten, Ausbilder und Arbeitgeber.Wesentliche Elemente sind die persönlicheBeratung durch den Reha-Manager,die zielorientierte Steuerung der Heilverfahrengemeinsam mit Versicherten, Ärzten,Therapeuten und Arbeitgebern sowieeine nahtlose Rehabilitation und beruflicheWiedereingliederung. Bei psychischen Gesundheitsstörungenkommt den Reha-Managerneine besondere Funktion bei derVermittlung an geeignete Psychotherapeutenund Einrichtungen zu. Dies trifft besondersdann zu, wenn die berufliche oderprivate Situation der Versicherten eineWiedereingliederung problematisch erscheinenlassen. So rückt unter anderemdas wichtige Ziel der schnellen Wiedereingliederungin das Berufsleben, wenn immermöglich an den alten (vorhandenen)Arbeitsplatz, noch stärker in den Fokus derSteuerung durch die Unfallversicherungsträgerund in die Behandlungsziele derTherapeuten. Gerade im Bereich der psychischenErkrankungen ist für den Heilverlaufwie auch für die allgemeine Lebensqualitätder Versicherten eine schnelleRückkehr an den Arbeitsplatz – auch währendder laufenden Behandlung – oft vonbesonderer Bedeutung. Es muss deshalbvon Anfang an darauf geachtet werden,dass der vorhandene Arbeitsplatz währendder laufenden Therapie nicht verloren gehtund dass unterstützende Maßnahmen(z. B. Arbeitserprobungen) frühzeitig zumInhalt der Behandlungsziele gemacht werden.Hier kommt den Reha-Managern derUnfallversicherungsträger sowie derenKontakt zum Arbeitgeber, aber auch denbehandelnden Therapeuten, eine zentraleRolle zu. Letztere sollen die UV-Träger imReha-Management unterstützen und beilängeren Therapien u. a. berufliche Wiedereingliederungszieleund Maßnahmenin ihre Behandlungspläne integrieren.Das neue „Psychotherapeutenverfahren“Unfallchirurgische Kliniken und ambulanteDurchgangsärzte können in allen Behandlungsphasenmit Unfallverletzten konfrontiertwerden, für die eine auf das eigeneFachgebiet begrenzte Behandlung unzureichendbleibt. Insbesondere in Fällen, indenen Heilverläufe hinter der „normalen“100 <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>

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