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1/2013 - Psychotherapeutenjournal

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Saarlandgehören, die er im Zusammenhang mitder Behandlung seines Patienten anfertigt,umfasst dies auch Aufzeichnungen, diesich der Psychotherapeut etwa währendden Sitzungen macht. In Verbindung mitdem Recht des Patienten auf unverzüglicheEinsicht in die ihn betreffende Patientenakte(§ 630g BGB), sehen analytischtätige Kolleginnen und Kollegen besondereProbleme, wenn beispielsweise demPatienten auf Verlangen unmittelbar Einsichtin die Aufzeichnung von Gegenübertragungsgedankengegeben werden müssen.Ob eine Verweigerung der Einsicht imEinzelfall möglich ist, wird die Auslegungder Einschränkung im Gesetzestext, „soweitder Einsichtnahme nicht erheblichetherapeutische oder sonstige erheblicheGründe entgegenstehen (§ 630 g Abs. 1S. 1 BGB)“, letztlich im Streitfall ergebenmüssen. In der Gesetzesbegründung heißtes dazu allerdings bereits, dass im Regelfall„ein begründetes Interesse des Behandelndenan der Nichtoffenbarung solcherAufzeichnungen, in Abwägung zu demPersönlichkeitsrecht des Patienten“ nichtzu sehen sei.Berufs- und Fachverbände sind nach Verabschiedungdes Gesetzes im Besonderengefordert, auf eine Dokumentation hinzuarbeiten,die den Spagat schaffen kannzwischen den Anforderungen an die fachlichangemessene Durchführung der Psychotherapiedurch den Psychotherapeutenund den Einsichtsrechten des Patientenin die komplette Behandlungsdokumentation.Günstig wäre es nach Einschätzungder Kammer, bereits in die Ausbildungentsprechende Inhalte zur sachgerechtenDokumentation aufzunehmen.Ein weiterer Punkt betrifft genaue Regelungenfür minderjährige oder nicht einsichtsfähigePatientinnen und Patienten,die vorübergehend nicht in der Lage sind,selbst über ihre Behandlung zu entscheiden.Insbesondere im Hinblick auf dieBehandlung Schwerkranker weist der Berufsstandauf die Notwendigkeit einerMöglichkeit zur Behandlungsvereinbarung(ergänzend zur Patientenverfügung) hin,die im Gesetz hätte geregelt werden sollen,nun aber leider nicht aufgenommenwurde. Sie hätte das Recht auf Selbstbestimmungstärken können, da der Patientin Zeiten besserer Gesundheit für den Falleiner akuten Krise hätte vorsorgen können.Aus dem Teilnehmerkreis der Fortbildungsveranstaltungkam die Anregung, dass imZuge der Verunsicherung der Kolleginnenund Kollegen durch die neuen gesetzlichenRegelungen, die Kammer doch Hilfestellungdabei geben möge, welche Anforderungenan die Durchführung einer ordnungsgemäßenPsychotherapie insbesonderebzgl. Aufklärung und Dokumentationgestellt werden. Die Veranstalter nahmendiese Anregungen auf und werden das Zusammentragenwesentlicher, ggf. standardisierterInformationen auf den Weg bringen.Der Kammerpräsident wies in diesemZusammenhang noch einmal auf die Notwendigkeitder Lektüre der Berufsordnunghin, in der alle Rechte und Pflichten derBerufsausübung aufgeführt sind. Bei vertieftemInteresse kann die Musterberufsordnungmit Kommentierung empfohlenwerden, die hinsichtlich der berufsrechtlichenRegelungen Rechtshintergründe sowiederen Auslegung anhand von Beispielenaus dem Psychotherapiealltag enthält(Musterberufsordnung für die PsychologischenPsychotherapeuten und Kinder- undJugendlichenpsychotherapeuten: Text undKommentierung, Martin H. Stellpflug & IngeBerns, Psychotherapeuten Verlag,2008).Der Vorstand nimmt das Bedürfnis der Teilnehmerder Veranstaltung sowie die mitunserem Berufsethos verbundene hoheBedeutung einer sachgerechten undrechtskonformen Berufsausübung zumAnlass, im Frühjahr <strong>2013</strong> erneut eine Veranstaltungzu den Auswirkungen des Patientenrechtegesetzesauf die Berufspraxisdurchzuführen.Bernhard Morsch,Vorsitzender Ausschuss BerufsordnungExpertenrat PsychiatrieAm 6. Dezember 2012 traf sich der SaarländischeExpertenrat Psychiatrie zu seinerletzten Sitzung im vergangenen Jahr.beiten. Diese wird sich außerhalb der regulärenSitzungen des Expertenrates treffenund ihre Ergebnisse dort vorlegen.• Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung– Krankenhausunterbringung ohneBehandlung.Zunächst wurden anhand verschiedenerBeispiele Kapazitätsmängel in den PsychiatrischenKliniken des Saarlandes und derenFolgen thematisiert. Nach einer lebhaftenund engagiert geführten Diskussionerschien diese Situation den Anwesendenso brisant und wichtig, dass beschlossenwurde, dazu eine Arbeitsgruppe zu bilden,um geeignete Lösungsvorschläge zu erar-In der künftigen Arbeit des Expertenratessollen u. a. folgende Themen im Vordergrundstehen:• Häufigkeit von und Umgang mit Notfällen/Suizidgefährdung,• diagnosebezogenedurchschnittlicheVerweildauern in den psychiatrischenKliniken des Saarlandes,Ein weiteres wichtiges Thema war die Reformder komplementären psychiatrischenVersorgung „ambulant vor stationär“, dieEnde <strong>2013</strong> abgeschlossen sein soll. HerrGroß vom Fachressort des zuständigen Ministeriumszog eine insgesamt positive Bilanzund verwies insbesondere auf denerfolgreichen Ausbau der ambulanten Betreuungsangeboteim Saarland. Diese hat-Saarland<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 1/<strong>2013</strong>107

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